Rechtsprechung
| BFH, 28.05.1968 - IV R 65/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Kaufmann - Schmiergelder - Steuerpflichtige Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 92, 361
- BStBl II 1968, 581
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 29.08.1996 - VIII R 24/95
Trägerunternehmen - Unterstützungskasse - Zuwendungen - Rückzahlung
Die Rückgewähr betrieblich veranlaßter Aufwendungen ist nach der Wertung und Systematik des EStG als Ertrag zu behandeln (§ 2 Abs. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 EStG; vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 1968 IV R 65/67, BFHE 92, 316, BStBl II 1968, 581; vom 4. Dezember 1991 I R 26/91, BFHE 167, 32, BStBl II 1992, 686, und vom 25. April 1990 I R 70/88, BFHE 161, 353, BStBl II 1990, 1086, m.w.N.).Es gibt keinen Grundsatz des Einkommensteuerrechts, daß mit nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Betriebseinnahmen bei der Gewinnermittlung außer Ansatz bleiben (vgl. BFHE 92, 316, BStBl II 1968, 581, und BFHE 167, 32, BStBl II 1992, 686, m.w.N.).
- BFH, 15.12.1976 - I R 4/75
Schadensersatzforderung - Steuerlicher Berater - Körperschaftsteuerfestsetzung - …
In dem BFH-Urteil vom 28. Mai 1968 IV R 65/67 (BFHE 92, 361, BStBl II 1968, 581), das die Erstattung von Schmiergeldern betreffe, werde dieser Frage ausdrücklich keine Bedeutung beigemessen.Anders als im Falle des BFH-Urteils IV R 65/67 habe die Klägerin hier auch einen aktivierbaren und aktivierten Erstattungsanspruch gegen ihren steuerlichen Berater gehabt.
- Im übrigen gibt es einen Grundsatz der von der Klägerin geltend gemachten Art nicht (so schon BFH-Urteile I R 80/70 und IV R 65/67).
- BFH, 08.12.1971 - I R 80/70
Schadensersatzleistung - Steuerlicher Berater - Ansatz bei Gewinnermittlung
Eine Parallele zu dem mit Urteil des BFH IV R 65/67 vom 28. Mai 1968 (BFH 92, 361, BStBl II 1968, 581) entschiedenen Falle, in dem die Steuerpflicht zurückerhaltener Schmiergelder trotz Ausschluß ihrer seinerzeitigen Abzugsfähigkeit bejaht worden sei, bestehe nicht.Der erkennende Senat kann dem FG indes nicht auch darin zustimmen, daß der vorliegende Streitfall keine Parallele zu dem mit BFH-Urteil IV R 65/67 (…a. a. O.) entschiedenen Falle aufweise.
Wie der BFH im Urteil IV R 65/67 (…a. a. O.) ausgeführt hat, gibt es keinen Grundsatz des Einkommensteuerrechts, nach dem mit nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Betriebseinnahmen bei der Gewinnermittlung außer Ansatz zu bleiben haben.
- BFH, 14.07.2020 - XI B 1/20
Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Geschenke bei Kostenerstattung durch Dritte
Rn. 18 c) Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass die Rechtsprechung des BFH, wonach die Erstattung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben (trotz ihrer Nichtabzugsfähigkeit) als Betriebseinnahme zu erfassen ist (vgl. BFH-Urteile vom 28.05.1968 - IV R 65/67, BFHE 92, 361, BStBl II 1968, 581; vom 04.12.1991 - I R 26/91, BFHE 167, 32, BStBl II 1992, 686; vom 29.08.1996 - VIII R 24/95, BFHE 182, 307;… BFH-Beschluss vom 20.11.2007 - I R 54/05, BFH/NV 2008, 617), nicht auf Fälle mit Kostenaufschlag beschränkt ist. - BFH, 13.12.1973 - I R 136/72
Sachgeschenke - Gastwirt - Bierabnehmer - Betriebseinnahmen - Brauerei - …
Der BFH hat in einem vergleichbaren Fall zurückgezahlte Schmiergelder auch dann als steuerpflichtige Betriebseinnahmen angesehen, wenn sie bei Zahlung nicht als Betriebsausgaben abgesetzt worden waren (BFH-Urteil vom 28. Mai 1968 IV R 65/67, BFHE 92, 361, BStBl II 1968, 581). - FG Schleswig-Holstein, 19.11.2002 - 5 K 203/01
Beiträge zur Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgaben bei Vertragsbeendigung
Auch gibt es keine allgemeine Vorschrift, wonach in wirtschaftlichem Zusammenhang mit nicht abziehbaren Betriebsausgaben stehende Einnahmen den Gewinn nicht erhöhen dürfen (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1963 IV 113/63, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1964, 78, vom 28. Mai 1968 IV R 65/67 BFHE 92, 361, BStBl II 1968, 581, vom 4. Dezember 1991 I R 26/91 BFHE 167, 32 , BStBl II 1992, 686 …und vom 29. August 1996 VIII R 24/95 a.a.O.).Zur Begründung des in diesem Zusammenhang eingefügten Gewinnerhöhungsverbots für zurückgezahlte Geldbußen führten die Berichterstatter des Finanzausschusses u.a. aus: "Ohne eine ausdrückliche Regelung würde die Rückzahlung einer Geldbuße ... entsprechend einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Rückzahlung nichtabzugsfähiger Schmiergelder (Urteil vom 28. Mai 1968 IV R 65/67, BStBl II 1968, 581) als Betriebseinnahme den steuerpflichtigen Gewinn erhöhen.
- FG Köln, 07.11.2024 - 10 K 844/21
Körperschaftsteuer - Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einer …
Rn. 67 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, führt die Erstattung nicht abziehbarer Betriebsausgaben jedenfalls dann zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen, wenn sie durch einen Dritten erfolgt und für den Erstattungsempfänger - wie hier - betrieblich veranlasst ist (vgl. BFH vom 28. Mai 1968, IV R 65/67, BStBl II 1968, 581; vom 4. Dezember 1991, I R 26/91, BStBl II 1992, 686; vom 29. August 1996, VIII R 24/95, BFHE 182, 307, m.w.N.).
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