Rechtsprechung
| BFH, 16.12.1969 - VII R 59/69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Klage - Aussetzung der Vollziehung - Eingangsabgabenbescheid - Tarifierung - Aussetzungsverfahren - Zolltarifsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 15
- BStBl II 1970, 252
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 22.11.1968 - VII B 165/67
Umfang der Sachaufklärung im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung
Auszug aus BFH, 16.12.1969 - VII R 59/69
Das Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 242 Abs. 2 AO und § 69 Abs. 2 FGO erfordert im Hinblick auf die vorläufige Natur des Rechtsschutzes vor Zwangsmaßnahmen der Verwaltung bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Hauptsache nur eine summarische Prüfung (vgl. auch BFH VII B 165/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 472). - BFH, 06.02.1967 - VII B 29/66
Festsetzung des Streitwertes eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung …
Auszug aus BFH, 16.12.1969 - VII R 59/69
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist der Streitwert für Anträge auf Aussetzung der Vollziehung auf 10 v. H. der nachgeforderten Abgaben festzusetzen (Entscheidung VII B 29/66 vom 6. Februar 1967, BFH 87, 410, BStBl III 1967, 121, BZBl 1967, 178).
- BFH, 04.05.1993 - VII R 119/92
Ohne Zulassung revisibles Urteil in Zolltarifsache - Ersatzlose Aufhebung einer …
Der Senat setzt sich mit der Beurteilung des Streitfalls als Zolltarifsache nicht in Widerspruch zu seinem Beschluß vom 22. Dezember 1969 VII R 29/68 (BFHE 98, 15, BStBl II 1970, 253), in dem er eine wegen des Ablaufs der Rechtsbehelfsfrist vom FG in einer Zolltarifsache verweigerte Sachentscheidung nicht als Urteil in einer Zolltarifsache i.S. des § 116 Abs. 2 FGO angesehen hat.Kein Widerspruch besteht auch zu dem Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1969 VII R 59/69 (BFHE 98, 15, BStBl II 1970, 252), wonach eine im Aussetzungsverfahren getroffene Tarifierungsentscheidung das FG-Urteil nicht zu einer Erkenntnis in Zolltarifsachen macht.
- FG Niedersachsen, 21.06.1991 - VI 434/90
Wirtschaftliche Organschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; Wirtschaftliche …
Etwas anderes kann lediglich dann gelten, wenn das herrschende Unternehmen die Leitung gegenüber mehreren beherrschten Unternehmen inne hat (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.1969 I 252/64, BStBl II 1970, 252). - BFH, 07.04.1981 - VII R 96/80 NV: Der Senat hält an den Beschluß vom 16.12.1969 VII R 59/69 fest, daß das Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 2 FGO im Hinblick auf die vorläufige Natur des Rechtsschutzes nur eine summarische Prüfung erfordert und daß deshalb lediglich ernstliche Zweifel an einer bestimmten Tarifauffassung keine grundsätzliche Bedeutung mit der Folge haben können, daß es bei der Revision gegen die Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung in einer Zolltarifstreitigkeit auf die Streitwertgrenze nicht ankommt.3.
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Rechtsprechung
| BFH, 22.12.1969 - VII R 29/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klage - Zolltarifsache - Versäumung der Rechtsbehelfsfrist - Verwaltungsverfahren - Revision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 15
- BStBl II 1970, 253
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89
- Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über …
Der Vorschrift liegt die Erwägung zugrunde, daß Urteile über die Tarifierung von Waren stets grundsätzliche Bedeutung haben und sie deshalb ohne weiteres revisibel sein sollen (Senat, Beschlüsse vom 22. Dezember 1969 VII R 29/68, BFHE 98, 15, BStBl II 1970, 253, und vom 22. März 1977 VII R 39/74, BFHE 121, 400, BStBl II 1977, 430). - BFH, 04.05.1993 - VII R 119/92
Ohne Zulassung revisibles Urteil in Zolltarifsache - Ersatzlose Aufhebung einer …
Der Senat setzt sich mit der Beurteilung des Streitfalls als Zolltarifsache nicht in Widerspruch zu seinem Beschluß vom 22. Dezember 1969 VII R 29/68 (BFHE 98, 15, BStBl II 1970, 253), in dem er eine wegen des Ablaufs der Rechtsbehelfsfrist vom FG in einer Zolltarifsache verweigerte Sachentscheidung nicht als Urteil in einer Zolltarifsache i.S. des § 116 Abs. 2 FGO angesehen hat. - BFH, 04.02.1997 - VII R 52/96
Revision bei Zolltarifsachen
Nicht gegeben aber ist die zulassungsfreie Revision (§ 116 Abs. 2 FGO), wenn das FG keine sachlich-zolltarifliche Entscheidung getroffen hat (so schon Senat, Beschluß vom 22. Dezember 1969 VII R 29/68, BFHE 98, 15 f., BStBl II 1970, 253), was insbesondere der Fall ist, wenn es eine Klage wegen der Zolltarifierung als unzulässig abweist (…Gräber/Ruban, a. a. O., Anm. 7). - BFH, 22.03.1977 - VII R 39/74
Zolltarifsache - Vorliegen der Sache - Urteil des Finanzgerichts - Entscheidung …
Der Grund liegt darin, daß die Entscheidung über eine zolltarifrechtliche Frage über den Einzelfall hinaus für alle Waren derjenigen Gattung bedeutsam ist, zu der die streitbefangene Ware gehört (vgl. Beschluß des BFH vom 22. Dezember 1969 VII R 29/68, BFHE 98, 15, BStBl II 1970, 253).
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