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Rechtsprechung
   BFH, 12.08.1953 - II 65/52 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,452
BFH, 12.08.1953 - II 65/52 S (https://dejure.org/1953,452)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1953 - II 65/52 S (https://dejure.org/1953,452)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1953 - II 65/52 S (https://dejure.org/1953,452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückgängigmachung grunderwerbsteuerpflichtiger Rechtsvorgänge - Nichterhebung oder Erstattung der Grunderwerbsteuer für vorangegangene Rechtsvorgänge - Aufrechterhaltung des den aufgehobenen Rechtsvorgängen entsprechenden wirtschaftlichen Ergebnisses durch einen neuen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 748
  • DB 1953, 859
  • BStBl III 1953, 284
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • RFH, 23.11.1928 - II A 476/28
    Auszug aus BFH, 12.08.1953 - II 65/52 S
    Da die Beteiligten im Endergebnis die Aufhebung nicht wirksam werden ließen, liegt schon aus diesem Grunde keine Veranlassung zur Nichterhebung der Grunderwerbsteuer für die Verhandlungen I und II vor (vgl. in ähnlichem Sinne Urteile des Reichsfinanzhofs II A 476/28 vom 23. November 1928, Slg. Bd. 24 S. 227, Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 96, und II A 11/33 vom 9. August 1933, Reichssteuerblatt 1933 S. 1245, Steuer und Wirtschaft 1934 Nr. 42).
  • BFH, 08.01.1958 - I 131/57 U

    Personengleichheit zwischen dem Steuerpflichtigen, der den Verlust erlitten hat, …

    Von einem Mißbrauch kann, wenn für die bürgerlich-rechtliche Gestaltung die Absicht der Steuerersparnis im Vordergrund steht, nur dann gesprochen werden, wenn ein nach bürgerlichem Recht ungewöhnlicher Weg zur Erreichung eines bestimmten Zieles gewählt wird und damit ein steuerlicher Erfolg erreicht werden soll, der bei sinnvoller, Zweck und Ziel der Rechtsordnung berücksichtigender Auslegung vom Gesetzgeber mißbilligt wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs II 65/52 S vom 12. August 1953 - Slg. Bd. 57 S. 748, BStBl 1953 III S. 284 -, und III 126/55 S vom 11. November 1955 - Slg. Bd. 61 S. 509, BStBl 1955 III S. 395 -).
  • BFH, 04.08.1977 - IV R 57/74

    Mindestkredit eines Kontokorrentverhältnisses bleibt auch dann Dauerschuld, wenn …

    Ein solcher Rechtsmißbrauch liegt u. a. vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen, also ungewöhnlich ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. bereits BFH-Urteile vom 12. August 1953 II 65/52 S, BFHE 57, 748, BStBl III 1953, 284; vom 11. November 1955 III 126/55 S, BFHE 61, 509, BStBl III 1955, 395; vom 8. Januar 1958 I 131/57 U, BFHE 66, 250, BStBl III 1958, 97; vom 14. Oktober 1964 II 175/61 U, BFHE 80, 539, BStBl III 1964, 667;… siehe ferner Tipke in Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 8. Aufl., § 42 AO, Randnr. 12 ff.).
  • BFH, 06.05.1969 - II 141/64

    Vergünstigungsvorschrift - Erwerbsvorgang - Vertragliche Bindung - …

    Tragender Gedanke ist dabei, daß der erste Erwerber unter Nutzung seiner rechtlichen Stellung als solcher im Ergebnis selbst wie ein Veräußerer das Grundstück an den von ihm bestimmten Dritten weiterveräußern läßt; sei es, daß er das Grundstück von vornherein mit dem Ziel dieser Weiterveräußerung an den ihm genehmen neuen Erwerber erwirbt, um es schon jetzt "sicherzustellen", sei es aber auch, daß er von sich aus -- aus welchem Grund auch immer -- diesen Entschluß nachträglich faßt und von sich aus den ursprünglichen Grundstückseigentümer zur Aufhebung des ersten Vertrags bewegt, zugleich aber diese Aufhebung bindend vom Abschluß des zweiten Weiterveräußerungsvertrags an den von ihm benannten neuen Erwerber abhängig gemacht ist (vgl. z. B. Urteile des Senats II 65/52 S vom 12. August 1953, BFH 57, 748, BStBl III 1953, 284; II 216/52 U vom 25. November 1953, BFH 58, 279, BStBl III 1954, 21; II 76/56 vom 9. Dezember 1959, HFR 1961, 34; II 185/60 vom 25. September 1963, HFR 1964, 47; II 44/62 vom 9. Oktober 1963, HFR 1964, 456).
  • BFH, 01.04.1969 - II 131/65

    Steuerumgehung, wenn kraft neuer nachträglicher Vereinbarung an die Stelle des …

    Tragender Gedanke ist dabei, daß der erste Erwerber unter Nutzung seiner rechtlichen Stellung als solcher im Ergebnis selbst wie ein Veräußerer das Grundstück an den von ihm bestimmten Dritten weiterveräußern läßt; sei es, daß er das Grundstück von vornherein mit dem Ziel dieser Weiterveräußerung an den ihm genehmen neuen Erwerber erwirbt, um es schon jetzt "sicherzustellen", sei es aber auch, daß der von sich aus - aus welchem Grund auch immer - diesen Entschluß nachträglich faßt und von sich aus den ursprünglichen Grundstückseigentümer zur Aufhebung des ersten Vertrages bewegt, zugleich aber diese Aufhebung bindend vom Abschluß des zweiten Weiterveräußerungsvertrages an den von ihm benannten neuen Erwerber abhängig macht (vgl. z.B. Urteile des Senats II 65/52 S vom 12. August 1953, BFH 57, 748, BStBl III 1953, 284; II 216/52 U vom 25. November 1953, BFH 58, 279, BStBl III 1954, 21; II 76/56 vom 9. Dezember 1959, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961 S. 34 - HFR 1961, 34 - II 185/60 vom 25. September 1963, HFR 1964, 47; II 44/62 vom 9. Oktober 1963, HFR 1964, 456).
  • BFH, 01.04.1969 - II 83/64

    Rückgängigmachung des steuerpflichtigen Erwerbsvorgangs bei Änderung des …

    Diese Vergünstigungsvorschrift ist - soweit hier bedeutsam - nur anwendbar, wenn der Erwerbsvorgang wirklich aufgehoben wird, nicht aber, wenn er zwar "aufgehoben", das wirtschaftliche Ergebnis durch die nachfolgende Vereinbarung aber aufrechterhalten wird (BFH-Urteil II 65/52 S vom 12. August 1953, BFH 57, 748, BStBl III 1953, 284;… vgl. auch Boruttau-Klein, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 8. Aufl., § 17, Tz. 77 bis 78 a, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 22.01.1960 - V 52/56 S

    Erstattungsansprüche im Steuerrechtsverhältnis - Vergütungsansprüche im …

    Nach der insoweit gefestigten Rechtsprechung der obersten Steuergerichte (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs II 65/52 S vom 12. August 1953, BStBl 1953 III S. 284, Slg. Bd. 57 S. 748) und nach herrschender Auffassung im Schrifttum setzt die Anwendung des § 6 StAnpG die Wahl eines ungewöhnlichen Weges und die Absicht der Steuerumgehung voraus.
  • BFH, 01.04.1969 - II 7/64

    Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs bei Aufhebnung eines Vertrags zur …

    Tragender Gedanke ist dabei, daß der erste Erwerber unter Nutzung seiner rechtlichen Stellung als solcher im Ergebnis selbst wie ein Veräußerer das Grundstück an den von ihm bestimmten Dritten weiterveräußern ließ; sei es, daß er das Grundstück von vornherein mit dem Ziel dieser Weiterveräußerung an den ihm genehmen neuen Erwerber erwarb, um es schon jetzt "sicherzustellen", sei es, daß er von sich aus - aus welchem Grund auch immer - diesen Entschluß nachträglich faßte und von sich aus den ursprünglichen Grundstückseigentümer zur Aufhebung des ersten Vertrags bewog, zugleich aber diese Aufhebung bindend vom Abschluß des zweiten Weiterveräußerungsvertrags an den von ihm benannten neuen Erwerber abhängig machte (vgl. z.B. Urteile des Senats II 65/52 S vom 12. August 1953, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 57 S. 748 - BFH 57, 748 -, BStBl III 1953, 284; II 216/52 U vom 25. November 1953, BFH 58, 279, BStBl III 1954, 21; II 76/56 vom 9. Dezember 1959, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1961 S. 34 - HFR 1961, 34 - II 185/60 vom 25. September 1963, HFR 1964, 47; II 44/62 vom 9. Oktober 1963, HFR 1964, 456).
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