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Rechtsprechung
   BFH, 25.01.1957 - VI 52/55 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,583
BFH, 25.01.1957 - VI 52/55 U (https://dejure.org/1957,583)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1957 - VI 52/55 U (https://dejure.org/1957,583)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1957 - VI 52/55 U (https://dejure.org/1957,583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einordnung als Anschaffungskosten der Beteiligung - Steuerliche Berücksichtigung von Nachzahlungen, die im Rückerstattungsverfahren auf ein früher erworbenes Aktienpaket gemacht wurden - Einordnung von Anwaltskosten bezüglich eines ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 64, 195
  • DB 1958, 40
  • BStBl III 1957, 75
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.08.1956 - I 82/56 U
    Auszug aus BFH, 25.01.1957 - VI 52/55 U
    Kommt es in einem Rückerstattungsverfahren zu einer Nachzahlung an den Rückerstattungsberechtigten, so sind die dem Verpflichteten entstandenen Gerichts- oder Anwaltskosten als Nebenkosten Teil der Anschaffungskosten und sind dementsprechend zu behandeln (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs I 82/56 U vom 14. August 1956, BStBl 1956 III S. 321).
  • BFH, 27.08.1964 - IV 204/62 U

    Beurteilung der Höhe des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen …

    Die Nachzahlung eines angemessenen Kaufpreises für Wirtschaftsgüter, die dem Rückerstattungsverpflichteten verbleiben, wurde in den in der Vorentscheidung angeführten Entscheidungen zu den nachträglichen Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter gerechnet (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs VI 52/55 U vom 25. Januar 1957, BStBl 1957 III S. 75, Slg. Bd. 64 S. 195).
  • BFH, 16.12.1960 - VI 166/60 U

    Einordnung eines von einem steuerpflichtigen Grundstückseigentümer gezahlten …

    Der Gedanke, daß im Einkommensteuerrecht Nebenkosten steuerlich wie die Hauptleistung zu behandeln sind, ist auch schon in anderem Zusammenhang ausgesprochen worden, z.B. für die Abzugsfähigkeit von Säumnis- und Verspätungszuschlägen (Urteil des Bundesfinanzhofs I 52/59 U vom 30. Juni 1959, BStBl 1959 III S. 340, Slg. Bd. 69 S. 207; siehe auch Abschnitt 121 EStR 1958) sowie für die Behandlung von Prozeßkosten (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 52/55 U vom 25. Januar 1957, BStBl 1957 III S. 75, Slg. Bd. 64 S. 195;… Blümich-Falk, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 8. Aufl., 1960, Anm. 7 d zu § 21 EStG).
  • BFH, 15.09.1961 - VI 224/61 U

    Bankspesen aus dem Ankauf und Verkauf von Aktien außerhalb eines …

    Der Senat hat aber bereits in der Entscheidung VI 52/55 U vom 25. Januar 1957 (BStBl 1957 III S. 75, Slg. Bd. 64 S. 195) klargestellt, daß die Erweiterung sich nur auf die Verwaltungskosten bezieht, nicht auf die Kosten der Anschaffung einschließlich der Nebenkosten.
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