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   BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76   

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BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76 (https://dejure.org/1976,973)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1976 - 2 StR 59/76 (https://dejure.org/1976,973)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 (https://dejure.org/1976,973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung - Absehen von Gegenwehr aus Furcht vor weiteren Gewaltsamkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.05.1964 - 5 StR 136/64
    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76
    Keine Bedenken bestehen, soweit das Landgericht in Ermanglung eines wirksamen Strafantrags nach § 238 Abs. 1 StGB eine Verurteilung wegen Entführung nach § 237 StGB und dem entsprechend auch wegen Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB ausgeschlossen hat (BGHSt 19, 320 in Verb, mit BGH, Beschl. vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -).
  • BGH, 18.12.1952 - 3 StR 50/52
    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt auch eine vorausgehende Gewaltanwendung, wie sie hier durch das Hineinzerren des Mädchens in das Auto und seinen erzwungenen Abtransport an den entlegenen Ort stattfand, jedenfalls dann, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte und dann tatsächlich bei dessen Ausübung auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewaltsamkeiten von einer Gegenwehr absieht (BGH, Urt. vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 - MDR 1974, 722; Urt. vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - MDR 1953, 147; Urt. vom 13. November 1963 - 2 StR 370/63 - Urt. vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71 - Urt. vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 - Urt. vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75 -).
  • BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt auch eine vorausgehende Gewaltanwendung, wie sie hier durch das Hineinzerren des Mädchens in das Auto und seinen erzwungenen Abtransport an den entlegenen Ort stattfand, jedenfalls dann, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte und dann tatsächlich bei dessen Ausübung auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewaltsamkeiten von einer Gegenwehr absieht (BGH, Urt. vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 - MDR 1974, 722; Urt. vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - MDR 1953, 147; Urt. vom 13. November 1963 - 2 StR 370/63 - Urt. vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71 - Urt. vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 - Urt. vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75 -).
  • BGH, 20.10.1970 - 1 StR 394/70

    Umfang des Tatbestands der Notzucht

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt auch eine vorausgehende Gewaltanwendung, wie sie hier durch das Hineinzerren des Mädchens in das Auto und seinen erzwungenen Abtransport an den entlegenen Ort stattfand, jedenfalls dann, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte und dann tatsächlich bei dessen Ausübung auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewaltsamkeiten von einer Gegenwehr absieht (BGH, Urt. vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 - MDR 1974, 722; Urt. vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - MDR 1953, 147; Urt. vom 13. November 1963 - 2 StR 370/63 - Urt. vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71 - Urt. vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 - Urt. vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75 -).
  • BGH, 13.11.1963 - 2 StR 370/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung und wegen Diebstahls

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt auch eine vorausgehende Gewaltanwendung, wie sie hier durch das Hineinzerren des Mädchens in das Auto und seinen erzwungenen Abtransport an den entlegenen Ort stattfand, jedenfalls dann, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte und dann tatsächlich bei dessen Ausübung auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewaltsamkeiten von einer Gegenwehr absieht (BGH, Urt. vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 - MDR 1974, 722; Urt. vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - MDR 1953, 147; Urt. vom 13. November 1963 - 2 StR 370/63 - Urt. vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71 - Urt. vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 - Urt. vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75 -).
  • BGH, 28.04.1971 - 2 StR 171/71

    Gesetzeseinheit zwischen Freiheitsberaubung und Unzucht mit einem Kinde

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76
    Keine Bedenken bestehen, soweit das Landgericht in Ermanglung eines wirksamen Strafantrags nach § 238 Abs. 1 StGB eine Verurteilung wegen Entführung nach § 237 StGB und dem entsprechend auch wegen Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB ausgeschlossen hat (BGHSt 19, 320 in Verb, mit BGH, Beschl. vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -).
  • BGH, 20.11.1975 - 4 StR 538/75

    Nötigung der Duldung zum Beischlaf unter Verwandten

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt auch eine vorausgehende Gewaltanwendung, wie sie hier durch das Hineinzerren des Mädchens in das Auto und seinen erzwungenen Abtransport an den entlegenen Ort stattfand, jedenfalls dann, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte und dann tatsächlich bei dessen Ausübung auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewaltsamkeiten von einer Gegenwehr absieht (BGH, Urt. vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 - MDR 1974, 722; Urt. vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - MDR 1953, 147; Urt. vom 13. November 1963 - 2 StR 370/63 - Urt. vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71 - Urt. vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 - Urt. vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75 -).
  • BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71

    Gewaltbegriff im Sinn des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Erfüllung des

    Auszug aus BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76
    Nach ständiger Rechtsprechung genügt auch eine vorausgehende Gewaltanwendung, wie sie hier durch das Hineinzerren des Mädchens in das Auto und seinen erzwungenen Abtransport an den entlegenen Ort stattfand, jedenfalls dann, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte und dann tatsächlich bei dessen Ausübung auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewaltsamkeiten von einer Gegenwehr absieht (BGH, Urt. vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 - MDR 1974, 722; Urt. vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - MDR 1953, 147; Urt. vom 13. November 1963 - 2 StR 370/63 - Urt. vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71 - Urt. vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 - Urt. vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75 -).
  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81

    Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren

    In den Entscheidungen, auf die sich eine Gegenmeinung allenfalls berufen könnte, war der Täter jeweils gegen das Opfer gewalttätig geworden, sei es durch Hineinzerren des Opfers in den Wagen (Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76, bei Holtz MDR 1976, 812), sei es später innerhalb des Wagens (Urteil vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52, bei Dallinger MDR 1953, 147) oder im Anschluß an die Fahrt (BGH, Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77; Urteil vom 22. Februar 1978 - 2 StR 460/77).
  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86

    Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll der Tatbestand des § 177 StGB allerdings auch dann erfüllt sein, wenn Gewaltanwendung und sexuelle Handlung zeitlich auseinanderfallen, die vorangegangene Gewalt jedoch nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des späteren Geschlechtsverkehrs dienen sollte und auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Urteil vom 2. Juni 1981 - 1 StR 235/81).
  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 235/81

    Annahme einer Vergewaltigung bei nur geringer Gegenwehr des Opfers - Unterbleiben

    Der Tatbestand des § 177 StGB kann auch dann erfüllt sein, wenn eine frühere, nicht zur Erzwingung des Geschlechtsverkehrs erfolgte Gewaltanwendung fortwirkt, das Opfer also nur aus Furcht vor weiteren Gewaltanwendungen keinen nennenswerten Widerstand mehr leistet (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75; Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Urteil vom 18. August 1977 - 4 StR 176/77).
  • BGH, 01.06.1989 - 1 StR 170/89

    Rechtmäßige Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt auch eine vorangegangene Gewaltanwendung und Bedrohung, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Sexualverkehrs dienen sollte und dann bei dessen Ausübung auch diente, weil in einem solchen Fall das Opfer nur aus Furcht vor weiterer oder erneuter Gewalteinwirkung von einer ihm zwecklos erscheinenden Gegenwehr absieht (BGH, Urteile vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - bei Dallinger MDR 1953, 147 und vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - bei Holtz MDR 1976, 812/813; BGH GA 1975, 84; BGH, Urt. vom 5. April 1989 - 2 StR 557/88).
  • BGH, 01.10.1987 - 1 StR 331/87

    Abänderung eines Schuldspruchs - Aufhebung eines Strafausspruchs - Feststellungen

    Weil jedoch der Tatbestand der Entführung (§ 237 StGB), Spezialfall der Freiheitsberaubung und diese bei Konkurrenz im Regelfall verdrängend, Antragsdelikt ist, läßt die Rechtsprechung in solchem Fall auch eine Bestrafung wegen Freiheitsberaubung nur bei Strafantrag zu (vgl. BGHSt 19, 320; BGH, Urt. vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76; Beschl. vom 7. Februar 1978 - 5 StR 27/78).
  • BGH, 04.04.1978 - 5 StR 127/78

    Fehlen des Strafantrags bei Vorliegen einer Entführung - Auslegung einer

    Es ist aber anerkannt, daß der Täter nicht wegen Nötigung und Freiheitsberaubung bestraft werden kann, wenn diese Handlungen lediglich der Entführung dienen und insoweit ein Strafantrag nicht gestellt ist (BGHSt 19, 320; BGH, Urt. v. 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - Beschl. v. 7. Februar 1978 - 5 StR 27/78 -).
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