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| BGH, 30.06.1955 - II ZR 79/54 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
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Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
- Puderstifte -, Provision des HV, Anspruch auf Bezirksprovision, zeitliche Grenze des Anspruchs auf Bezirksprovision, Geschäftsbegriff, nachvertragliche Geschäfte, ergänzende Vertragsauslegung, Rahmenverträge, Sukzessivlieferungsverträge, Voraussetzungen einer ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RG, 12.01.1912 - III 156/11
Handlungsagent; Provision
Auszug aus BGH, 30.06.1955 - II ZR 79/54
Es entspricht einhelliger Rechtsauffassung, daß nach dem hier maßgebenden, durch § 88 HGB a.F. normierten früheren Rechtszustand eine solche lediglich vorbereitende und einleitende Tätigkeit des Handlungsagenten grundsätzlich keinen Provisionsanspruch für solche Lieferungsgeschäfte begründet, die erst nach Beendigung des Agenturverhältnisses abgeschlossen worden sind (RGZ 78, 252; Staub § 88 Anm. 2; 92 Anm. 1 b; Schmidt-Rimpler S 131;… RGRK HGB 1. Aufl. § 88 Anm. 10;… 2. Aufl. § 87 n.F. Anm. 21; Ritter HGB § 88 Anm. 4).
- BGH, 09.04.1956 - II ZR 70/55
Provision des HV, Provisionsanspruch, Mitursächlichkeit des HV für den Abschluss …
Eine derartige Geschäftsverbindung, auf Grund deren ein Kunde ohne feste rechtliche Verpflichtung hierzu immer wieder erneute Bestellungen aufgibt, bildet noch kein Geschäft im Sinne des § 88 HGB a.F. (RG Recht 1911 Nr. 854; RGWarn 1937 Nr. 74; BGH II ZR 79/54 vom 30.6.1955).Eine andere Beurteilung greift dann Platz, wenn der Kunde durch die Vermittlung des Handlungsagenten eine Verpflichtung etwa nach der Art eines Sukzessivlieferungsvertrags eingeht, so daß die später erfolgenden Einzellieferungen nur Abrufe im Rahmen eines festen Vertrags darstellen (RGZ 78, 252; RG Warn 1908 Nr. 229 und 1912 Nr. 175; RG Recht 1911 Nr. 854; RG LZ 1912, 309 Nr. 5; BGH II ZR 79/54 vom 30.6.1955).
Außerdem wird es zu erwägen haben, ob nicht etwa der Agenturvertrag nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte (§ 157 BGB) ergänzend dahin ausgelegt werden kann, daß der Klägerin ein Provisionsanspruch oder doch wenigstens ein auch nach der damaligen Gesetzeslage kraft Vereinbarung möglicher Ausgleichsanspruch für die zwar nach ihrer Agenturzeit, aber doch auf Grund der von ihr vermittelten Geschäftsverbindung abgeschlossenen Geschäfte zustehen soll (BGH II ZR 79/54 vom 30.6.1955).
- BGH, 18.11.1957 - II ZR 33/56
Provisionsanspruch des Handelsvertreters
Dies gilt auch für eine Bezirksprovision (BGH Urt. v. 30. Juni 1955 - II ZR 79/54).Der erkennende Senat hat bereits in zwei Entscheidungen (Urt. v. 30. Juni 1955 - II ZR 79/54 - u. v. 9. April 1956 - 70/55), in denen es sich noch nicht einmal um eine so weitgehende Bindung des Vertragspartners wie im vorliegenden Fall handelte, darauf hingewiesen, daß es in solchen Fällen nicht bei der ausdrücklichen Regelung im Vertretervertrag bleiben könne.
- BGH, 27.02.1961 - VII ZR 223/59
Rechtsmittel
Auch die Ausführungen jenes Urteils sowie des Urteils II ZR 79/54 vom 30. Juni 1955 über einen "Provisionsanspruch kraft Verkehrssitte" und einen "Ausgleichsanspruch kraft Vereinbarung" sind aus den gleichen Gründen für den vorliegenden Fall nicht verwertbar.
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