Rechtsprechung
| BGH, 26.06.2003 - III ZB 57/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 91a; ; ZPO § 98; ; ZPO § 98 Satz 2; ; ZPO § 1037 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1; ; ZPO § 1040 Abs. 3 Satz 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kostenrechtliche Folgen eines gerichtlichen Vergleichs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 91a 98 S. 2
Kostenentscheidung bei Vergleich - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Kosten der Schiedsrichterablehnung nach Verfahrenserledigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHReport 2003, 1046
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.07.1969 - X ZR 40/65
Entscheidung gem. § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) bei bereits erfolgter …
- BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05
Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …
Dem steht § 98 Satz 2 ZPO nicht entgegen, wonach die Kosten eines Rechtsstreits, der sich - wie hier - durch Vergleich erledigt hat, als gegeneinander aufgehoben anzusehen sind, ohne dass es auf weiteres ankäme (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 26. Juni 2003, III ZB 57/02, BGHReport 2003, 1046).Hätten die Parteien die Geltung des § 98 Satz 2 ZPO gewollt, wäre eine gerichtliche Entscheidung nicht in Betracht gekommen; die Rechtsfolge wäre unmittelbar eingetreten (daher ist die Entscheidung BGH, Beschl. v. 26. Juni 2003, III ZB 57/02, BGH Report 2003 in einem solchen Fall ausdrücklich nur zur Klarstellung ergangen).
- BGH, 25.09.2008 - V ZB 66/08
Festsetzung der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs
Für einen außergerichtlichen Vergleich, wie ihn die Parteien hier abgeschlossen haben, gilt die Vorschrift jedenfalls dann entsprechend, wenn der außergerichtliche Vergleich zur Prozessbeendigung führt (BGHZ 39, 60, 69;… BGH, Urt. v. 25. Mai 1988, VIII ZR 148/87, NJW 1989, 39, 40; Beschl. v. 26. Juni 2003, III ZB 57/02, BGH-Report 2003, 1046 [Ls.], Volltext bei juris; Beschl. v. 15. März 2006, XII ZR 209/05, NJW-RR 2006, 1000; Senat, Beschl. v. 8. Dezember 2006, V ZR 249/05, NJW 2007, 835, 836;… MünchKomm-ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 98 Rdn. 23;… Musielak/Wolst, ZPO, 6. Aufl., § 98 Rdn. 2;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 98 Rdn. 6;… Wiezcorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl., § 98 Rdn. 4;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 98 Rdn. 5). - BGH, 22.10.2019 - II ZR 136/19
Regelung der Kostentragungspflicht in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kein Raum, wenn die Parteien in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich die Kostentragungspflicht geregelt haben (BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2017 - II ZR 14/16, juris Rn. 2; Beschluss vom 14. Juli 1969 - X ZR 40/65, WM 1969, 1298, 1299 zum außergerichtlichen Vergleich; Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZB 57/02, BGHReport 2003, 1046 zum gerichtlichen Vergleich).
- BGH, 10.01.2017 - II ZR 14/16
Regelung der Kostentragungspflicht in einem außergerichtlichen Vergleich: …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kein Raum, wenn die Parteien in einem - auch außergerichtlichen - Vergleich die Kostentragungspflicht geregelt haben (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1969 - X ZR 40/65, WM 1969, 1298, 1299; Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZB 57/02, BGHReport 2003, 1046). - OLG Karlsruhe, 06.12.2010 - 5 WF 209/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im …
- OLG Rostock, 29.05.2006 - 6 U 230/00
Ermittlung der Kosten bei einem außergerichtlichen Vergleich ohne Kostenregelung
Das wird insbesondere dann der Fall sein, wenn sich die Parteien vergleichen, ohne in dem Vergleich eine Kostenregelung zu treffen, und sodann die Hauptsache für erledigt erklären (…vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 98 Rn. 3; BGH, BGH-Report 2003, 1046).
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