Rechtsprechung
| BFH, 01.07.1954 - V 27/54 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verjährung von Ansprüchen auf Rückforderung von Umsatzsteuervergütungen - Voraussetzungen und Zeitpunkt des Entstehens eines Rückforderungsanspruchs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 59, 118
- BStBl III 1954, 254
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RFH, 20.04.1933 - IV A 92/32
Auszug aus BFH, 01.07.1954 - V 27/54 U
Die gleiche Unterscheidung ist bei der Rückforderung vergüteter Steuerbeträge zu machen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs IV A 92/32 vom 20. April 1933, Slg.Bd. 33 S. 206/208, Hübschmann-Hepp-Spitaler, AO § 96 Anm. 6).
- BFH, 19.06.1974 - VI R 40/70 Das hat u.a. zur Folge, daß die Grundsätze der Rechtsprechung des BFH zur Verjährung von Ansprüchen auf Rückforderung von Umsatzsteuervergütungen (Urteil vom 1. Juli 1954 V 27/54 U, BFHE 59, 118, BStBl III 1954, 254) und von Wohnungsbau-Prämien (Urteil vom 31. Januar 1964 VI 1/62 U, BFHE 79, 71, BStBl III 1964, 258) auf die Ansprüche auf Rückforderung von Zulagen nach dem Steuererleichterungsgesetz 1962 anzuwenden sind.
Abweichend von den in den bezeichneten Urteilen behandelten Rückforderungsansprüchen ist für die Entstehung des Rückforderungsanspruchs auf zu Unrecht gewährte Berlin-Zulagen im Steuererleichterungsgesetz 1962 eine ausdrückliche Regelung vorhanden; der Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs braucht also nicht, wie in den Urteilen V 27/54 U und VI 1/62 U, erst im Wege der Auslegung ermittelt zu werden.
- BFH, 07.12.1978 - V R 22/74
Personengesellschaft des Handelsrechts - Organschaftsähnliches Verhältnis - …
Entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 1. Juli 1954 V 27/54 U, BFHE 59, 118, BStBl III 1954, 254; vom 11. Juli 1956 V 83/56 S, BFHE 63, 164, BStBl III 1956, 259) seien die Rückforderungsansprüche nicht erst in dem Zeitpunkt entstanden, in dem das Finanzamt festgestellt habe, daß die Voraussetzungen für die Bewilligung der Vergütung nicht vorgelegen hätten. - BFH, 05.12.1958 - III 133/57 U
Verjährungsfrist für den Anspruch des Steuergläubigers gegen den …
Da nach § 242 AO zu den "Steuersachen" auch die Ansprüche von Steuerpflichtigen auf Rückforderung gezahlter Steuern gehören, wird entsprechend umgekehrt - abweichend von dem lediglich für die Umsatzsteuer-Vergütungen ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs V 27/54 U vom 1. Juli 1954 (BStBl 1954 III S. 254, Slg. Bd. 59 S. 118); vgl. Knauerhase in "Der Betriebs-Berater" 1953 S. 81 - auch dem Anspruch des Steuergläubigers auf Rückforderung zuviel erstatteter Steuern die Rechtsnatur eines steuerlichen Anspruchs (vgl. Hübschmann-Hepp-Spitaler, Reichsabgabenordnung, § 235 Anm. 5: "... weil eine solche Forderung einer erneuten Steuerforderung gleichkommt") nicht abzusprechen sein, der in seiner rechtlichen Behandlung den Steueransprüchen gleichzustellen ist (so auch Riewald, Reichsabgabenordnung, 1941, § 144 Anm. 1, § 150 Anm. 6); denn auch hier handelt es sich um das Rechtsverhältnis zwischen dem die Steuerhoheit innehabenden Steuergläubiger und dem Steuerpflichtigen.
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