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Rechtsprechung
   BFH, 13.01.1966 - IV 166/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,969
BFH, 13.01.1966 - IV 166/61 (https://dejure.org/1966,969)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1966 - IV 166/61 (https://dejure.org/1966,969)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1966 - IV 166/61 (https://dejure.org/1966,969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer - Festsetzung der Einkommensteuer in einem Pauschbetrag als verselbständigter Teil des Veranlagungsverfahrens - Festsetzung der Einkommensteuer in einem Pauschbetrag durch das Finanzamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 85, 399
  • BStBl III 1966, 556
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Kapitalverkehrsteuergesetz

    Auszug aus BFH, 13.01.1966 - IV 166/61
    Sind die Vollmachten der Exekutive nicht hinreichend bestimmt, so führt sie nicht mehr das Gesetz aus und handelt nicht mehr nach den Richtlinien des Gesetzgebers, sondern entscheidet an dessen Stelle (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1958 2 BvL 4, 26, 40/56, 7/57, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - Bd. 8 S. 274 [276], und vom 10. Oktober 1961 2 BvL 1/59, BVerfGE 13 S. 153, BStBl 1961 I S. 716).
  • BFH, 19.01.1965 - VII 22/62 S

    Mineralölsteuererlass oder Steuererstattung aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus BFH, 13.01.1966 - IV 166/61
    Da es sich bei der angefochtenen Entscheidung um einen Ermessensakt einer Verwaltungsbehörde handelt, beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung - außer auf die Grundlagen für den Verwaltungsakt in rechtlicher Hinsicht - darauf, ob das Ermessen nach Recht und Billigkeit ausgeübt wurde (Gutachten des Großen Senats des Bundesfinanzhofs Gr. S. D 1/51 S vom 17. April 1951, BFH 55, 277; BStBl III 1951, 107, zuletzt bestätigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs VII 22/62 S vom 19. Januar 1965, BFH 81, 572; BStBl III 1965, 206).
  • BFH, 17.04.1951 - GrS D 1/51
    Auszug aus BFH, 13.01.1966 - IV 166/61
    Da es sich bei der angefochtenen Entscheidung um einen Ermessensakt einer Verwaltungsbehörde handelt, beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung - außer auf die Grundlagen für den Verwaltungsakt in rechtlicher Hinsicht - darauf, ob das Ermessen nach Recht und Billigkeit ausgeübt wurde (Gutachten des Großen Senats des Bundesfinanzhofs Gr. S. D 1/51 S vom 17. April 1951, BFH 55, 277; BStBl III 1951, 107, zuletzt bestätigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs VII 22/62 S vom 19. Januar 1965, BFH 81, 572; BStBl III 1965, 206).
  • BFH, 07.04.1959 - I 2/58 S

    Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch die Pauschbesteuerung des § 30 des …

    Auszug aus BFH, 13.01.1966 - IV 166/61
    Zulässig ist aber eine Pauschalierung nur, wenn sie das Ziel hat, mit der Pauschsteuer der nach den allgemeinen Vorschriften festzusetzenden Steuer möglichst nahe zu kommen (vgl. hierzu auch das Urteil des Bundesfinanzhofs I 2/58 S vom 7. April 1959, BFH 68, 611; BStBl III 1959, 233).
  • BFH, 10.07.1962 - VII 93/61 U

    Material für die Rechtsfindung bei der Überprüfung von Entscheidungen der …

    Auszug aus BFH, 13.01.1966 - IV 166/61
    Grundsätzlich muß eine ablehnende Entscheidung begründet werden (Urteil des Bundesfinanzhofs VII 93/61 U vom 10. Juli 1962, BFH 75, 615; BStBl III, 1962, 491).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Steuerliche Ausnahme

    Diesen Standpunkt habe bereits der IV. Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 13. Januar 1966 - IV 166/61 - ([BFH 85, 399] = BStBl. 1966 III S. 556) mit eingehender Begründung dargelegt.

    Rn. 31 3. Der Bundesfinanzhof hat mitgeteilt, daß nur der IV. Senat des Bundesfinanzhofs in dem im Vorlagebeschluß des Finanzgerichts Düsseldorf zitierten Urteil vom 13. Januar 1966 - IV 166/61 - (BFH 85, 399 = BStBl. 1966 III S. 556) zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG .Stellung genommen habe.

    Rn. 36 Die Vorschrift genügt - entgegen der vom Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13. Januar 1966 - IV 166/61 - (BFH 85, 399) vertretenen Auffassung - den Anforderungen, die das Grundgesetz an eine gesetzliche Ermächtigung der Exekutive zur Gewährung von Steuerbegünstigungen stellt.

    Rn. 43 3. a) Der Begriff "volkswirtschaftliche Gründe" ist keine unzulässige "vage Generalklausel", der, wie der Bundesfinanzhof (BFH 85, 399) meint, "die Gesamtheit aller mittelbar oder unmittelbar auf die Wirtschaft einwirkenden Kräfte, sämtliche Beziehungen und Verpflichtungen der Einzelwirtschaften innerhalb eines durch Grenzen deutlich von anderen Gebieten abgegrenzten Gebietes mit einheitlicher Währung" ausdrücke und deshalb aus so vielfältigen Quellen herrühre, daß es unmöglich sei, sie zu übersehen.

  • BFH, 31.10.1990 - I R 3/86

    Keine sachliche Unbilligkeit wegen Änderung der Rechtsauffassung bei fehlendem …

    Dieser Kompetenz des FA für Entscheidungen nach § 227 AO 1977 (entsprechend auch § 163 AO 1977; früher § 131 der Reichsabgabenordnung - AO -) stehen nicht die Grundsätze entgegen, die zur Zuständigkeit für den Erlaß oder die Pauschalierung von Steuern nach anderen Vorschriften entwickelt wurden, die sich insoweit durch die fehlende Delegationsmöglichkeit seitens der obersten Finanzbehörden unterscheiden (vgl. zu § 34c Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes - EStG - BFH-Urteile vom 20. April 1988 I R 197/84, BFHE 154, 46, 51, BStBl II 1988, 983, 985 zu B II; vom 18. August 1987 VIII R 297/82, BFHE 151, 35, 38, BStBl II 1988, 139, 140 zu b mit Anm. HFR 1988, 62; vom 10. Juli 1970 VI R 48/67, BFHE 99, 376, 379, BStBl II 1970, 728, 729 zu 1; vom 13. Januar 1966 IV 166/61, BFHE 85, 399, 403, BStBl III 1966, 556, 558 zu 1; zu § 12 Abs. 3 des Vermögensteuergesetzes - VStG - Urteil in BFHE 152, 146, BStBl II 1988, 309).
  • BFH, 18.08.1987 - VIII R 297/82

    - Auslandstätigkeitserlaß keine abschließende Regelung der Möglichkeiten nach § …

    b) Da das Urteil des FG bereits von vorstehenden Erwägungen getragen wird, kann dahingestellt bleiben, ob die eine Billigkeitsmaßnahme ablehnende Entscheidung des FA in Gestalt der Beschwerdeentscheidung der OFD auch deswegen als ermessensfehlerhaft aufzuheben gewesen wäre, weil behördlicherseits zu Unrecht für das vorangegangene Verfahren nach § 34c Abs. 3 EStG a.F. (§ 34c Abs. 5 EStG n.F.) von einer Delegation der Zuständigkeit auf das FA ausgegangen wurde (vgl. BFH-Urteile einerseits vom 7. März 1979 I R 145/76, BFHE 127, 517, BStBl II 1979, 527 a.E.; andererseits vom 13. Januar 1966 IV 166/61, BFHE 85, 399, BStBl III 1966, 556, und insbesondere vom 10. Juli 1970 VI R 48/67, BFHE 99, 376, BStBl II 1970, 728).
  • FG Hessen, 05.07.2018 - 6 V 2290/17

    Art. 3 GG, § 1 Abs. 1 EStG, § 34c Abs. 5 EStG, § 18 Pauschalisierungsgesetz EStG, …

    Eine ablehnende Entscheidung muss auch die Erwägungen hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Zweckmäßigkeit darlegen (vgl. BFH-Urteil vom 13.01.1966 IV 166/61, BStBl. III 1966, 556; FG Niedersachsen, Urteil vom 06.10.1983 XI 634/82, EFG 1984, 194, rkr.).
  • BFH, 13.07.1976 - VIII R 236/72

    Doppelbesteuerungsabkommen - Berücksichtigung von Einbußen im Privatvermögen - …

    Die nach § 34 c Abs. 3 EStG mögliche Pauschalierung der Einkommensteuer hat der BFH als verselbständigten Teil des Veranlagungsverfahrens angesehen (vgl. Urteil vom 13. Januar 1966 IV 166/61, BFHE 85, 399, BStBl III 1966, 556).
  • BFH, 01.06.1989 - IV R 54/87

    Möglichkeit zur Durchführung einer gesonderten und einheitlichen …

    Auch im Hinblick darauf, daß die Kläger erstmalig mit Einkünften aus dem übernommenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb veranlagt wurden, war unter den gegebenen Umständen und mangels eines besonderen Interesses der Kläger ein besonderer Hinweis des FA, es wolle die Besteuerungsgrundlagen insoweit nicht selbständig feststellen, unter Geltung der AO noch entbehrlich, zumal dieser Hinweis keinen Verwaltungsaktcharakter gehabt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1966 IV 166/61, BFHE 85, 399, BStBl III 1966, 556, 559).
  • BFH, 10.07.1970 - VI R 48/67

    Montageerlaß - Steuerverzicht - Nichtige Ermächtigung - Delegieren auf …

    Eine etwaige Verfassungswidrigkeit der Vorschrift des § 34c Abs. 3 EStG, wie sie der BFH im Urteil IV 166/61 vom 13. Januar 1966 (BFH 85, 399, BStBl III 1966, 556) angenommen habe, stehe dieser Beurteilung nicht entgegen, weil es für den Streitfall auf die Gültigkeit der Vorschrift nicht ankomme.
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