Rechtsprechung
| BFH, 22.11.1957 - VI 2/54 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen von Pauschbeträgen auf der Lohnsteuerkarte für körperbeschädigte Arbeitnehmer - Einordnung eines durch Unfall einäugig Blinden als Zivilversehrter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 66, 107
- DB 1958, 97
- BStBl III 1958, 42
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OFH, 11.05.1949 - III 3/49
Auszug aus BFH, 22.11.1957 - VI 2/54 U
So wurde im Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs III 3/49 S vom 11. Mai 1949 (Slg. Bd. 54 S. 326, Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen 1949/1950 S. 332) verneint, daß bei einem Gehörlosen die körperliche Beweglichkeit beeinträchtigt sei.Gehörlose sind erstmals in Abschn. 40 Abs. 1 Ziff. 2 LStR 1952 in den Kreis der begünstigten Personen aufgenommen worden, obgleich bei ihnen nach dem Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs III 3/49 S, das in den LStR auch erwähnt wird, die Bewegungsfreiheit des Körpers nicht eingeschränkt ist.
- OFH, 04.07.1950 - IV 47/50
Auszug aus BFH, 22.11.1957 - VI 2/54 U
In dem Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 47/50 U vom 4. Juli 1950 (Bundessteuerblatt - BStBl - 1951 I S. 284) ist Abschn. 40 Abs. 4 Ziff. 2 LStR 1948, der inhaltlich im wesentlichen mit Abschn. 40 Abs. 1 Ziff. 2 LStR 1952 übereinstimmte, als ein vor Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) ergangener Milderungserlaß angesehen worden, der in § 13 der Reichsabgabenordnung (AO) 1934 seine Rechtsgrundlage hatte.So hat sie im Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs IV 47/50 U bei einem Steuerpflichtigen, der an den Folgen einer Thorax-Operation litt, eine Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit angenommen, obwohl die Möglichkeit zur mechanischen Fortbewegung sicher nicht beeinträchtigt war.
- BFH, 07.05.1957 - I 285/56 U
Zurechnung von Gewinnanteile und Gehälter von stillen Gesellschaftern zum …
Auszug aus BFH, 22.11.1957 - VI 2/54 U
Solche wirksam erlassenen fortgeltenden Milderungserlasse sind aber von den Steuergerichten zu beachten und auszulegen (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs I 285/56 U vom 7. Mai 1957, BStBl 1957 III S. 264).
- BVerwG, 03.12.1976 - VII C 75.74
Die Rechtsnatur der amtsärztlichen Bescheinigung des Gesundheitsamtes für …
Für ein Augenleiden der Art wie das der Klägerin habe der Bundesfinanzhof in seinem Urteil in BFHE 66, 107 bereits entschieden, daß der körperliche Schaden auch äußerlich erkennbar sei.Da sie, die Klägerin, auf einem Auge praktisch blind sei, müsse der Amtsarzt entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in BFHE 66, 107 ihr bescheinigen, daß sie in ihrer körperlichen Beweglichkeit beschränkt sei.
Nach der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs in BFHE 66, 107, die das beklagte Gesundheitsamt bei der medizinischen Beurteilung im vorliegenden Fall zu beachten habe, sei eine Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit auch bei einäugiger Blindheit anzunehmen.
Auch das Urteil des Bundesfinanzhofs in BFHE 66, 107 (BStBl. III 1958 S. 42) kann nicht für die Ansicht des Berufungsgerichts herangezogen werden, da in dem jener Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - der Amtsarzt bei einem einäugig Blinden mit einer festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 v.H. bescheinigt hatte, daß die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit äußerlich erkennbar sei; im übrigen befaßt sich jenes Urteil mit der rechtlichen Abgrenzung und Auslegung des Begriffs der "körperlichen Beweglichkeit".
Nach der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 22. November 1957 (BFHE 66, 107), der der Senat folgt, liegt eine erkennbare dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit auch beim Verlust des Sehvermögens auf nur einem Auge vor (so auch unter Bezugnahme auf jenes Urteil EStR 1965 Nr. 194 Abs. 1).
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2007 - 6 K 83/07
Zumutbare Belastung bei getrennter Veranlagung - außergewöhnliche Belastung bei …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (v.a.Entscheidung vom 25. Januar 1972 1 BvL 30/69, BVerfGE 32, 260 ff.) und des BFH (Urteil vom 3. August 2005 XI R 76/03; BFHE 211, 128 , BStBl II 2006, 121 ff. für Sonderausgaben; vom 24. Januar 1958 VI 9/56 S, BFHE 66, 107, BStBl III 1958, 77 ff. für Sonderausgaben und außergewöhnlich Belastungen) sind - auch bei getrennter Veranlagung - Ehegatten bzw. deren Aufwendungen i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG als Einheit zu betrachten. - BFH, 21.02.1958 - VI 97/56 U
Ausschluss einer Steuerermäßigung bei der Besteuerung gewerblicher Einkünfte
Die Regelung in Abschn. 213 Abs. 1 b EStR II/1948 und 1949, die für Blinde einen Pauschbetrag von 1 440 DM als außergewöhnliche Belastung vorsieht, stellt einen Milderungserlaß dar, der für das hier streitige Jahr 1949 von den Finanzgerichten zu beachten und auszulegen ist, wie der erkennende Senat im Urteil VI 2/54 U vom 22. November 1957 (BStBl 1958 III S. 42) entschieden hat.
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