Rechtsprechung
| BFH, 23.04.1964 - V 22/62 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer selbständigen Fehlerberichtigung bei Verfassungswidrigkeit einer Steuerrechtsnorm
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 79, 249
- NJW 1964, 1875
- BStBl III 1964, 321
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.11.1962 - V 244/61 S
Zulässigkeit der Festsetzung von niedrigeren Steuern in der …
Auszug aus BFH, 23.04.1964 - V 22/62 U
Der Senat hat sich bereits mehrfach mit § 79 Abs. 2 a.a.O. auseinandergesetzt (vgl. die Urteile V 244/61 S und V 285/60 U vom 22. November 1962, BStBl 1963 III S. 31 und S. 51, Slg. Bd. 76 S. 87 und S. 143). - BFH, 17.11.1961 - III 241/59 U
Rechtsmittelweg bei Ablehnung einer Fehleraufdeckung durch den Finanzminister
Auszug aus BFH, 23.04.1964 - V 22/62 U
Die Vorentscheidung läßt einen Rechtsirrtum nicht erkennen; sie kann sich für ihre Auffassung, daß die Fehleraufdeckung eine Ermessensentscheidung ist, so daß die Steuergerichte die Entscheidung des Bundesministers der Finanzen nur daraufhin prüfen können, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten sind, auf die höchstrichterliche Rechtsprechung berufen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs III 241/59 U vom 17. November 1961, BStBl 1962 III S. 72, Slg. Bd. 74 S. 190).
- BFH, 03.10.1975 - VI R 141/72
Fehleraufdeckung - Fehlerfeststellung - Aufsichtsbehörde - Ablehnung einer …
Wie der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Aufsichtsbehörde, ob sie eine Fehleraufdekkung vornimmt oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1967 III 2/63, BFHE 91, 1, BStBl II 1968, 163, und vom 23. April 1964 V 22/62 U, BFHE 79, 249, BStBl III 1964, 321, mit weiteren Nachweisen). - BFH, 24.11.1967 - III 2/63
Fehleraufdeckung - Ermessensentscheidung - Bescheid über Zusammenveranlagung - …
Mit der Vorentscheidung ist davon auszugehen, daß die Entscheidung einer Aufsichtsbehörde, ob sie gemäß § 222 Abs. 1 Nr. 4 AO einen Fehler aufdeckt oder eine bei ihr angeregte Fehleraufdeckung ablehnt, eine Ermessensentscheidung ist (vgl. Urteil des BFH V 22/62 U vom 23. April 1964, BFH 79, 249, BStBl III 1964, 321 -- sowie die daselbst angeführte Judikatur). - BFH, 21.06.1967 - I 109/65
Entscheidung der Aufsichtsbehörde über einen Antrag auf Fehleraufdeckung als …
Das Finanzgericht (FG) verneinte eine Ermessensverletzung unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH V 22/62 U vom 23. April 1964 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 79 S. 249 - BFH 79, 249 -, BStBl III 1964, 321), wonach die Verfassungswidrigkeit einer Steuerrechtsnorm kein selbständiger Anlaß zu einer Fehlerberichtigung sei. - BFH, 05.10.1967 - V 36/64
Möglichkeit einer niedrigeren Steuerfestsetzung bei Bekanntwerden von neuen …
Der Senat hat bereits im Urteil V 22/62 U vom 23. April 1964 (BFH 79, 249, BStBl III 1964, 321) entschieden, daß die Verfassungswidrigkeit einer Steuerrechtsnorm keinen selbständigen Anlaß zu einer Fehlerberichtigung nach der genannten Vorschrift bietet.
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