Rechtsprechung
| BFH, 24.10.1969 - IV 290/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Familienwohnsitz - Arbeitsort - Wohnsitz - Verfassungswidrigkeit der Vorschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Steueranpassungsgesetz / Erstes Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes i. d. F. v. 21. Dezember 1954, des Körperschaftsteuergesetzes i. d. F. v. 21. Dezember 1954 und des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe ,,Notopfer Berlin'' v. 4. Juli 1955.
Papierfundstellen
- BFHE 97, 272
- DB 1970, 280
- BStBl II 1970, 109
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- RFH, 10.02.1939 - IV B 9/38
Auszug aus BFH, 24.10.1969 - IV 290/64
Im Fall des Urteils IV B 9/38 vom 10. Februar 1939, (RStBl 1939, 371), habe es der RFH, zur Begründung des Wohnsitzes nicht einmal genügen lassen, daß einem über 30 Jahre alten ledigen Sohn, der an einem anderen Ort wohnte und seinen Beruf ausübte, im Hause seiner Mutter ein Zimmer zur freien Verfügung stand, welches er regelmäßig am Wochenende benutzte. - BFH, 29.10.1959 - IV 129/58 S
Vergünstigungen nach dem Berliner Präferenzgesetz - Mehrfacher Wohnsitz eines …
Auszug aus BFH, 24.10.1969 - IV 290/64
Nach dem Urteil des BFH IV 129/58 S vom 29. Oktober 1959 (BFH 70, 162, BStBl III 1960, 61) habe ein Ehemann grundsätzlich seinen Wohnsitz dort, wo seine Familie wohne.
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2006 - 1 S 78/06
Wahlanfechtung einer Gemeinderatswahl - Wählbarkeit eines Bewerbers - zum Begriff …
Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume macht eine Wohnung indessen nicht zur Bleibe; dies gilt insbesondere dann, wenn der Aufenthalt lediglich Besuchs- oder Erholungszwecken dient (vgl. BFH, Urteil vom 23.11.2000 - VI R 165/99 -, BFHE 193, 569 ;… vom 12.01.2001 - VI R 64/98 -, BFH/NV 2001, 1231; Nds. FG, Beschluss vom 09.09.2004 - 10 V 302/04 -, m.w.N.), der sich letztlich nicht grundsätzlich von einem zur Begründung eines Wohnsitzes - von Ausnahmefällen abgesehen - untauglichen Hotelaufenthalt unterscheidet (siehe hierzu BFH, Urteil vom 24.10.1969 - IV 290/64 -, BFHE 97, 272 ). - FG Niedersachsen, 09.09.2004 - 10 V 302/04
Möglichkeit der Zusammenveranlagung bei unbeschränkt Einkommensteuerpflichtigen; …
Deshalb fehlt es an diesem Erfordernis in der Regel bereits, wenn sich ein Steuerpflichtiger in den Räumlichkeiten lediglich zu Übernachtungs- oder Besuchszwecken aufhält, da es insofern an einer hinreichend intensiven Verknüpfung des Lebens des Steuerpflichtigen mit der Wohnung fehlt (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1969 IV 290/64, BStBl II 1970, 109). - FG Münster, 12.07.2012 - 13 K 2675/10
Wohnsitz eines Kindes
Denn wenn ein Steuerpflichtiger, der bereits einen festen Familienwohnsitz hat, an einem anderen Ort, an dem er nicht ständig anwesend bleibt, einen weiteren Wohnsitz begründen will, werden insoweit strengere Anforderungen gestellt als bei der Beibehaltung eines Wohnsitzes; dies insbesondere auch zur Abgrenzung von reinen - einem Hotelaufenthalt ähnlichen - Besuchsaufenthalten (…vgl. Musil, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler § 8 AO Rz. 32; BFH-Urteil vom 24. Oktober 1969 IV 290/64, BFHE 97, 272, BStBl II 1970, 109).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".