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| BFH, 23.08.1963 - III 134/60 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Begründung des wirtschaftlichen Miteigentums an Gesellschaftsgrundstücken durch Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 77, 424
- BStBl III 1963, 476
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.10.1956 - II 60/56 U
Steuerbefreiung aus Übertragung eines zu einer Gütergemeinschaft gehörenden …
Auszug aus BFH, 23.08.1963 - III 134/60 U
Ein Gesellschafter kann ein ihm allein gehöriges Betriebsgrundstück auch mit der Maßgabe in eine Personengesellschaft einbringen, daß nicht er bürgerlich-rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer bleibt, sondern daß das wirtschaftliche Eigentum auf die Gesellschafter übergeht, wenn sie im Innenverhältnis wie Eigentümer über die Substanz, ihren Wert und ihren Ertrag für eigene Rechnung verfügen dürfen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs II 60/56 U vom 24. Oktober 1956, BStBl 1956 III S. 364, Slg. Bd. 63 S. 433; I 296/61 vom 17. April 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962 S. 226). - BFH, 20.02.1953 - III 9/52 U
Wirtschaftliches Eigentum an ideellen Anteilen eines Grundstücks - Begründung von …
Auszug aus BFH, 23.08.1963 - III 134/60 U
Wirtschaftliches Eigentum kann auch an ideellen Anteilen eines Grundstückes bestehen (Urteil des Bundesfinanzhofs III 9/52 U vom 20. Februar 1953, BStBl 1953 III S. 74, Slg. Bd. 57 S. 184).
- BFH, 21.12.1978 - III R 20/77
Grundstück - Wirtschaftliches Eigentum - Betriebsgebäude - Verfügungsmacht über …
Es ist wirtschaftlich nur dann als Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft anzusehen, d. h. den Gesellschaftern anteilig zuzurechnen (§ 11 Nr. 5 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG - = § 39 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung - AO 1977 -), wenn die Gesellschaft aufgrund der im Innenverhältnis getroffenen Abreden für eigene Rechnung zur Verfügung über die Substanz befugt wäre (vgl. BFH-Urteile vom 23. August 1963 III 134/60 U, BFHE 77, 424, BStBl III 1963, 476; vom 24. Februar 1966 III 212/62, BFHE 85, 526, BStBl III 1966, 493). - BFH, 22.04.1966 - III 201/64 Selbst durch eine privatschriftliche Vereinbarung über die Gründung einer Gesellschaft und über die Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen wird nicht ohne weiteres das wirtschaftliche Miteigentum an einem von einem Gesellschafter in die Gesellschaft eingebrachten Grundstück begründet (BFH-Entscheidung III 134/60 U vom 23. August 1963, BStBl 1963 III S. 476, Slg. Bd. 77 S. 424).
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