Rechtsprechung
| BFH, 15.05.1968 - I 197/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berechnung des Ermäßigungsbetrages - Stille Reserven - Betriebsveräußerung - Erbschaftsteuer - Veräußerungsgewinn
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 92, 482
- BStBl II 1968, 606
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 07.12.1990 - X R 72/89
Steuerermäßigung des § 35 EStG nur für Einkünfte, die beim Erblasser noch nicht …
Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 15. Mai 1968 I 197/65 (BFHE 92, 482, BStBl II 1968, 606), das zu § 16 Abs. 5 EStG a. F. ergangen sei, könnten nicht auf den Streitfall übertragen werden.Obwohl sie nicht mehr die Anordnung des § 31 EStG 1925 enthielt, daß lediglich die Erbschaftsteuer auf den Unterschiedsbetrag zwischen Erbschaftsteuerwert und Buchwert anzurechnen sei (dazu Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 17. Februar 1943 VI 185/42, RStBl 1943, 294;… vgl. ferner den "klarstellenden" Formulierungsvorschlag der Einkommensteuerkommission, Bericht 1964, Schriftenreihe des BMF, Heft 7, S. 182 f.), wurde sie allgemein so verstanden, daß begünstigt lediglich die aufgedeckten, mit Erbschaftsteuer belasteten stillen Reserven waren (BFH-Urteile in BFHE 92, 482, BStBl II 1968, 606; vom 8. Oktober 1970 IV R 69/70, BFHE 100, 305, 308, BStBl II 1971, 16; vom 29. Oktober 1974 I R 126/73, BFHE 114, 76, BStBl II 1975, 110; vom 31. März 1977 IV R 179/73, BFHE 122, 90, 92 f., BStBl II 1977, 609; Abschn. 139 Abs. 8 EStR 1972).
- BFH, 21.05.1970 - IV 344/64
Einkommensteuerpflichtigkeit bei der Veräußerung zweier Waldgrundstücke als …
Hierdurch soll vermieden werden, daß die auf den Erben übergehenden, beim Erblasser entstandenen stillen Reserven neben der Erbschaftsteuer auch voll durch die Einkommensteuer erfaßt werden, BFH-Urteil I 197/65 vom 15. Mai 1968 (BFH 92, 482, BStBl II 1968, 606). - BFH, 08.10.1970 - IV R 69/70
Veräußerungsgewinn - Antrag auf Ermäßigung - Erlaß der Einkommensteuer - …
Denn wie der BFH im Urteil I 197/65 vom 15. Mai 1968, BFH 92, 482, BStBl II 1968, 606, das sich mit einigen der zahlreichen und schwierigen Auslegungsfragen dieser in ihrem Inhalt sehr unbestimmten Vorschrift des § 16 Abs. 5 EStG befaßt, ausführt, muß die auf den Veräußerungsgewinn entfallende Einkommensteuer um die Erbschaftsteuer ermäßigt werden, die für stille Reserven gezahlt ist, die durch den Veräußerungsvorgang aufgelöst und der Einkommensteuer unterworfen werden. - BFH, 31.03.1977 - IV R 179/73
Weder aus Rechts- noch aus Billigkeitsgründen Ermäßigung der Einkommensteuer vom …
Nach den Urteilen des RFH vom 17. Februar 1943 VI 185/42 (RStBl 1943, 294) und des BFH vom 15. Mai 1968 I 197/65 (BFHE 92, 482, BStBl II 1968, 606) bezwecke das Gesetz, die kurzfristige Doppelbelastung der stillen Reserven mit Erbschaft- und Einkommensteuer zu vermeiden. - BFH, 29.10.1974 - I R 126/73
Ermäßigung der Einkommensteuer - Veräußerungsgewinn - Zahlung im Ausland - …
War die Erbschaftsteuer auf die stillen Reserven höher als die Einkommensteuer auf den erzielten Veräußerungsgewinn, so ist der Ermäßigungsbetrag nach dem niedrigeren Satz der Einkommensteuer zu berechnen (BFH-Urteil vom 15 Mai 1968 I 197/65, BFHE 92, 482, BStBl II 1968, 606).
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