Rechtsprechung
| BFH, 19.02.1970 - I B 48/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einigung der Beteiligten - Kosten des Verfahrens - Erledigung der Hauptsache - Kostenentscheidung - Kostenverteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 98, 231
- BStBl II 1970, 431
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.02.1968 - VI R 35/67
Beteiligte des Rechtsstreits - Erklärung der Erledigung - Steuerprozeß - Einigung …
Auszug aus BFH, 19.02.1970 - I B 48/69
Die Einigung kann aber als Anhalt für die Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache nach § 138 Abs. 1 FGO dienen (Beschluß des BFH VI R 35/67 vom 23. Februar 1968, BFH 91, 403, BStBl II 1968, 352). - BFH, 14.01.1969 - II R 71/67
Spezialfahrzeuge - Privater Fahrzeughalter - Schlachthofabfälle - Konfiskate - …
- BFH, 16.02.1993 - VII B 254/91
Kostenverteilung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Eine solche Einigung ist zwar für das Gericht nicht bindend, sie kann jedoch als Anhalt für die Kostenentscheidung dienen, sofern die Kostenverteilung nicht dem Verfahrensrecht widerspricht (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1968 VI R 35/67, BFHE 91, 403, BStBl II 1968, 352, 353, vom 19. Februar 1970 I B 48/69, BFHE 98, 231, BStBl II 1970, 431, und vom 3. November 1972 I B 7/71 n.v.). - BFH, 03.03.1995 - II R 181/85 Die von den Beteiligten vereinbarte Kostenregelung widerspricht damit nicht Verfahrensrecht (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 19. Februar 1970 I B 48/69, BFHE 98, 231, BStBl II 1970, 431 [BFH 19.02.1970 - I B 48/69]).
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