Rechtsprechung
| BFH, 06.07.1966 - VI 111/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 86, 674
- NJW 1967, 416 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 08.02.1957 - VI 27/56 U
Anwendbarkeit von § 12 Ziff. 2 EStG bei Zusage der Rente einer gesetzlich …
Auszug aus BFH, 06.07.1966 - VI 111/65
Das Finanzgericht (FG) rechnete, besonders unter Berufung auf das Urteil des Senats VI 27/56 U vom 8. Februar 1957 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 64 S. 550 - BFH 64, 550 -, BStBl 1957 III S. 207), die auf Grund des unentgeltlichen Nießbrauchs der früheren Frau zugeflossenen Einkünfte dem Stpfl. zu.Das Finanzgericht (FG) rechnete, besonders unter Berufung auf das Urteil des Senats VI 27/56 U vom 8. Februar 1957 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 64 S. 550 - BFH 64, 550 -, BStBl 1957 III S. 207), die auf Grund des unentgeltlichen Nießbrauchs der früheren Frau zugeflossenen Einkünfte dem Stpfl. zu.
- BFH, 02.03.1951 - IV 149/50 U
Einräumung eines lebenslänglichen Nießbrauchs an dem Grundstück an die …
Auszug aus BFH, 06.07.1966 - VI 111/65
Die Annahme des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 27/56 U (…a.a.O.), daß die auf Grund des Nießbrauchs bezogenen Einkünfte zunächst dem Mann und erst über diesen der Frau zugeflossen seien, sei mit dem BFH-Urteil IV 149/50 U vom 2. März 1951 (BFH 55, 233, BStBl 1951 III S. 87) unvereinbar.Die Annahme des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) VI 27/56 U (…a.a.O.), daß die auf Grund des Nießbrauchs bezogenen Einkünfte zunächst dem Mann und erst über diesen der Frau zugeflossen seien, sei mit dem BFH-Urteil IV 149/50 U vom 2. März 1951 (BFH 55, 233, BStBl 1951 III S. 87) unvereinbar.
- BFH, 06.07.1966 - VI 124/65
Zurechnung der Einkünfte beim Nießbraucher nach dem Einkommensteuergesetz
Auszug aus BFH, 06.07.1966 - VI 111/65
Wie der Senat in dem Urteil VI 124/65 vom 6. Juli 1966 (BFH 86, 578) entschieden hat, ist das Urteil VI 27/56 U (…a.a.O.) aber nicht dahin zu verstehen, daß § 12 Ziff. 2 EStG bei einer unentgeltlichen Bestellung eines Nießbrauchs durch einen Unterhaltsverpflichteten schlechthin eingreife und die dem Unterhaltsberechtigten auf Grund des Nießbrauchs zufließenden Einkünfte immer dem Unterhaltsverpflichteten zuzurechnen seien.
- BFH, 14.12.1976 - VIII R 146/73
Bei unentgeltlicher Nießbrauchsbestellung sind Wertpapiererträge Einnahmen des …
In seinen Urteilen vom 6. Juli 1966 VI 111/65 (BFHE 86, 674) und vom 24. November 1967 VI R 274/66 (BFHE 91, 39, BStBl II 1968, 260) ist der BFH allerdings davon ausgegangen, daß der Nießbraucher von Aktien und verzinslichen Darlehensforderungen die aufgrund des Nießbrauchs vereinnahmten Erträge als eigene Einkünfte erziele. - BFH, 28.11.1974 - I R 232/72
Einheitliche Gewinnfeststellung - Beteiligung mehrerer - Gewerbliche Einkünfte - …
Er rügt Abweichung der Vorentscheidung von der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf BFH-Urteile vom 6. Juli 1966 VI 124/65, BFHE 86, 578, BStBl III 1966, 584; vom 6. Juli 1966 VI 111/65, BFHE 86, 674). - BFH, 15.01.1974 - VIII R 115/69
Scheidung - Unterhaltsregelung - Nießbrauch - Zusage - Einfamilienhaus - …
Das FG ist der Ansicht: Nach der Rechtsprechung des BFH seien die aus einem Grundstück auf Grund eines bürgerlichrechtlich wirksam eingeräumten Nießbrauchsrechts gezogenen Nutzungen als Einkünfte dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen, selbst wenn ihm Unterhaltsansprüche gegen den Nießbrauchsverpflichteten und Eigentümer des Grundstücks ohne Gegenleistung zustünden; also auch, wenn es sich hierbei um Unterhaltsregelungen geschiedener Ehegatten handelte (Hinweis auf das Urteil vom 6. Juli 1966 VI 111/65, BFHE 86, 674). - BFH, 24.11.1967 - VI R 274/66
Darlehnsförderung - Mutter - Studierender Sohn - Nießbrauch - Einkünfte aus …
Wie der Senat in dem Urteil VI 111/65 vom 6. Juli 1966 (BFH 86, 674) ausgeführt hat, reicht die Nießbrauchbestellung in den Formen des bürgerlichen Rechts allein für die steuerliche Berücksichtigung nicht aus, sofern nicht auch die wirtschaftlichen Folgerungen daraus gezogen werden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".