Rechtsprechung
| BFH, 30.07.1954 - I 139/52 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zuwendungen der über den Gewinn des Geschäftsjahres beschließenden Generalversammlung an eine Unterstützungskasse - Berücksichtigung von Zuwendungen bei Gründung der Unterstützungskasse erst nach dem Bilanzstichtag - Möglichkeit einer Rückstellung für eine ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 59, 203
- DB 1954, 836
- BStBl III 1954, 287
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- RFH, 14.07.1925 - I A 74/25
Auszug aus BFH, 30.07.1954 - I 139/52 U
Nach der Entscheidung des Reichsfinanzhofs I A 74/25 vom 14. Juli 1925, Slg.Bd. 17 S. 79, können die Voraussetzungen, unter denen Zuwendungen an Pensions- und dergleichen Kassen nach § 7 Ziff. 1 KStG vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden dürfen, bei der ersten Zuweisung für Pensionszwecke noch als erfüllt angesehen werden, wenn die über den Gewinn des Geschäftsjahres beschließende Generalversammlung zugleich mit der Zuwendung auch die Gründung der förmlichen Pensionskasse beschließt; die Gesellschaft muß nur sofort alle geeigneten Schritte tun, die Kasse zu bilden.
- FG Köln, 19.12.2001 - 10 K 2653/97
Voraussetzungen für den Betriebsausgabenabzug von Zuwendungen an …
Im Übrigen habe die Frage der Eintragung im Vereinsregister rein formalen Charakter, wie der BFH in den Urteilen vom 30. Juli 1954 I 139/52 U (BFHE 59, 203, BStBl III 1954, 287) und vom 8. September 1953 I 57/52 U (BFHE 58, 138, BStBl III 1953, 344) ausgeführt habe.Das Gesetz biete deshalb keine Unterlage für eine Änderung der alten Rechtsprechung betreffend das Wirtschaftsjahr 1950 (BFH-Urteil vom 30. Juli 1954 I 139/52 U, BFHE 59, 203, BStBl III 1954, 287).
- BFH, 14.01.1971 - IV R 140/70
Übernahme von Stammeinlagen - Stammkapital - Unterstützungskasse - Rechtsform der …
Die Frage, ob für eine beabsichtigte Zuwendung schon vor Gründung der Kasse eine Rückstellung gebildet werden darf (vgl. BFH-Entscheidung I 139/52 U vom 30. Juli 1954, BFH 59, 203, BStBl III 1954, 287), ist im vorliegenden Rechtsstreit ohne Bedeutung.
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