Rechtsprechung
| BFH, 12.05.1965 - II 161/63 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einwilligung des Finanzamtsvorstehers zur Sprungberufung
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Sprungberufung gegen einen Steuerbescheid
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 82, 595
- BStBl III 1965, 461
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.03.1959 - VII 211/57 U
Erteilung der Einwilligung zur Sprungberufung durch den Vorsteher des Finanzamts
Auszug aus BFH, 12.05.1965 - II 161/63 U
Abweichend von dem Urteil des Bundesfinanzhofs VII 211/57 U vom 4. März 1959 (BStBl 1959 III S. 222, Slg. Bd. 68 S. 583) hält es sich für befugt, die Einwilligung des Vorstehers des Finanzamts nachzuprüfen.
- BFH, 10.06.1999 - IV E 2/99
Streitwert; gesonderte Gewinnfeststellung
In ständiger Rechtsprechung stellt der BFH bei dem Rechtsstreit über eine gesonderte Gewinnfeststellung auf die konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen bei dem Kläger ab (Senatsurteil vom 20. Mai 1965 IV 195/63 U, BFHE 82, 595, BStBl III 1965, 462;… Beschlüsse vom 22. Februar 1985 III R 206/83, BFH/NV 1985, 42;… vom 8. März 1985 IV R 310/84, BFH/NV 1986, 752;… vom 23. Januar 1989 IV E 1/85, BFH/NV 1989, 718). - BFH, 23.01.1989 - IV E 1/85
Bemesssung des Streitwerts im Revisionsverfahren bezüglich mehrerer Steuerfälle
Betrifft der Rechtsstreit eine gesonderte Gewinnfeststellung (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 b i. V. m. § 18 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung - AO 1977 -), so bemißt sich der Wert des Streitgegenstands grundsätzlich nach den Auswirkungen der gesonderten Gewinnfeststellung auf die Höhe der Einkommensteuer; als Streitwert ist der strittige Einkommensteuerbetrag anzusehen (BFH-Urteil vom 20. Mai 1965 IV 195/63 U, BFHE 82, 595, BStBl III 1965, 462; Beschluß vom 22. Februar 1985 III R 206/83, BFH / NV 1985, 42; Beschluß vom 8. März 1985 IV R 310 /84, BFH / NV 1986, 752).
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