Rechtsprechung
| BFH, 04.08.1967 - VI R 261/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einstufung eines möblierten Zimmers als Wohnung eines Ledigen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 69, 530
- BFHE 89, 530
- DB 1967, 1969
- BStBl III 1967, 727
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.02.1966 - VI 103/65
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Schiff als Arbeitsstätte - Wohnung …
Auszug aus BFH, 04.08.1967 - VI R 261/66
Das ist entscheidend, wie der Senat in den Urteilen VI 257/62 vom 12. Juli 1963 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963, 448), und VI 103/65 vom 22. Februar 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 85 S. 512, BStBl III 1966, 470) ausgesprochen hat.
- BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79
Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung …
In einem späteren Urteil vom 4. August 1967 zu § 9 Nr. 4 EStG 1961 (Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) hatte der BFH allerdings entschieden, daß ein Lediger, der am Beschäftigungsort ein möbliertes Zimmer bewohnte, in der Regel nur dort seine Wohnung habe, also für Wochenendbesuchsfahrten zu seiner Mutter keine Werbungskosten geltend machen könne (BStBl III 1967, 727). - BFH, 16.11.1971 - VI R 347/69
Mehraufwendungen für Verpflegung - Vorübergehende Beschäftigung - Auswärtigen …
Auch nach der Rechtsprechung des BFH lägen Lebenshaltungskosten und keine Werbungskosten vor, wenn ein junger lediger Arbeitnehmer, der bisher im Haushalt seiner Eltern gelebt habe, aus beruflichen Gründen am Ort seiner Tätigkeit ein möbliertes Zimmer nehme und ihm dadurch Mehraufwendungen für Verpflegung, Miete und Besuchsfahrten zu den Eltern entständen (BFH-Urteile VI R 261/66 vom 4. August 1967 und VI R 334/66 vom 18. August 1967, BFH 89, 530 und 90, 37, BStBl III 1967, 727 und 780).Einer Anerkennung von Verpflegungsaufwendungen als Werbungskosten steht in einem solchen Fall § 12 Nr. 1 EStG entgegen (vgl. die Urteile des erkennenden Senats VI R 261/66, a. a. O. und VI R 334/66, a. a. O.).
Der Senat hat im Urteil VI R 261/66 (…a. a. O.) entschieden, daß es sich bei den Wochenendfahrten eines dauernd auswärts beschäftigten ledigen Arbeitnehmers zu seiner Mutter, bei der er vor seiner Versetzung gewohnt hatte, in der Regel um Besuchsfahrten handelt, die auch dazu dienen, die Freizeit über das Wochenende nach dem persönlichen Geschmack des Arbeitnehmers zu gestalten.
- BFH, 16.11.1971 - VI R 353/69
Doppelte Haushaltsführung von unverheirateten Arbeitnehmern mit Angehörigen
Insbesondere hat ein unverheiratetes Kind, das im Haushalt seiner Eltern wohnt, dort regelmäßig keinen eigenen Haushalt; vielmehr haben dann nur die Eltern einen Haushalt, selbst wenn das Kind zu den Kosten des elterlichen Haushalts beiträgt (…Urteil des erkennenden Senats VI R 135/67, a. a. O.; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats VI R 261/66 vom 4. August 1967, BFH 89, 530, BStBl III 1967, 727).
- BFH, 10.11.1978 - VI R 118/74
Werbungskosten - Fahrtkosten - Höhe der Fahrtkosten - Hauptwohnung
"Wohnung" sei nach dem BFH-Urteil vom 4. August 1967 VI R 261/66 (BFHE 89, 530, BStBl III 1967, 727) der Raum, der einem Menschen für sein Privatleben zur Verfügung stehe; ein Arbeitnehmer habe seine Wohnung in dem Raum, von dem aus er regelmäßig seine Arbeitsstelle aufsuche und wohin er nach der Arbeit zurückkehre. - BFH, 21.08.1974 - VI R 166/72
Sonderausgabenabzug der Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung anläßlich …
Der Senat hat im übrigen bei der doppelten Haushaltsführung einen eigenen Hausstand eines ledigen Steuerpflichtigen stets verneint, wenn er im Hause seiner von ihm finanziell nicht abhängigen Eltern ein ganz oder teilweise mit eigenen Möbeln eingerichtetes Zimmer bewohnt, auch wenn er von den Eltern mitverpflegt wird und zu den Kosten des elterlichen Hausstandes beigetragen hat; denn es handelt sich in solchen Fällen um einen Hausstand der Eltern und nicht um einen eigenen Hausstand des ledigen Sohnes (vgl. Urteile vom 4. August 1967 VI R 261/66, BFHE 89, 530, BStBl III 1967, 727; vom 18. August 1967 VI R 135/67, BFHE 90, 40, BStBl III 1967, 792; vom 16. November 1971 VI R 347/69, BFHE 103, 520, BStBl II 1972, 152, und vom 16. November 1971 VI R 353/69, BFHE 103, 501, BStBl II 1972, 132). - BFH, 04.04.1975 - VI R 197/73
Lediger Arbeitnehmer - Beschäftigungsort - Möbliertes Zimmer - Fahrtkosten - …
Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. August 1967 VI R 261/66 (BFHE 89, 530, BStBl III 1967, 727) ausgeführt hat, ist als Wohnung eines Ledigen auch ein möbliertes Zimmer anzusehen, und zwar unabhängig von der Güte der Einrichtung.
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Rechtsprechung
| BFH, 07.08.1959 - V 89/57 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung der Anstalt von der Körperschaften für den Fall eines Kurhauses
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 69, 530
- BStBl III 1959, 457
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.12.1955 - V 258/54 U
Steuerrechtliche Definition der Begriffe "Krankenanstalt" und "Krankenhaus"
Auszug aus BFH, 07.08.1959 - V 89/57 U
Um als "Krankenanstalt" im Sinne des § 4 Ziff. 15 UStG angesehen zu werden, muß nach dem Urteil des Senats V 258/54 U vom 21. Dezember 1955 (BStBl 1956 III S. 56, Slg. Bd. 62 S. 152), der sich insoweit der für das Grundsteuerrecht ergangenen Rechtsprechung des III. Senats des Reichsfinanzhofs (Urteile III 267/39 vom 29. Februar 1940, RStBl 1940 S. 349, Slg. Bd. 48 S. 156, und III 167/42 vom 25. Februar 1943, RStBl 1943 S. 342, Slg. Bd. 53 S. 60) angeschlossen hat, eine Anstalt die folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:.
- FG Düsseldorf, 17.07.2002 - 2 K 3337/00
Rehabilitationseinrichtung; Gewerbesteuerbefreiung; Krankenhausbegriff; Ambulante …
Rn. 71 Bei Krankenhäusern muss die intensive, aktive und fortdauernde ärztliche Betreuung im Vordergrund des Heilgeschehens stehen; die Pflege ist in aller Regel der ärztlichen Betreuung untergeordnet (…Schmidt in Peters, Kommentar zum Krankenversicherungsrecht, 19. Aufl., Stand 07/01, § 39 Rz. 37 m.w.N.; BFH, Urteil vom 07.08.1959, V 89/57 U, BStBl 1959 III S. 457; FG München, Beschluss vom 15.06.1997 15 V 1677/96, EFG 1997, 1252, jeweils betr. einem Kneipp-Sanatorium). - FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94
Umsatzsteuer; Steuerbefreiung; Krankenhausbehandlung; Heilbehandlung; …
Diese gesetzliche Begriffsbestimmung orientiert sich an der Rechtsprechung des Reichfinanzhofs (RFH) und des BFH zu dem Begriff "Krankenhaus", die in der herrschenden Meinung der Literatur ebenfalls auf Zustimmung gestoßen ist (RFH-Urteile vom 27. Januar 1943 VI 383/42, RStBl 1943, 252; BFH-Urteile vom 21. Dezember 1955 V 258/54 Umsatzsteuer, BFHE 62, 152, BStBl III 1956, 56; vom 7. August 1959 V 89/57 Umsatzsteuer, BFHE 69, 530, BStBl III 1959, 457; vom 17. Februar 1972 V R 55/69, BFHE 105, 183 , BStBl II 1972, 555; Plückebaum/Malitzky, UStG , Anm. 6 ff. zu § 4 Nr. 16; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG , Anm. 15 ff zu § 4 Nr. 16; Sölch/Ringleb/List, UStG , Anm. 145 zu § 4 Nr. 16). - BFH, 17.02.1972 - V R 55/69
Krankenanstalt - Behandelte Patienten - Unterbringung in Anstalt
Um als "Krankenanstalt" im Sinn von § 4 Nr. 15 UStG 1951 angesehen zu werden, müssen nach den Urteilen des BFH V 89/57 U vom 7. August 1959 (BFH 69, 530, BStBl III 1959, 457), V 258/54 U vom 21. Dezember 1955 (BFH 62, 152, BStBl III 1956, 56) die folgenden Voraussetzungen gegeben sein:.
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