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Rechtsprechung
   BFH, 03.07.1968 - I 83/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1010
BFH, 03.07.1968 - I 83/65 (https://dejure.org/1968,1010)
BFH, Entscheidung vom 03.07.1968 - I 83/65 (https://dejure.org/1968,1010)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 1968 - I 83/65 (https://dejure.org/1968,1010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    GmbH - Beteiligung am Wirtschaftsleben - Gewinnerzielungsabsicht - Verdeckte Gewinnausschüttung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 93, 514
  • DB 1969, 200
  • BStBl II 1969, 14
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.10.1963 - I 325/61 S

    Zuwendungen einer Kapitalgesellschaft an Nichtgesellschafter als verdeckte …

    Auszug aus BFH, 03.07.1968 - I 83/65
    Denn verdeckte Gewinnausschüttungen können nur Gesellschaftern zufließen, sei es unmittelbar, sei es mittelbar auf dem Weg über Zuwendungen an Personen, die den Gesellschaftern nahestehen (BFH-Urteil I 325/61 S vom 25. Oktober 1963, BFH 78, 46, BStBl III 1964, 17).
  • BFH, 01.02.1967 - I 220/64

    Ausschluss des Ergehens eines Urteils im Revisionsverfahren durch die Einleitung …

    Auszug aus BFH, 03.07.1968 - I 83/65
    Dieses wird im Wege der Beweisaufnahme untersuchen müssen, welche Vergütung für Leistungen der im Streitfall erbrachten Art im Geschäftsleben unter vergleichbaren Umständen, aber zwischen gesellschaftsrechtlich nicht verbundenen Personen üblich ist (vgl. BFH-Urteil I 220/64 vom 1. Februar 1967, BFH 88, 545, BStBl III 1967, 495).
  • BFH, 10.05.1967 - I 187/64

    Rechtfertigung einer neuen Veranlagung zur Körperschaftsteuer bei Bekanntwerden …

    Auszug aus BFH, 03.07.1968 - I 83/65
    Die Steuerpflichtige gewährte damit ihren Gesellschaftern einen Vorteil, den sie unter sonst gleichen Umständen einem Dritten nicht eingeräumt hätte und der deshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt (vgl. § 19 Nr. 6 KStDV; BFH-Urteile I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498; I 113/61 U vom 18. September 1962, BFH 75, 599, BStBl III 1962, 485).
  • BFH, 18.09.1962 - I 113/61 U

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Fehlen der Voraussetzungen …

    Auszug aus BFH, 03.07.1968 - I 83/65
    Die Steuerpflichtige gewährte damit ihren Gesellschaftern einen Vorteil, den sie unter sonst gleichen Umständen einem Dritten nicht eingeräumt hätte und der deshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt (vgl. § 19 Nr. 6 KStDV; BFH-Urteile I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498; I 113/61 U vom 18. September 1962, BFH 75, 599, BStBl III 1962, 485).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als …

    Die Rechtsfolge des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG 1977 greift deshalb auch dann ein, wenn die vorgenommene Gewinnverlagerung auf den Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person durch den Gesellschaftszweck abgedeckt ist (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1968 I R 83/65, BFHE 93, 514, BStBl II 1969, 14; Döllerer, Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften, Heidelberg 1990, 2. Aufl., S. 76).
  • BFH, 14.11.1984 - I R 50/80

    Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Einlage; Verzicht einer …

    Auch in diesen Fällen werden - sei es unmittelbar oder mittelbar - Gewinne an die Gesellschafter abgeführt, so daß entgegen der Auffassung des FG die Grundsätze des BFH-Urteils vom 3. Juli 1968 I 83/65 (BFHE 93, 514, BStBl II 1969, 14) auch hier eingreifen.
  • BFH, 19.03.1975 - I R 137/73

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gewinnlosigkeit - Ermittlung …

    Die Gewinnlosigkeit einer GmbH ist ein Anzeichen für das Vorliegen verdeckter Gewinnausschüttungen, weil die Tätigkeit einer GmbH, die am Wirtschaftsleben teilnimmt, üblicherweise darauf gerichtet ist, Gewinn zu erzielen, der eine angemessene Verzinsung des investierten Kapitals erbringt (BFH-Urteil vom 3. Juli 1968 I 83/65, BFHE 93, 514, BStBl II 1969, 14).
  • FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02

    Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei …

    Dabei ist neben dem Streben nach einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals auch zu berücksichtigen, welche Preise sich am Markt durchsetzen lassen (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 425;… BFH-Urteil vom 20.08.1986 I R 283/82, BFH/NV 1987, 63; BFH-Urteil in BStBl II 1975, 772; und BFH-Urteil vom 3. Juli 1968 I 83/65, BStBl II 1969, 14).
  • BFH, 14.07.1976 - I R 239/73

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht eines Versicherungsvereins a. G. auf …

    Nach dem BFH-Urteil vom 3. Juli 1968 I 83/65 (BFHE 93, 514, BStBl II 1969, 14) ergibt sich aus §§ 5, 7 KStG, daß die Abführung von Gewinnen an Gesellschafter oder Mitglieder, mag sie offen oder in verdeckter Form geschehen, das Einkommen nicht mindern darf, auch wenn sie im Gesellschaftsvertrag -- dem entspricht hier die Satzung der Klägerin -- vorgeschrieben ist.
  • BFH, 03.07.1974 - I R 107/72

    Kartellsteuerverordnung - Ungültigkeit - Rechtsunwirksamkeit

    Auch darauf, daß die Klägerin nach ihrer Satzung keine Gewinne machen dürfe und nach Maßgabe ihrer Abrechnung mit den Mitgliedern im Streitjahr auch keine Gewinne erzielt habe, komme es angesichts der Rechtsform der Klägerin (als einer GmbH) nicht an (Hinweis auf die Urteile des BFH vom 18. September 1962 I 113/61 U, BFHE 75, 599, BStBl III 1962, 485, zur Frage der besonderen steuerrechtlichen Behandlung der allein im Rahmen ihrer Aufgabenstellung tätigen Verkaufsgesellschaften, und vom 3. Juli 1968 I 83/65, BFHE 93, 514, BStBl II 1969, 14, zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttung durch Leistungen an die Gesellschafter gegen ein unangemessen niedriges Entgelt).
  • BFH, 30.07.1980 - II R 26/77

    Marktstatistik - Kapitalgesellschaft - Pflichtbeitrag - Freiwillige Leistung - …

    Da die Klägerin keinen Gewinn erzielen sollte, könnte allenfalls die Frage aufgeworfen werden, ob die Leistungen der Gesellschafter zu niedrig waren, und deshalb eine verdeckte Gewinnausschüttung der Klägerin anzunehmen war (vgl. hierzu das Urteil des I. Senats vom 3. Juli 1968 I 83/65, BFHE 93, 514, BStBl II 1969, 14).
  • BFH, 18.09.1974 - I R 118/73

    Kapitalgesellschaft - Ein- und Verkaufsgesellschaft - Gewinnlosigkeit - …

    Wie bereits im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juli 1968 I 83/65 (BFHE 93, 514, BStBl II 1969, 14) dargelegt, ist die Tätigkeit einer GmbH üblicherweise auf die Erzielung eines Gewinns gerichtet, der eine angemessene Verzinsung des investierten Kapitals erbringt.
  • BFH, 21.01.1970 - I R 113/68

    Vorliegen einer Gewinnberteilung bei Ausbezahlung des Gewinns aus der Veräußerung …

    Die Abführung des Mehrerlöses erweist sich damit als eine Gewinnverteilung, die nach § 6 Abs. 1 Satz 2, § 7 KStG den steuerrechtlichen Gewinn auch dann nicht mindern darf, wenn sie in der Satzung vorgeschrieben ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I 83/65 vom 3. Juli 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 93 S. 514 - BFH 93, 514 -, BStBl II 1969, 14).
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