Rechtsprechung
| BFH, 09.03.1967 - IV 184/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grenze der Erhöhung von Umsätzen und Gewinnen im Wege der Schätzung wegen grober Verstöße gegen die steuerlichen Pflichten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 88, 212
- NJW 1967, 2380 (Ls.)
- BStBl II 1967, 349
- BStBl III 1967, 349
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.10.1958 - V 5/57 U
Umsatzsteuerschätzung auf Grund mangelnder Buchführung eines Betriebes
Auszug aus BFH, 09.03.1967 - IV 184/63
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile V 5/57 U vom 23. Oktober 1958, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 68 S. 41 - BFH 68, 41 -, BStBl III 1959, 16, und IV 87/59 vom 12. Oktober 1961, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962, 235) geht bei gröblicher Verletzung steuerlicher Verpflichtungen, vor allem auch hinsichtlich der Buchführung, die einer jeden Schätzung anhaftende Unsicherheit zu Lasten des Steuerpflichtigen.
- FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12
Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte
Rn. 117 2. Liegen danach im Streitfall die Voraussetzungen für eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen aufgrund der Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten durch den Kläger vor, ist die Finanzbehörde bzw. im finanzgerichtlichen Verfahren gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz der Finanzgerichtsordnung (FGO) das FG im Allgemeinen nicht nur berechtigt (vgl. BFH-Urteil vom 29.03.2001 - IV R 67/99, BFHE 195, 261, BStBl II 2001, 484), sondern je nach dem Umständen des Einzelfalls sogar verpflichtet, bei der von ihr bzw. ihm vorzunehmenden Schätzung in dem gegebenen Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen (vgl. BFH-Urteil vom 09.03.1967 - IV 184/63, BFHE 88, 212, BStBl III 1967, 349;… BFH-Beschluss vom 25.01.1990 - IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484), d. h. die Besteuerungsgrundlagen sind von der Finanzbehörde nach dem für den Kläger ungünstigsten, aber noch möglichen Sachverhalt festzustellen. - FG Münster, 12.10.2018 - 14 K 799/11
Qualifizierung der Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und …
Rn. 72 Denn liegen - wie im Streitfall - die Voraussetzungen für eine Schätzung von Besteuerungsgrundlagen aufgrund der Verletzung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten durch einen Kläger vor, ist die Finanzbehörde bzw. im finanzgerichtlichen Verfahren gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz der Finanzgerichtsordnung (FGO) das Finanzgericht im allgemeinen nicht nur berechtigt (vgl. Urteil des BFH vom 29.03.2001 - IV R 67/99, BStBl. II 2001, 484), sondern je nach den Umständen des Einzelfalls sogar verpflichtet, bei der von ihr bzw. ihm vorzunehmenden Schätzung in dem gegebenen Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen (vgl. Urteil des BFH vom 09.03.1967 - IV 184/63, BStBl. III 1967, 349;… Beschluss des BFH vom 25.01.1990 - IV B 140/88, BFH/NV 1990, 484), d. h. die Besteuerungsgrundlagen sind von der Finanzbehörde bzw. dem Finanzgericht nach dem für den Kläger ungünstigsten, aber noch möglichen Sachverhalt festzustellen. - FG Köln, 06.06.2018 - 15 V 754/18
Ausschluss einer Sicherheitsleistung für geänderte Festsetzungen von …
Die Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Sachaufklärung darf - wie die Rspr. wiederholt betont hat - jedoch nicht dazu führen, dass der Nachlässige einen Vorteil erzielt gegenüber denjenigen, die ihre steuerlichen Pflichten ordnungsmäßig erfüllen (BFH-Urteil vom 9. März 1967 IV 184/63, BStBl III 1967, 349; BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259; BFH-Urteil vom 26. Oktober 1994 X R 114/92).
- FG Hamburg, 07.02.2019 - 6 V 240/18
Einkommensteuer: Hinzuschätzung von Einnahmen und Umsätzen bei einem Döner-Imbiss
Im allgemeinen ist das Finanzamt nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, in diesem Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen um im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit und zum Schutz der ihre steuerlichen Pflichten erfüllenden Staatsbürger in jedem Fall auszuschließen, dass Steuerpflichtige durch gröbliche Verletzung ihrer Pflichten im Ergebnis bessergestellt werden als pflichtgetreue Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 9. März 1967, IV 184/63, BStBl III 1967, 349). - FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2021 - 3 K 1862/19
Rechtmäßigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in einem …
Im Allgemeinen ist das Finanzamt nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, in diesem Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen, um im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit und zum Schutz der ihre steuerlichen Pflichten erfüllenden Staatsbürger in jedem Fall auszuschließen, dass Steuerpflichtige durch gröbliche Verletzung ihrer Pflichten im Ergebnis bessergestellt werden als pflichtgetreue Steuerpflichtige (BFH, Urteil vom 09.03.1967 IV 184/63, BStBl II 1967, 349). - FG Hamburg, 16.04.2019 - 6 K 50/18
Hinzuschätzungen bei Döner-Imbiss bei nicht existenten Ursprungsaufzeichnungen - …
Im allgemeinen ist das Finanzamt nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, in diesem Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen, um im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit und zum Schutz der ihre steuerlichen Pflichten erfüllenden Staatsbürger in jedem Fall auszuschließen, dass Steuerpflichtige durch gröbliche Verletzung ihrer Pflichten im Ergebnis bessergestellt werden als pflichtgetreue Steuerpflichtige (BFH, Urteil vom 9. März 1967, IV 184/63, BStBl III 1967, 349, juris, Rn. 13). - FG Thüringen, 30.01.2013 - 3 K 212/11
Buchführungsmängel als Grundlage für eine Schätzungsbefugnis des Finanzamts
Die Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Sachaufklärung darf jedoch nicht dazu führen, dass der Nachlässige einen Vorteil erzielt gegenüber denjenigen, die ihre steuerliche Pflichten ordnungsgemäß erfüllen (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1967 IV 184/63, BFHE 88, 212, BStBl III 1967, 349;… vom 1. Oktober 1992 IV R 34/90, a.a.O.). - BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77
Gesprächsgebühren - Telefongebühren - Feststellungslast - Beweislast
Bei einer Schätzung nach § 217 AO hat es die Tatsachen mit dem Ziel zu würdigen, diejenigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, die die größte Wahrscheinlichkeit für sich haben (vgl. BFH-Urteile vom 9. März 1967 IV 184/63, BFHE 88, 212, BStBl III 1967, 349, und vom 31. August 1967 V 241/64, BFHE 89, 472, BStBl III 1967, 686). - FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19
Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG - …
Im Allgemeinen ist die Finanzbehörde darüber hinaus nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, in dem Schätzungsrahmen an die oberste Grenze zu gehen, um im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit und zum Schutz der ihre steuerlichen Pflichten erfüllenden Staatsbürger in jedem Fall auszuschließen, dass Steuerpflichtige durch grobe Verletzung ihrer Pflichten im Ergebnis bessergestellt werden als pflichtgetreue Steuerpflichtige (BFH-Urteil vom 09.03.1967 IV 184/63, BFHE 88, 212, BStBl III 1967, 349, Rn. 13). - BFH, 31.08.1967 - V 241/64
Orientierung an der Wirklichkeit bei Schätzung eines unklaren Sachverhaltes
Dem IV. Senat, der in seinen neueren Entscheidungen (IV 96/60 vom 13. August 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964 S. 436 - HFR 1964, 436 -, und IV 184/63 vom 9. März 1967, BFH 88, 212, BStBl III 1967, 349) diesen Grundsatz zwar anerkennt, aber doch innerhalb der Möglichkeiten eines "nicht sehr engen Schätzungsrahmens" das schätzende FA oder FG für verpflichtet hält, von dem dem Steuerpflichtigen ungünstigen Sachverhalt auszugehen, vermag der erkennende Senat hierin nicht zu folgen. - BFH, 25.01.1990 - IV B 140/88
Schwere Verletzung der steuerlichen Pflichen bei fehlender ordnungsgemäßer …
- FG Münster, 19.06.2015 - 14 K 3865/12
Steuerliche Bewertung der Veräußerung eines wiederholt über bestimmte …
- FG Köln, 24.11.2023 - 7 V 1177/23
Gerichtliche Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung …
- FG Hamburg, 20.05.2019 - 6 K 109/18
Schätzung von Besteuerungsgrundlagen: Schätzung bei Gebrauchtwagenhändler
- FG Köln, 04.09.2025 - 14 K 979/21
- FG Berlin-Brandenburg, 20.10.2017 - 4 K 4206/14
Schätzungsbefugnis bei Mängeln in der elektronischen Kassenbuchführung - …
- FG Baden-Württemberg, 23.02.1999 - 1 K 250/97
Streit über den gewinnerhöhenden Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen …
- FG Baden-Württemberg, 17.03.1998 - 1 K 39/96
Zulässigkeit und Richtigkeit der Schätzung von Umsätzen und Gewinnen aus …
- FG Baden-Württemberg, 23.01.1999 - 1 K 99/98
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Privatnutzung von betrieblichem Pkw; …
- FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 274/98
Wirksamkeit einer Ladung zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung; …
- FG Münster, 24.01.2007 - 12 K 2226/05
- FG Saarland, 01.09.1998 - 1 V 226/98
Abgabenordnung; Abweichung von bisher praktizierter Richtsatzschätzung
- FG Hamburg, 06.02.1997 - II 142/95
Rechtmäßigkeit der Beitreibung bestandskräftig festgesetzter Steuerschulden ; …
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