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Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.04.1970

Rechtsprechung
   BFH, 13.08.1970 - IV R 57/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1279
BFH, 13.08.1970 - IV R 57/70 (https://dejure.org/1970,1279)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1970 - IV R 57/70 (https://dejure.org/1970,1279)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1970 - IV R 57/70 (https://dejure.org/1970,1279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellung des Änderungsbescheids - Rechtsmittelbelehrung - Hinweis auf Monatsfrist - Klage - Rechtsmittel - Rücknahme - Erledigung der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 462
  • BStBl II 1970, 726
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 9/70

    Monatsfrist - Stellung des Antrags - Zustellung des Änderungsbescheids

    Der IV. Senat des BFH hat durch Beschluß IV R 57/70 vom 13. August 1970 (BFH 99, 462, BStBl II 1970, 726) den Großen Senat des BFH gem. § 11 Abs. 3 FGO -- hilfsweise nach § 11 Abs. 4 FGO -- zur Entscheidung folgender Rechtsfragen angerufen:.

    Die Frage, ob der Antrag nach § 68 FGO fristgebunden ist, ist im Ausgangsverfahren IV R 57/70 entscheidungserheblich.

  • BFH, 21.04.1971 - I R 200/67

    Fristloser Antrag - Gewerbeertragsbegriff - Betriebstätte im Inland - …

    Der Große Senat ist auch nicht deshalb anzurufen, weil der IV. Senat des BFH (Beschluß IV R 57/70 vom 13. August 1970, BFH 99, 462, BStBl II 1970, 726) seinerseits die Entscheidung des Großen Senats über die Frage herbeiführen will, ob der Antrag gemäß § 68 FGO fristgebunden ist.
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Rechtsprechung
   BFH, 10.04.1970 - VI R 303/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,861
BFH, 10.04.1970 - VI R 303/66 (https://dejure.org/1970,861)
BFH, Entscheidung vom 10.04.1970 - VI R 303/66 (https://dejure.org/1970,861)
BFH, Entscheidung vom 10. April 1970 - VI R 303/66 (https://dejure.org/1970,861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 462
  • BStBl II 1970, 716
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.11.1966 - I 216/64

    Begriff der freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des deutsch-schweizerischen …

    Auszug aus BFH, 10.04.1970 - VI R 303/66
    Arbeitnehmer-Gestellungsverträge werden vom BFH in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. die BFH-Urteile VI 55/61 vom 11. Mai 1962, BFH 75, 112, BStBl III 1962, 310, und I 216/64 vom 29. November 1966, BFH 88, 37, BStBl III 1967, 392).

    Allerdings hat der BFH im Urteil I 216/64 vom 29. November 1966 (BFH 88, 37, BStBl III 1967, 392) entschieden, daß ein Filmschauspieler, der unter Vereinbarung von Gehalt und Ruhegeld seine Dienste ausschließlich einer Gesellschaft zur Verfügung stellt, die befugt ist, ihr Recht auf die Dienstleistung einem anderen Filmhersteller zu überlassen, und von dieser Befugnis gegen ein ihr von dem Übernehmer zu leistendes Entgelt Gebrauch macht, Arbeitnehmer der Gesellschaft bleibt.

  • BFH, 11.05.1962 - VI 55/61 U

    Maßgeblichkeit einer von den Steuerpflichtigen bürgerlich-rechtlich ernsthaft …

    Auszug aus BFH, 10.04.1970 - VI R 303/66
    Arbeitnehmer-Gestellungsverträge werden vom BFH in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. die BFH-Urteile VI 55/61 vom 11. Mai 1962, BFH 75, 112, BStBl III 1962, 310, und I 216/64 vom 29. November 1966, BFH 88, 37, BStBl III 1967, 392).
  • BFH, 15.09.1971 - I R 202/67

    Ausschließlichkeitsvertrag - Steuerrechtliche Anerkennung - Künstler - …

    Gegen eine Eingliederung spreche insbesondere, wenn die Gesellschaft durch das Vertragsverhältnis kein Unternehmerrisiko eingehe, weil sie an den Filmschauspieler in keinem Fall höhere Beträge zu leisten habe, als sie für seine Tätigkeit von den Filmherstellern eingenommen habe (BFH-Urteil VI R 303/66 vom 10. April 1970, BFH 99, 462, BStBl II 1970, 716).

    Das FG hat über die Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der J. nicht die tatsächlichen Feststellungen getroffen, die notwendig sind, damit abschließend beurteilt werden kann, ob der Streitfall dem Sachverhalt des BFH-Urteils I 216/64 (…a. a. O.) oder dem Sachverhalt des BFH-Urteils VI R 303/66 (…a. a. O.) ähnlich ist, insbesondere, ob für die J. ein eigenes Unternehmerrisiko bestand.

    Kann dagegen der Steuerpflichtige nach den Grundsätzen des BFH-Urteils VI R 303/66 (…a. a. O.) nicht als Arbeitnehmer der J. angesehen werden, so stammen seine Bezüge unmittelbar von der C. Als Ausgangsbetrag für die Einkommensteuer sind dann 536 491 DM anzusetzen.

  • BFH, 05.10.1977 - I R 90/75

    Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer bei Arbeitgebern mit Sitz …

    Die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 11. Mai 1962 VI 55/61 U, BFHE 75, 112, BStBl III 1962, 310; vom 29. November 1966 I 216/64, BFHE 88, 370, BStBl III 1967, 392; vom 29. September 1967 VI 158/65, BFHE 90, 289, BStBl II 1968, 84; vom 10. April 1970 VI R 303/66, BFHE 99, 462, BStBl II 1970, 716, und vom 31. Mai 1972 I R 94/69, BFHE 106, 75, BStBl II 1972, 697) geht davon aus, daß bei Überlassung von Arbeitnehmern aufgrund von Arbeitnehmergestellungsvereinbarungen steuerlich in der Regel kein Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum "Entleiher" der Arbeitskräfte begründet wird, wenn vertragliche Beziehungen nur zwischen "Verleiher" und "Entleiher" hergestellt werden und die tatsächlichen Beziehungen zwischen dem Verleiher und den Arbeitnehmern sich nicht ändern.
  • BFH, 31.05.1972 - I R 94/69

    Ausschließlichkeitsvertrag - Schauspieler - Gesellschaft - Übernahme eines …

    Dadurch unterscheidet sich der Streitfall von dem Fall des BFH-Urteils VI R 303/66 vom 10. April 1970 (BFH 99, 462, BStBl II 1970, 716), der dadurch gekennzeichnet war, daß die Gesellschaft an den Filmschauspieler in keinem Fall höhere Beträge zu zahlen hatte, als sie für dessen Tätigkeit von den Filmherstellern eingenommen hatte.
  • BFH, 15.02.1978 - I R 88/76

    Vergütung - Arbeitsgemeinschaft - Baugewerb - Lohnsummensteuer - Stammunternehmen

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteile vom 10. April 1970 VI R 303/66, BFHE 99, 462, BStBl II 1970, 716, und vom 31. Mai 1972 I R 94/69, BFHE 106, 75, BStBl II 1972, 697) wird bei Überlassung von Arbeitnehmern aufgrund von Arbeitnehmergestellungsvereinbarungen kein Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers zum "Entleiher der Arbeitskräfte" - und damit auch keine Zuordnung zu diesem im Sinne der §§ 23 f. GewStG - begründet, wenn vertragliche Beziehungen nur zwischen "Verleiher" und "Entleiher" hergestellt werden und die tatsächlichen Beziehungen zwischen dem "Verleiher" und den Arbeitnehmern sich nicht wesentlich ändern.
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