Rechtsprechung
| BFH, 04.10.1968 - IV 91/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiederaufrollung der Veranlagung bei späterer Feststellung eines Vermögenszuwachses
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 93, 463
- DB 1969, 199
- BStBl II 1968, 823
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.06.1962 - I 95/60 S
Neues Aufrollen eines rechtskräftig abgeschlossenen Steuerfalls bei Feststellung …
Auszug aus BFH, 04.10.1968 - IV 91/65
Eine Wiederaufrollung des Steuerfalles und damit der Übergang zu einer anderen Schätzungsmethode, beispielsweise zu einer Vermögenszuwachsrechnung, ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann zulässig, wenn es sich um eine Tatsache "von einigem Gewicht" handelte (vgl. BFH-Urteile I 95, 110/60 S vom 5. Juni 1962, BFH 76, 282, BStBl III 1963, 100; VI 324/61 U vom 12. Juli 1963, BFH 77, 315, BStBl III 1963, 435; IV 296/60 vom 4. Oktober 1962, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 222 Rechtsspruch 130, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 123). - BFH, 22.09.1960 - IV 249/59 U
Begriff der neuen Tatsache bei Gewinnschätzung bei Landwirten und Forstwirten
Auszug aus BFH, 04.10.1968 - IV 91/65
Der Übergang zu einer anderen Schätzungsmethode sei zulässig (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - IV 249/59 U vom 22. September 1960, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 71 S. 716 - BFH 71, 716 -, BStBl III 1960, 516). - BFH, 03.10.1951 - IV 40/51 U
Berichtigung einer Steuerschätzung nach Bekanntwerden neuer Tatsachen
Auszug aus BFH, 04.10.1968 - IV 91/65
Ein durch Vermögensvergleich festgestellter Vermögenszuwachs sei eine neue Tatsache im Sinne § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO (Hinweis auf die BFH-Urteile IV 249/59 U; IV 40/51 U vom 3. Oktober 1951, BFH 55, 494, BStBl III 1951, 202). - BFH, 12.07.1963 - VI 324/61 U
Steuerpflichtigkeit von Einnahmen aus der Verpachtung einer Kiesgrube im Rahmen …
Auszug aus BFH, 04.10.1968 - IV 91/65
Eine Wiederaufrollung des Steuerfalles und damit der Übergang zu einer anderen Schätzungsmethode, beispielsweise zu einer Vermögenszuwachsrechnung, ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann zulässig, wenn es sich um eine Tatsache "von einigem Gewicht" handelte (vgl. BFH-Urteile I 95, 110/60 S vom 5. Juni 1962, BFH 76, 282, BStBl III 1963, 100; VI 324/61 U vom 12. Juli 1963, BFH 77, 315, BStBl III 1963, 435; IV 296/60 vom 4. Oktober 1962, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 222 Rechtsspruch 130, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1963 S. 123).
- BFH, 20.09.1973 - IV R 236/69
Rechtmäßiger Schätzungslandwirt - Schätzung des Gewinns - Betriebsprüfung - …
Dabei besagte der Ausdruck "in Anlehnung an die VOL", daß die Gewinnermittlung der VOL nicht einfach übernommen, sondern insoweit korrigiert werden sollte, als dies durch die höheren Umsätze der Schätzungslandwirte und durch die Entwicklung der Preisverhältnisse notwendig erschien, um zu fiktiven Gewinnen nach Durchschnittsätzen zu gelangen, die den tatsächlich erzielten Gewinnen mehr angenähert waren als die Gewinne nach der VOL (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 21. August 1952 IV 92/52 U, BFHE 56, 676, BStBl III 1952, 259; vom 4. Oktober 1968 IV 91/65, BFHE 93, 463, BStBl II 1968, 823, und vom 5. November 1964 IV 11/64 S, BFHE 80, 356, BStBl III 1964, 602). - BFH, 03.10.1985 - IV R 197/83
Voraussetzung zur Aufhebung bestandskräftiger Steuerbescheide - Steuerschätzung …
So habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 4. Oktober 1968 IV 91/65 (BFHE 93, 463, BStBl II 1968, 823) entschieden, daß beim Übergang von der Schätzung in Anlehnung an die VOL zur Schätzung durch Vermögenszuwachsrechnung ein unverhältnismäßig hoher Vermögenszuwachs keine neue Tatsache darstelle, wenn sich der Vermögenszuwachs seinerseits im wesentlichen aus Tatsachen ergebe, die dem FA bekannt gewesen seien. - BFH, 07.03.1974 - IV R 92/70
Rechtmäßiger Schätzungslandwirt - Voraussetzungen der Berichtigung - …
Die Vorentscheidung beruht auf der Annahme, daß bei einem sogenannten rechtmäßigen Schätzungslandwirt, dessen Gewinn bei der ursprünglichen Veranlagung in Anlehnung an die VOL geschätzt worden ist, nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 4. Oktober 1968 IV 91/65 (BFHE 93, 463, BStBl II 1968, 823) eine Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO nur durchgeführt werden könne, wenn sich bei Beibehaltung der bisherigen Schätzungsmethode neue Tatsachen von einigem Gewicht ergäben, die zur Wiederaufrollung der Veranlagung berechtigten.
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