Rechtsprechung
| BFH, 29.01.1960 - VI 202/59 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einkommensteuerrechtliche Ungleichbehandlung der verschiedenen Formen der Altersversicherung von Arbeitnehmern - Ruhegehälter von Beamten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Ruhegelder, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bezieht, als Einkünfte aus ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 70, 282
- DB 1960, 341
- BStBl III 1960, 105
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 31.10.1957 - VI 1/54 U
Zeitpunkt der steuerlichen Relevanz von Ausgaben des Arbeitgebers, die er in die …
Auszug aus BFH, 29.01.1960 - VI 202/59 U
Wenn aber ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer während der aktiven Dienstzeit für die Zeit der späteren Pensionierung eine Altersversorgung nur zusagt, ihm also eine Anwartschaft auf eine spätere Versorgung einräumt, ohne in der Gegenwart schon Aufwendungen dafür zu machen, die entweder alsbald dem Arbeitnehmer zufließen oder ihm gegenüber einer Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf spätere Versorgungsleistungen verschaffen, so fließt dem Arbeitnehmer mit der Begründung der Anwartschaft noch kein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu; Arbeitslohn bezieht ein solcher Arbeitnehmer erst, wenn er auf Grund der Zusage (Anwartschaft) tatsächlich Versorgungsleistungen von seinem Arbeitgeber erhält (Urteile des Senats VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957, BStBl 1958 III S. 4, Slg. Bd. 66 S. 8; VI 233/56 S vom 28. März 1958, BStBl 1958 III S. 268, Slg. Bd. 66 S. 701). - BFH, 28.03.1958 - VI 233/56 S
Pauschalzuweisungen an eine dem Betrieb angegliederte Unterstützungskasse als …
Auszug aus BFH, 29.01.1960 - VI 202/59 U
Wenn aber ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer während der aktiven Dienstzeit für die Zeit der späteren Pensionierung eine Altersversorgung nur zusagt, ihm also eine Anwartschaft auf eine spätere Versorgung einräumt, ohne in der Gegenwart schon Aufwendungen dafür zu machen, die entweder alsbald dem Arbeitnehmer zufließen oder ihm gegenüber einer Versorgungseinrichtung einen Rechtsanspruch auf spätere Versorgungsleistungen verschaffen, so fließt dem Arbeitnehmer mit der Begründung der Anwartschaft noch kein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu; Arbeitslohn bezieht ein solcher Arbeitnehmer erst, wenn er auf Grund der Zusage (Anwartschaft) tatsächlich Versorgungsleistungen von seinem Arbeitgeber erhält (Urteile des Senats VI 1/54 U vom 31. Oktober 1957, BStBl 1958 III S. 4, Slg. Bd. 66 S. 8; VI 233/56 S vom 28. März 1958, BStBl 1958 III S. 268, Slg. Bd. 66 S. 701). - BFH, 28.02.1958 - VI 20/58 U
Abgrenzung der Aufgaben von Gesetzgebung und Rechtsprechung bei Durchführung des …
Auszug aus BFH, 29.01.1960 - VI 202/59 U
Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG verbietet dem Steuergesetzgeber, an tatsächlich gleiche Tatbestände willkürlich unterschiedliche Rechtsfolgen zu knüpfen; er hindert den Gesetzgeber indessen nicht, an rechtlich und wirtschaftlich verschiedene Sachverhalte unterschiedliche Rechtsfolgen zu knüpfen (Urteil des Senats VI 20/58 U vom 28. Februar 1958, BStBl 1958 III S. 196, Slg. Bd. 66 S. 512, mit weiteren Angaben). - BFH, 27.03.1958 - VI D 1/57
Einordnung der an ehemalige Arbeitnehmer der IG Farben gezahlten …
Auszug aus BFH, 29.01.1960 - VI 202/59 U
Da es nicht vertretbar erschien, die Beiträge selbst als Arbeitslohn und die späteren Rentenbezüge, die wegen der versteuerten Beiträge gewährt werden, als wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 22 EStG voll zu versteuern, sollte diese Doppelbelastung, soweit es sich um Renten der Arbeitnehmer aus Versorgungseinrichtungen handelt, durch die Neuregelung des § 22 Ziff. 1 EStG 1955 allgemein ausgeschlossen werden (vgl. auch Gutachten des Senats VI D 1/57 S vom 27. März 1958, BStBl 1958 III S. 258, Slg. Bd. 66 S. 670).
- BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92
Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt
Auch die Zusage auf Altersversorgung löst noch keinen Zufluß von Arbeitslohn aus (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1960 VI 202/59 U, BFHE 70, 282, BStBl III 1960, 105, und vom 3. Juli 1964 VI 262/63 U, BFHE 81, 225, BStBl III 1965, 83). - BFH, 03.07.2008 - X B 172/07
Keine grundsätzliche Bedeutung der Frage der Zuordnung der von einem …
Die von ihm als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage, "ob es sich hier bei den vom Steuerpflichtigen bezogenen Leistungen um Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG oder um sonstige Bezüge im Sinne des § 22 EStG handelt", ist für Bezüge eines früheren Arbeitnehmers, die ihm aufgrund einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage zufließen, durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BFH-Urteile vom 31. Oktober 1957 VI 1/54 U, BFHE 66, 8, BStBl III 1958, 4; vom 29. Januar 1960 VI 202/59 U, BFHE 70, 282, BStBl III 1960, 105; vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246). - BFH, 28.11.1975 - VI R 165/74
Ruhegelder von Beamten - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - …
Zur Begründung führt er aus, in Anbetracht der gegen das Urteil des BFH vom 29. Januar 1960 VI 202/59 U (BFHE 70, 282, BStBl III 1960, 105) im Schrifttum erhobenen Einwendungen bitte er um eine Überprüfung dieser Rechtsprechung.
- FG Niedersachsen, 24.06.2004 - 11 K 537/02
Freiwillige Beiträge an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als …
Auch die Zusage auf Altersversorgung löst noch keinen Zufluss von Arbeitslohn aus (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 1960 VI 202/59 U, BFHE 70, 282, BStBl III 1960, 105, und vom 3. Juli 1964 VI 262/63 U, BFHE 81, 225, BStBl III 1965, 83). - BFH, 23.02.1966 - VI 285/65
Versteuerung von Beiträgen zu einer Versorgungseinrichtung eines Arbeitgebers - …
In Zweifelsfällen sei darauf abzustellen, daß die Bezüge aus einem Dienstverhältnis einmal als Arbeitslohn zu versteuern seien (BFH-Urteil VI 202/59 U vom 29. Januar 1960, BStBl 1960 III S. 105, Slg. Bd. 70 S. 282). - FG Hamburg, 27.02.2003 - V 272/98
Pensionszusage - Tantiemeverzicht
Auch die Zusage auf Altersversorgung löst noch keinen Zufluss von Arbeitslohn aus (vgl. BFH, Urteile vom 29.1.1960 VI 202/59 U, BFHE 70, 282, BStBl III 1960, 105, und vom 3.7.1964 VI 262/63 U, BFHE 81, 225, BStBl III 1965, 83). - FG München, 26.03.1996 - 5 K 2271/93
Besteuerung einer Zusatzrente; Abgrenzung von Versorgungsbeztug und Leibrente; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 13.08.2003 - 10 K 2876/03
Ruhegehalt eines ehemaligen Mitarbeiters bei einer europäischen Behörde als …
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