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| BFH, 30.08.1957 - VI 114/56 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 66, 51
- DB 1958, 96
- BStBl III 1958, 22
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 06.07.1995 - IV R 63/94
Resthonorarzahlung einer Kassenärztlichen Vereinigung für das dritte Quartal …
Soweit der Bundesfinanzhof - BFH - im Urteil vom 30. August 1957 VI 114/56 U (BFHE 66, 51, BStBl III 1958, 22) noch darauf abgestellt hatte, daß für die vierteljährlichen Abschlußzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen nach öffentlichem Recht kein fester Zahlungs- und Fälligkeitstermin vorgesehen sei, ist dieser Gesichtspunkt durch das Senatsurteil in BFHE 147, 419, BStBl II 1987, 16 überholt. - BFH, 06.07.1995 - IV R 72/94
Resthonorarzahlung einer Kassenärztlichen Vereinigung
Soweit der BFH im Urteil vom 30. August 1957 VI 114/56 U (BFHE 66, 51, BStBl III 1958, 22) noch darauf abgestellt hatte, daß für die vierteljährlichen Abschlußzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen nach öffentlichem Recht kein fester Zahlungs- und Fälligkeitstermin vorgesehen sei, ist dieser Gesichtspunkt durch das Senatsurteil in BFHE 147, 419, BStBl II 1987, 16 überholt. - BFH, 13.05.1975 - VIII R 70/70
Nachzuversteuernder Betrag - Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustausgleich - …
Das FA ließ im Einkommensteuerbescheid für 1966 die vom Kläger geltend gemachten Sonderausgaben in Höhe von 12 385 DM unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 30. August 1957 VI 114/56 U (BFHE 66, 51, BStBl III 1958, 22) nicht zum Abzug zu.
- BFH, 12.12.1972 - VIII R 4/72
Besondere Feststellung - Nachzuversteuernder Betrag - Nicht entnommener Gewinn - …
Es handelt sich bei dem nachzuversteuernden Betrag um eine besonders geartete Besteuerungsgrundlage des Mehrentnahmejahres, die zwar keine Einkunft im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG darstellt, jedoch wie eine Einkunft behandelt wird (vgl. Urteile des BFH vom 16. Februar 1956 IV 149/55 U, BFHE 62, 342, BStBl III 1956, 127; vom 30. August 1957 IV 114/56 U, BFHE 66, 51, BStBl III 1958, 22). - BFH, 04.11.1960 - VI 122/60 U
Voraussetzungen und Inhalt eines Verlustausgleichs
Dies aber würde, wie ausgeführt, der Systematik des EStG widersprechen (vgl. auch das Urteil des Bundesfinanzhofs VI 114/56 U vom 30. August 1957, BStBl 1958 III S. 22, Slg. Bd. 66 S. 51). - BFH, 06.11.1959 - VI 9/58 U
Einkünfte, die als Entlohnung für mehrjährige Tätigkeit zum Zwecke der …
Sinn und Zweck des Verlustabzugs ist es, in begrenztem Rahmen eine Durchschnittsbesteuerung durchzuführen, wobei aber der Verlust selbstverständlich nur einmal berücksichtigt werden kann (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs VI 114/56 U vom 30. August 1957, BStBl 1958 III S. 22, Slg. Bd. 66 S. 51).
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