Rechtsprechung
| BFH, 11.12.1963 - VI 340/62 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwisch Betriebsausgaben und Lebensführungskosten - Einordnung des sog. "Kundschaftstrinkens" als Betriebsausgabe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 78, 246
- BStBl III 1964, 89
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 14.04.1988 - IV R 205/85
Zur betrieblichen Veranlassung des Aufwands für eigenen Verzehr des …
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) verneinte unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Dezember 1963 VI 340/62 U (BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98) die Abzugsfähigkeit und ging in den endgültigen Einkommensteuerveranlagungen der Jahre 1976 bis 1978 von einem um diese Aufwendungen erhöhten Gewinn aus.Mit diesen vom Senat zu beachtenden Auslegungsgrundsätzen steht die zeitlich zuvor ergangene Entscheidung des BFH zur Behandlung von betrieblich veranlaßten Aufwendungen aus Anlaß des sog. Kundschaftstrinkens in BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98 im wesentlichen in Einklang.
Gemessen an der vom Großen Senat des BFH zeitlich nachfolgend entwickelten Rechtsprechung zur Behandlung gemischter Aufwendungen und insbesondere den beiden genannten Ausnahmefällen vom Abzugsverbot hat das Urteil in BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98 zutreffend verneint, daß die Möglichkeit einer Aufteilung der eigenen Verzehraufwendungen (oder der eines Familienangehörigen) aus Anlaß des sog. Kundschaftstrinkens in einem privaten und einem betrieblichen Teil bestehe.
Das Urteil in BFHE 78, 246, BStBl II 1964, 98 bejaht jedoch grundsätzlich auch, daß - im Sinne der zeitlich späteren Rechtsprechung des Großen Senats - das Aufteilungs- und Abzugsverbot zurücktreten müsse, falls der private Anlaß unbedeutend sei und nicht ins Gewicht falle.
Im Rahmen dieser Rechtsprechung hält sich die in BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98 vertretene Auffassung, daß eigene Verzehrkosten dann nicht auf einem zu vernachlässigenden privaten Anlaß beruhten, wenn sie sich im Rahmen des üblichen Lebensbedarfs bewegten.
Auch hält es sich im Rahmen der Rechtsprechung des Großen Senats, wenn in BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98 die Auffassung vertreten wird, eine die Lebensführung berührende Veranlassung könne auch bei Restaurantbesuchen gegeben sein, die über den notwendigen Lebensbedarf hinausgingen (z.B. wöchentliche Stammtischrunde).
Von den jeweiligen Branchenverhältnissen und auch von den Verhältnissen des Einzelfalles wird es abhängen, ob - wie der BFH in BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98 meint - der betriebliche Charakter von Verzehraufwendungen daran ablesbar sei, daß sie den üblichen Lebenshaltungsaufwand überstiegen.
Dies erfordert aber, wie in BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98 als zweite Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit des Verzehraufwandes gefordert worden ist, daß der Gewerbetreibende im einzelnen dartut, daß der die private Sphäre zumindest berührende Verzehraufwand maßgeblich auf geschäftlichen Erwägungen beruht und die Lebensführung demgegenüber ganz zurücktritt.
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Die allgemeine Auffassung, die auch in den BFH-Urteilen VI 340/62 U vom 11. Dezember 1963, (BFH 78, 246, BStBl III 1964, 98) und IV 11/61 U vom 13. September 1962 (BFH 75, 748, BStBl III 1962, 539) zum Ausdruck kommt, geht dahin, daß das Aufteilungsverbot in erster Linie der steuerlichen Gerechtigkeit dient. - BFH, 10.11.1982 - I R 135/80
Direktversicherung - Familienangehörige - Altersversorgung
Hieraus ist der Schluß zu ziehen, daß ein positives Ergebnis solcher Erhebungen ein gewichtiges Indiz für die Bejahung der betrieblichen Veranlassung im Einzelfall darstellen kann (vgl. auch BFH-Urteile vom 11. Dezember 1963 VI 340/62 U, BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98; vom 15. Mai 1981 VI R 66/78, BFHE 133, 516, BStBl II 1981, 735).
- BFH, 08.02.1971 - VI R 76/68
Musiklehrerin - Aufwendungen für Konzertbesuche - Kosten der privaten …
Es solle verhütet werden, daß Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewußt herbeigeführte Verbindung von beruflichen und privaten Erwägungen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern könnten, weil sie einen entsprechenden Beruf hätten, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuerten Einkünften decken müßten (vgl. die BFH-Urteile VI 340/62 U vom 11. Dezember 1963, BFH 78, 246, BStBl III 1964, 96, und IV 11/61 U vom 13. September 1962, BFH 75, 748, BStBl III 1962, 539). - FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise …
Genau dies, die zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung von beruflichen (hier: Mandantenwerbung) und privaten Erwägungen (hier: touristisch reizvolle Asienreise), schließt § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG in seiner Auslegung durch den BFH (in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17; in BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21) vom Betriebsausgabenabzug aus (vgl. insoweit auch schon BFH-Urteil vom 11. Dezember 1963 VI 340/62 U, BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98, [...]Rz. 9). - BFH, 25.08.2000 - IV B 131/99
Testessen eines Restaurantkritikers
Das entspricht der Rechtsprechung des BFH zum sog. Kundschaftstrinken (BFH-Urteile vom 11. Dezember 1963 VI 340/62 U, BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98, und vom 14. April 1988 IV R 205/85, BFHE 153, 129, BStBl II 1988, 771). - BFH, 19.01.1976 - VI R 227/72
Angestellte einer öffentlichen Sparkasse - Gaststättenbesuch - Aufforderung der …
Dieser Vorgang könne teilweise mit dem sogenannten Kundschaftstrinken i. S. des Urteils des BFH vom 11. Dezember 1963 VI 340/62 U (BFHE 78, 246, BStBl III 1964, 98) verglichen werden. - BFH, 12.12.1968 - IV R 150/68
Gewerbetreibender - Aufwendungen anläßlich des Geburtstages - Bewirtung von …
Nach ständiger Rechtsprechung liegen Betriebsausgaben (auch unangemessene Betriebsausgaben) nur dann vor, wenn die Aufwendungen ausschließlich oder doch weitaus überwiegend durch den Betrieb veranlaßt sind (vgl. BFH-Urteile VI 340/62 U vom 11. Dezember 1963, BFH 78, 246, BStBl III 1964, 98; IV 36/64 U vom 18. Februar 1965, BFH 82, 88, BStBl III 1965, 279; IV 209/63 U vom 18. Februar 1965, BFH 82, 96, BStBl III 1965, 282; IV R 232/67 vom 1. August 1968; BFH 93, 152, BStBl II 1968, 713). - BFH, 12.07.1968 - VI R 315/66
Reise - Abzugsfähigkeit von Kosten - Ehepaar - Beförderungsmittel - Privater …
Nach der Entscheidung des Senats VI 340/62 U vom 11. Dezember 1963 (BFH 78, 246, BStBl III 1964, 98) will § 12 Nr. 1 EStG in typisierender Betrachtung die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen sichern; es soll vermieden werden, daß einzelne Steuerpflichtige durch Verquickung von privaten und geschäftlichen Interessen sich hieraus einen steuerlichen Vorteil verschaffen.
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