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Rechtsprechung
   BFH, 25.08.1966 - IV 3/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,543
BFH, 25.08.1966 - IV 3/64 (https://dejure.org/1966,543)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1966 - IV 3/64 (https://dejure.org/1966,543)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1966 - IV 3/64 (https://dejure.org/1966,543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung eines Autorenhonorars zu den Einkünften aus gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 569
  • BStBl III 1966, 611
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.10.1961 - I 268/60 U

    Streitwert bei Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung

    Auszug aus BFH, 25.08.1966 - IV 3/64
    Diese Schwierigkeiten sind im einzelnen in dem BFH-Urteil I 268/60 U vom 17. Oktober 1961 (BStBl 1962 III S. 41, Slg. Bd. 74 S. 108) dargestellt.
  • BFH, 26.01.1967 - IV R 64/66

    Streitwertfestsetzung beim Streit um Vergütungszahlungen an einen Gesellschafter …

    Insoweit wird der Beschluß IV 3/64 vom 25. August 1966, BFH 86, 569, BStBl III 1966, 611 ergänzt.

    Insoweit wird der Beschluß IV 3/64 vom 25. August 1966, BFH 86, 569, BStBl III 1966, 611, ergänzt.

    Der Senat führte in dem Beschluß IV 3/64 vom 25. August 1966 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 86 S. 569 - BFH 86, 569 -, BStBl III 1966, 611) aus, daß bei der Bestimmung des Streitwerts im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung nicht von einem Prozentsatz der vollen Gewinnbeträge ausgegangen werden dürfe, deren Behandlung streitig sei, wenn es nur um die Frage gehe, welcher Einkunftsart die Bezüge zuzurechnen seien.

  • BFH, 09.07.1985 - VIII R 21/84

    Streiwertermittlung

    Bei der Bestimmung des Streitwerts kann allerdings dann nicht von einem Prozentsatz der vollen im Streit befindlichen Gewinnbeträge ausgegangen werden, wenn es nur um die Frage geht, welcher Einkunftsart die Bezüge zuzurechnen sind (BFH-Beschluß vom 25. August 1966 IV 3/64, BFHE 86, 569, BStBl III 1966, 611).

    Der BFH hat in einem Fall, in dem Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach dem Begehren des Klägers als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit behandelt werden sollten, den Streitwert mit 25 v. H. von 1 200 DM (Freibetrag nach § 18 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) berechnet (BFHE 86, 569, BStBl III 1966, 611).

  • BFH, 12.09.1985 - VIII R 336/82

    Personenhandelsgesellschaft - Privatschuld eines Gesellschafters - Buchmäßige …

    So ist ein höherer Vomhundertsatz als 25 v. H. dann genommen worden, wenn die Gewinnanteile der Mitunternehmer über 15.000 DM liegen (BFH-Beschluß vom 25. August 1966 IV 3/64, BFHE 86, 569, BStBl III 1966, 611).
  • BFH, 23.02.1978 - IV E 1/78

    Gewinnfeststellungsverfahren - Streitwert - Gewinnanteil - Einkommensteuerschuld

    Um den Streitwert für das einheitliche Gewinnfeststellungsverfahren aber nach Möglichkeit den tatsächlichen Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Einkommensbesteuerung der beteiligten Mitunternehmer nahezubringen, ist ein höherer Prozentsatz anzuwenden, sofern die Höhe der festgestellten Gewinne und Gewinnanteile der Mitunternehmer im Hinblick auf die progressive Ausgestaltung des Einkommensteuertarifs die Vermutung begründet, daß ein Streitwert in Höhe von nur 25 v. H. den tatsächlichen Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Einkommensbesteuerung der beteiligten Mitunternehmer nicht gerecht wird (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 25. August 1966 IV 3/64, BFHE 86, 569, BStBl III 1966, 611; BFH-Urteil vom 8. Juni 1967 IV R 46/66, BFHE 89, 235, BStBl III 1967, 610; BFH-Beschlüsse vom 8. November 1973 IV B 6/72, BFHE 110, 487, BStBl II 1974, 138; vom 11. September 1975 IV B 22/71, BFHE 116, 530, BStBl II 1976, 22).
  • BFH, 08.11.1973 - IV B 90/70

    Einheitliches Gewinnfeststellungsverfahren - Gesellschafterklage - Streitwert - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. den Beschluß vom 25. August 1966 IV 3/64, BFHE 86, 569, BStBl III 1966, 611, mit weiteren Nachweisen) ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung der Streitwert nach den vermutlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen zu schätzen.
  • BFH, 08.11.1973 - IV B 6/72

    Einheitliches Gewinnfeststellungsverfahren - Verteilung des Gewinns - Streitwert …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. den Beschluß vom 25. August 1966 IV 3/64, BFHE 86, 569, BStBl III 1966, 611, mit Nachweisen) ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung der Streitwert nach den vermutlichen einkommensteuerlichen Auswirkungen zu schätzen.
  • BFH, 23.02.1978 - IV E 2/78

    Streitwertermittlung - Gewinnfeststellungsverfahren - Steuervergünstigung

    Entsprechend höhere Prozentsätze sind jedoch anzuwenden, wenn die Höhe der streitigen Gewinne und Gewinnanteile die Vermutung begründen, daß ein Streitwert in Höhe von 25 v. H. bzw. 15 v. H. den tatsächlichen Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Einkommensbesteuerung der von der einheitlichen Gewinnfeststellung betroffenen Personen nicht gerecht wird (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 25. August 1966 IV 3/64, BFHE 86, 569, BStBl III 1966, 611; vom 8. November 1973 IV B 6/72, BFHE 110, 487, BStBl II 1974, 138; BFH-Urteile vom 2. Februar 1967 IV 224/64, BFHE 88, 23, BStBl III 1967, 274; vom 8. Juni 1967 IV R 46/66, BFHE 89, 235, BStBl III 1967, 610).
  • BFH, 12.03.1970 - IV 4/64

    Gewinnfeststellungsverfahren - Einkommensteuerliche Auswirkungen - Streitwert

    Im gleichen Sinne wurde in dem BFH-Beschluß IV 3/64 vom 25. August 1966 (BFH 86, 569, BStBl III 1966, 611) bei einem Streit um die Frage, ob das von einer KG an den Gesellschafter gezahlte Autorenhonorar zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit gehört, als streitiger Gewinnanteil nur der Freibetrag des § 18 Abs. 4 EStG angesetzt.
  • BFH, 17.07.1975 - IV R 190/72

    Streitwert - Einheitliche Gewinnfeststellung - Höhe des Streitwerts - …

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH, den Streitwert im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung stets mit einem v. H.-Satz des streitigen Gewinns oder Gewinnanteils festzusetzen, im allgemeinen den Satz von 25 v. H. anzuwenden und nur in besonderen Ausnahmefällen von diesem Satz abzugehen (vgl. z. B. Beschluß vom 25. August 1966 IV 3/64, BFHE 86, 569, BStBl III 1966, 611; Urteil vom 12. März 1970 IV 4/64, BFHE 99, 11, BStBl II 1970, 547; Beschlüsse vom 8. November 1973 IV B 6/72 und IV B 90/70, BFHE 110, 487 und 491, BStBl II 1974, 138 und 140).
  • FG Niedersachsen, 19.01.2001 - 11 KO 22/00

    Ermittlung des Streitwerts im Verfahren über die einheitliche und gesonderte …

    Andererseits hielt der BFH in dem Beschluss vom 25. August 1966 IV 3/54, BStBl III 1966, 611, die Anwendung eines höheren Prozentsatzes schon dann für erforderlich, wenn der Gewinnanteil eines Gesellschafters 15.000 DM übersteigt.
  • BFH, 28.09.1967 - IV R 60/67

    Streitwert - Einheitliche Gewinnfesttellung - Gewerbesteurliche Verfahren

  • BFH, 02.02.1967 - IV 224/64

    Kostenentscheidung nach Maßgabe des Unterliegens der Rechtsmittelführer unter …

  • FG Düsseldorf, 02.02.2005 - 11 K 4260/02

    Streitwert; Gewinnfeststellung; Pauschale; Gewinnanteil; Mittelwert; Freibetrag - …

  • BFH, 20.12.1985 - VIII R 341/82

    Bemessung des Streitwertes im Rahmen eines Gewinnfeststellungsverfahrens

  • BFH, 22.02.1985 - III R 206/83

    Bemessung des Streitwerts bei einem Rechtsstreit über die gesonderte …

  • BFH, 27.01.1972 - I R 174/68

    Rechtmäßigkeit eines Gewinnfeststellungsbescheids - Vergütung - Gewerbliche …

  • BFH, 21.10.1966 - IV 90/64

    Bestehen einer Mitunternehmerschaft im steuerrechtlichen Sinne

  • BFH, 18.12.1985 - IV R 67/85

    Schätzung des Streitwertes nach der vermutlichen einkommensteuerlichen Auswirkung …

  • BFH, 08.06.1967 - IV R 46/66

    Höhe einer Streitwertfestsetzung

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