Rechtsprechung
| BFH, 10.11.1966 - IV R 42/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtzeitigkeit einer eingelegten Revision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 87, 542
- NJW 1967, 1296
- DB 1967, 582
- BStBl III 1967, 234
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.07.1965 - VII C 170.64
Zustellung einer Rechtsmittelbelehrung mittels eingeschriebenen Briefes - …
Auszug aus BFH, 10.11.1966 - IV R 42/66
Der eingeschriebene Brief gilt auch dann erst mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn feststeht, daß er dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (ebenso Urteil des Bundesverwaltungsgerichts VII C 170/64 vom 23. Juli 1965, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966 S. 155).
- BFH, 14.04.2016 - III B 108/15
Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Zeitpunkt der Zustellung eines …
Während nach dem BFH-Urteil vom 10. November 1966 IV R 42/66 (BFHE 87, 542, BStBl III 1967, 234) für die Fristberechnung auf die Dreitagesfrist abzustellen war, selbst wenn aufgrund des Rückscheins ein früherer Zugangszeitpunkt feststand, wurde im BFH-Urteil vom 28. Februar 1978 VII R 92/74 (BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390, unter I.1.) zumindest in Erwägung gezogen, ob in einem Rückschein ein Empfangsbekenntnis i.S. des § 5 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) zu sehen sei; auf die Entscheidung dieser Frage kam es dann jedoch nicht an. - BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74
Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung - …
Im vorliegenden Fall braucht diese Frage jedoch nicht entschieden zu werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1966 IV R 42/66, BFHE 87, 542, BStBl III 1967, 234, das in einem solchen Fall eine Zustellung nach § 4 VwZG als gegeben ansieht, ohne freilich auf § 5 VwZG einzugehen;… gleicher Ansicht wohl Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 23. Juli 1965 VII C 170.64, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966 S. 155 - HFR 1966, 155 - Tipke-Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 8. Aufl., § 4 VwZG, Anm. 3 c, und Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 4 VwZG, Anm. 2, 3 und 9). - BSG, 26.08.1997 - 5 RJ 6/96
Wirksame Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefes
Gleichwohl ist hierdurch das gesetzlich vermutete Zustellungsdatum (22. Juli 1993) nicht außer Kraft gesetzt worden, sondern weiterhin maßgebend (BVerwGE 22, 11; BFHE 87, 542).
- FG Hamburg, 23.08.2004 - III 358/01
Verwaltungszustellungsgesetz: Zustellung per Einschreiben mit Rückschein
Der Senat sieht die (aus der Zeit vor dem Zustellungsreformgesetz i.V.m. § 175 ZPO stammende) frühere Rechtsprechung als überholt an, nach der bei einer Zustellung per Einschreiben ein Rückschein nicht als Empfangsbekenntnis i.S.v. § 5 Abs. 2 VwZG anerkannt, sondern nach § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 VwZG auf die Dreitagesfrist nach Postaufgabe des Einschreibens abgestellt wurde (vgl. Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg vom 10. Januar 1977, NJW 1977, 645; OLG Frankfurt vom 11. Dezember 1970, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht -RzW- 1971, 182; Bayerisches Oberstes Landesgericht -BayObLG- vom 6. April 1967, NJW 1967, 2064; BFH vom 10. November 1966 IV R 42/66, BFHE 87, 542, BStBl III 1967, 234, Oberverwaltungsgericht -OVG- Berlin vom 24. Mai 1965 IV M 6.65, NJW 1966, 1379), ebenso wie auch bei sonst feststehendem Zugang einer Einschreibesendung vor dem dritten Tag letzterer als maßgeblich angesehen wurde (vgl. Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- vom 23. Juli 1965 VII C 170/64 (BVerwGE 22, 11 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1966, 155). - FG Hamburg, 10.11.2003 - III 325/01
VwZG : Zustellung per Rückschein
b) In der früheren Rechtsprechung wurde bei einer Zustellung per Einschreiben ein Rückschein nicht als Empfangsbekenntnis i.S.v. § 5 Abs. 2 VwZG anerkannt, sondern nach § 4 Abs. 1 Halbsatz 1 VwZG auf die Dreitagesfrist nach Postaufgabe des Einschreibens abgestellt (vgl. Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg vom 10. Januar 1977, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1977, 645; Oberlandesgericht -OLG- Frankfurt vom 11. Dezember 1970, Rechtsprechung zum Wiedergutmachungsrecht -RzW- 1971, 182; Bayerisches Oberstes Landesgericht -BayObLG- vom 6. April 1967, NJW 1967, 2064; BFH vom 10. November 1966 IV R 42/66, BFHE 87, 542, BStBl III 1967, 234, Oberverwaltungsgericht -OVG- Berlin vom 24. Mai 1965 IV M 6.65, NJW 1966, 1379), ebenso wie auch bei sonst feststehendem Zugang einer Einschreibesendung vor dem dritten Tag letzterer als maßgeblich angesehen wurde (vgl. Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- vom 23. Juli 1965 VII C 170/64 (BVerwGE 22, 11 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1966, 155). - FG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 5 K 1041/05
Fiktion der Bekanntgabe eines Feststellungsbescheids am dritten Tag nach der …
So hat der BFH ausgeführt, dass bei der Zustellung durch die Post mit eingeschriebenem Brief nur bei einem Zugang nach Ablauf der Dreitagesfrist dieser spätere Zeitpunkt für das Wirksamwerden der Zustellung maßgebend sei und dem Zugang vor Ablauf der Frist rechtliche Bedeutung nicht zukomme (Urteil vom 10.11.1966 - IV R 42/66 -, NJW 1967, 1269). - VGH Baden-Württemberg, 10.01.1977 - X 1566/76
Zustellungen; Anwendungsbereich des Landesverwaltungszustellungsgesetzes; Keine …
Findet § 5 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz auf den Zustellungsvorgang keine Anwendung, so bleibt es bei der gesetzlichen Fiktion des § 4 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz , die auch dann Platz greift, wenn feststeht, daß der einzige geschriebene Brief dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht Urt.v. 23.7.1965 - VII C 170/64 - NJW 1965, 2363 und Bundesfinanzhof Urt.v, 10.11.1966 - IV R 42/66 - NJW 1967, 1296). - LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94
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Es ist allgemein anerkannt, daß die Zustellungsvermutung des § 4 Abs. 1 VwZG auch dann gilt, wenn die Sendung in weniger als drei Tagen zugegangen ist, insbesondere auch, wenn wie hier, auf dem Rückschein ein früherer Zeitpunkt vermerkt ist (…vgl Engelhardt, Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz/VwZG, Kommentar, 3. Aufl, § 4 VwZG Anm 5 unter Hinweis auf BVerwGE 22, 11; BFHE 87, 542).
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