Rechtsprechung
| BFH, 21.11.1967 - I R 115/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nichtabzugsfähigkeit der Vermögensteuer - Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens - Nichtnatürliche Person
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 91, 33
- BStBl II 1968, 189
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58
Personenbezogene Kapitalgesellschaften
Auszug aus BFH, 21.11.1967 - I R 115/66
Nach diesem Grundsatz solle nur der Ertrag des Unternehmens steuerlich erfaßt werden (Urteil des BVerfG 1 BvR 845/58 vom 24. Januar 1962, BStBl I 1962, 500); auch sei die Steuerpflichtige nach Handelsrecht gehalten, die Vermögensteuer als Aufwandsposten zu behandeln (§ 157 Abs. 1 Nr. 24 AktG 1965).Da der Einkommensermittlung das Nettoprinzip, d. h. die Abzugsfähigkeit aller Ausgaben, die der Erzielung des Einkommens dienen, als Sachgesetzlichkeit innewohne, die Vermögensteuer bei Körperschaften aber unstreitig eine Betriebsausgabe sei (BFH-Urteil I 39/50 S vom 16. Januar 1951, BFH 55, 93, BStBl III 1951, 37) und damit zu den Kosten des Betriebsvermögens gehöre, verletze das Verbot des § 12 Nr. 2 KStG die Bindung des Gesetzgebers an die von ihm selbst statuierte Sachgesetzlichkeit (Urteil des BVerfG 1 BvR 845/58, a. a. O.).
Zum Zwecke der steuerlichen Erfassung der durch Vermögenswerte gesicherten Einkünfte, des "fundierten" Einkommens, hebt sie auf das Vermögen der Steuerpflichtigen ab, das im allgemeinen die Grundlage einer größeren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit darstellt, als die persönliche Arbeitskraft sie darstellen kann (siehe dazu Urteil des BVerfG 1 BvR 845/58, a. a. O., III 4 Buchst. e (2);… Herrmann-Heuer, a. a. O., Anm. 89 zu § 10 EStG).
- BFH, 16.11.1965 - I 302/61 S
Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschütung im Verkauf eines Grundstücks durch …
Auszug aus BFH, 21.11.1967 - I R 115/66
Infolgedessen sei ein großer Teil der auf natürliche Personen zugeschnittenen Vorschriften des EStG auf nichtnatürliche Personen nicht anwendbar, so daß die unterschiedliche Regelung bestimmter Besteuerungsmerkmale bei ihnen nicht nur geboten, sondern geradezu ein legitimes Mittel der Wirtschaftssteuerung sei (BFH-Urteil I 302/61 S vom 16. November 1965, BFH 84, 268, BStBl III 1966, 97). - BFH, 28.02.1958 - VI 20/58 U
Abgrenzung der Aufgaben von Gesetzgebung und Rechtsprechung bei Durchführung des …
Auszug aus BFH, 21.11.1967 - I R 115/66
Der Gleichheitsgrundsatz, der nach Art. 19 Abs. 3 GG auch für nichtnatürliche (juristische) Personen gilt, gebiete es dem Gesetzgeber, tatsächlich gleichgelagerten Sachverhalten gleiche, nicht ungleiche (unterschiedliche) Rechtsfolgen zuzuordnen, soweit nicht aus der Natur der Sache gegebene oder sonstwie sachlich einleuchtende und vernünftige Gründe für die gesetzliche Differenzierung, d. h. für die Zuordnung unterschiedlicher Rechtsfolgen, erkennbar seien und Willkür ausgeschlossen sei (Urteil des BFH VI 20/58 U vom 28. Februar 1958, BFH 66, 512, BStBl III 1958, 196).
- BFH, 15.10.1965 - VI 42/64 S
Anwendung der Einfamilienhaus-Verordnung auf das gesamte Gebäude bei …
Auszug aus BFH, 21.11.1967 - I R 115/66
Schließlich stehe der Abzugsfähigkeit gezahlter Vermögensteuer bei den natürlichen Personen -- die ursprünglich einer bei den juristischen Personen nicht gegebenen übermäßigen Belastung der natürlichen Personen durch die Einkommensteuer habe begegnen sollen (BFH-Urteil IV 82/52 U vom 10. Juni 1952, BFH 56, 509, BStBl III 1952, 198), die dann aber später (ohne die Möglichkeit ihrer Nachprüfung durch die Gerichte) beibehalten worden sei (eine Nachprüfung ihrer Beibehaltung sei den Gerichten verwehrt, solange das Verhalten des Gesetzgebers nicht willkürlich die Grundrechte der Bürger verletze: BFH-Urteil VI 42/64 S vom 15. Oktober 1965 (BFH 84, 290, BStBl III 1966, 106) -- die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für berücksichtigungsfähige Ausschüttungen bei den nichtnatürlichen Personen gegenüber. - BFH, 16.01.1951 - I 39/50 S
Bezahlte Vermögenssteuern als Betriebsausgabe bei der Festellung des Vermögens …
Auszug aus BFH, 21.11.1967 - I R 115/66
Da der Einkommensermittlung das Nettoprinzip, d. h. die Abzugsfähigkeit aller Ausgaben, die der Erzielung des Einkommens dienen, als Sachgesetzlichkeit innewohne, die Vermögensteuer bei Körperschaften aber unstreitig eine Betriebsausgabe sei (BFH-Urteil I 39/50 S vom 16. Januar 1951, BFH 55, 93, BStBl III 1951, 37) und damit zu den Kosten des Betriebsvermögens gehöre, verletze das Verbot des § 12 Nr. 2 KStG die Bindung des Gesetzgebers an die von ihm selbst statuierte Sachgesetzlichkeit (…Urteil des BVerfG 1 BvR 845/58, a. a. O.). - BFH, 10.06.1952 - IV 82/52 U
Geltendmachung einer gezahlten rückständigen Vermögenssteuerschuld des Erblassers …
Auszug aus BFH, 21.11.1967 - I R 115/66
Schließlich stehe der Abzugsfähigkeit gezahlter Vermögensteuer bei den natürlichen Personen -- die ursprünglich einer bei den juristischen Personen nicht gegebenen übermäßigen Belastung der natürlichen Personen durch die Einkommensteuer habe begegnen sollen (BFH-Urteil IV 82/52 U vom 10. Juni 1952, BFH 56, 509, BStBl III 1952, 198), die dann aber später (ohne die Möglichkeit ihrer Nachprüfung durch die Gerichte) beibehalten worden sei (eine Nachprüfung ihrer Beibehaltung sei den Gerichten verwehrt, solange das Verhalten des Gesetzgebers nicht willkürlich die Grundrechte der Bürger verletze: BFH-Urteil VI 42/64 S vom 15. Oktober 1965 (BFH 84, 290, BStBl III 1966, 106) -- die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für berücksichtigungsfähige Ausschüttungen bei den nichtnatürlichen Personen gegenüber.
- BFH, 25.09.1968 - I 52/64
Zulässigkeit von Pauschalabschreibungen oder Pauschalwertberichtigungen zu …
Zur Begründung dieser Auffassung nimmt der Senat Bezug auf das Urteil I R 115/66 vom 21. November 1967 (BFH 91, 33, BStBl II 1968, 189). - BFH, 10.10.1973 - I R 162/71
Beschränkte Einkommensteuerpflicht - Abzug der Vermögensteuer - Sonderausgabe - …
Die Vermögensteuer ist ihrem Wesen nach keine echte Substanzsteuer; sie bezweckt vielmehr eine Ergänzung der Einkommensbesteuerung (BFH-Beschluß vom 25. Januar 1971 GrS 6/70, BFHE 101, 247, BStBl II 1971, 274; BFH-Urteil vom 21. November 1967 I R 115/66, BFHE 91, 33, BStBl II 1968, 189). - BFH, 05.07.1972 - I R 231/70
Einkommensbesteuerung - Verbrauch - Echte Vermögensminderung - …
Als Verbrauch im Sinne dieser Vorschrift können deshalb nicht auch solche Aufwendungen verstanden werden, die in einer Vermögensanlage ihren Niederschlag finden, da anderenfalls die Vorschrift jeder Vermögensbildung entgegenwirken und damit letztens auch der Vermögensteuer den Boden entziehen würde, die ihrerseits keine Substanzsteuer ist, sondern zum Zwecke der steuerlichen Erfassung der durch Vermögenswerte gesicherten Einkünfte, des "fundierten" Einkommens, auf das Vermögen der Steuerpflichtigen abhebt (BFH-Urteil I R 115/66 vom 21. November 1967, BFH 91, 33, BStBl II 1968, 189). - BFH, 14.11.1968 - I R 11/66
Im Ausland gezahlte Personensteuern als einkommensteuerliche Sonderausgaben
Die Steuerpflichtige anerkennt grundsätzlich, daß nach dem BFH-Urteil I 196/59 U (…a.a.O.) - dessen Rechtsausführungen der Senat im Urteil I R 115/66 vom 21. November 1967 (BFH 91, 33, BStBl II 1968, 189) bestätigt hat - auch die von einer Körperschaft im Ausland gezahlten Personensteuern dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 KStG unterliegen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".