Rechtsprechung
| BFH, 21.10.1959 - VII 31/59 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einwand der Verjährung der Haftungsschuld - Verjährung der Haftungsschuld vor dem Steueranspruch - Unterbrechung der Verjährung von Abgabenansprüchen - Haftung des Vertreters für die durch sein Verschulden entstandenen Steuerausfälle oder zu Unrecht gewährten ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 70, 60
- BStBl III 1960, 23
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 08.12.1981 - VII R 105/78
Verjährung eines Haftungsanspruchs - Unterbrechung der Verjährung
Wie der BFH im Urteil vom 21. Oktober 1959 VII 31/59 U (BFHE 70, 60, BStBl III 1960, 23) ausgeführt habe, verjähre ein nach § 109 AO geltend gemachter Haftungsanspruch nicht vor dem Steueranspruch.Der erkennende Senat hat zwar im Urteil in BFHE 70, 60, BStBl III 1960, 23 die Auffassung vertreten, der auf den §§ 103, 109 AO beruhende Haftungsanspruch gegen den gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person stehe mit dem verkürzten Steueranspruch in einem so engen Zusammenhang, daß der gesetzliche Vertreter solange selbst mit einer Inanspruchnahme rechnen müsse, als der verkürzte Steueranspruch verfolgbar sei.
- BFH, 20.10.1976 - I R 116/74
Verjährung eines Haftungsanspruchs - Steueranspruch - Voraussetzungen der …
Ein Haftungsanspruch kann auch dann vor dem Steueranspruch verjähren, wenn er auf § 109 AO beruht (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 21. Oktober 1959 VII 31/59 U, BFHE 70, 60, BStBl III 1960, 23).Der BFH hat abweichend von diesen Grundsätzen in seinem Urteil vom 21. Oktober 1959 VII 31/59 U (BFHE 70, 60, BStBl III 1960, 23) die Auffassung vertreten, daß ein auf § 109 AO gegründeter Haftungsanspruch nicht vor dem Steueranspruch verjährt.
- BFH, 11.07.1979 - VII R 64/76
Zollwertrechtliche Behandlung - Ausländische Muttergesellschaft - …
Der VII. Senat schließt sich unter Aufgabe seiner Auffassung in dem Urteil vom 21. Oktober 1959 VII 31/59 U (BFHE 70, 60, BStBl III 1960, 23) der Meinung des I. Senats in seinem Urteil vom 20. Oktober 1976 I R 116/74 (BFHE 121, 5, BStBl II 1977, 257) an, daß ein Haftungsanspruch auch dann vor dem Steueranspruch verjähren kann, wenn er auf § 109 AO beruht.Der erkennende Senat hält an seiner dahingehenden Rechtsprechung im Urteil vom 21. Oktober 1959 VII 31/59 U (BFHE 70, 60, BStBl III 1960, 23) nicht mehr fest.
- BFH, 05.07.1963 - VI 270/62 U
Vereinbarkeit der Verpflichtung der Arbeitgeber zur Mitwirkung bei der Erhebung …
Zutreffend nimmt das Finanzgericht an, daß der Haftungsanspruch gegen den Bf. als Arbeitgeber aus § 38 Abs. 3 EStG (§ 46 LStDV) nicht eher verjährte, als der Steueranspruch gegen seine Arbeitnehmer selbst (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VII 31/59 U vom 21. Oktober 1959, BStBl 1960 III S. 23, Slg. Bd. 70 S. 60).
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