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Rechtsprechung
   BFH, 30.04.1968 - I 194/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2253
BFH, 30.04.1968 - I 194/65 (https://dejure.org/1968,2253)
BFH, Entscheidung vom 30.04.1968 - I 194/65 (https://dejure.org/1968,2253)
BFH, Entscheidung vom 30. April 1968 - I 194/65 (https://dejure.org/1968,2253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der Geltendmachung eines zu hohen Anschaffungspreises und Herabsetzung auf einen niedrigeren Teilwert bei Erwerb von Anteilen durch eine GmbH von einem Gesellschafter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 49
  • BStBl II 1968, 729
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.01.1968 - II 113/65

    Ersetzender Steuerbescheid - Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens - Frist - …

    Auszug aus BFH, 30.04.1968 - I 194/65
    Die Zurückverweisung wird allein dadurch erforderlich, daß in bezug auf den neuen Verfahrensgegenstand die für die Entscheidung des Revisionsverfahrens erforderlichen tatsächlichen Feststellungen nicht vorliegen (so auch BFH-Urteil II 113/65 vom 30. Januar 1968, BFH 91, 27, BStBl II 1968, 210).
  • BFH, 03.03.1961 - VI 163/60 U

    Rechtliche Beurteilungen von Aufwendungen zur Zukunftssicherung

    Auszug aus BFH, 30.04.1968 - I 194/65
    In diesem Falle verstößt es nach Auffassung des Senats gegen Treu und Glauben, wenn die Steuerpflichtige die Beurteilung des Preises, die sie mit einer für sie günstigen Folge im Vorjahr durchgesetzt hat, bei der Veranlagung des nächsten Jahres in der Weise ändert, daß sie erklärt, der Anschaffungspreis sei von vornherein zu hoch gewesen und mit dieser Begründung eine Herabsetzung des Wertes der Anteile auf den geringeren Teilwert verlangt (vgl. für einen anderen Einzelfall Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - VI 163/60 U vom 3. März 1961, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 72 S. 525 - BFH 72, 525 -, BStBl III 1961, 191).
  • BFH, 30.07.1975 - I R 110/72

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche …

    Infolge des Antrages der Klägerin ist der Gegenstand des Verfahrens ein anderer geworden; hinsichtlich dieses Verfahrensgegenstandes fehlen die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlichen tatsächlichen Feststellungen des FG -- § 118 Abs. 2 FGO -- (vgl. Urteile des BFH vom 30. Januar 1968 II 113/65, BFHE 91, 27, BStBl II 1968, 210, und vom 30. April 1968 I 194/65, BFHE 93, 49, BStBl II 1968, 729).
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