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   BGH, 11.11.1987 - 3 StR 445/87   

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https://dejure.org/1987,2152
BGH, 11.11.1987 - 3 StR 445/87 (https://dejure.org/1987,2152)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1987 - 3 StR 445/87 (https://dejure.org/1987,2152)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1987 - 3 StR 445/87 (https://dejure.org/1987,2152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Einsatzstrafe wegen Einkommensteuerhinterziehung unter Beachtung des Kompensationsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafzumessung - Kompensationsverbot - Betriebsausgaben - Besteuerungsverfahren - Beschränkung des Schuldumfangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 46

Papierfundstellen

  • BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 6
  • StV 1988, 107
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 51/79

    Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Schwarzkäufen als Betriebsausgaben -

    Auszug aus BGH, 11.11.1987 - 3 StR 445/87
    Das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) hindert es zwar, bestimmte Betriebsausgaben, die der Täter im Besteuerungsverfahren nicht geltend gemacht hat, zur Beschränkung des Schuldumfangs beim Schuldspruch heranzuziehen (vgl. BGH MDR 1979, 772).
  • BGH, 10.01.2002 - 5 StR 452/01

    Steuerhinterziehung (Anhängigkeit eines Steuerstrafverfahrens; nemo tenetur se

    Einer Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an die getrennt lebende Ehefrau stand zwar für den Bereich der Strafzumessung das Kompensationsverbot nicht entgegen (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO; vgl. BGHR AO § 370 Abs. 4 Satz 3 Einkommensteuer 1).
  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 301/04

    Steuerhinterziehung (überhöhter Hinterziehungsschaden: fehlerhafter Ansatz der

    Zwar berühren diese Vorsteuererstattungsansprüche wegen des in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierten Kompensationsverbotes nicht den tatbestandlichen Hinterziehungsschaden (vgl. BGH wistra 1991, 107); bei der Gewichtung der Tat im Rahmen der Strafzumessung sind sie aber in der Regel - im Wege der Schätzung - zu beachten (vgl. BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 6).
  • BGH, 19.07.2007 - 5 StR 251/07

    Steuerhinterziehung (Tatbestandsfeststellung: Gewinnermittlungsmethode bei der

    Hinsichtlich der Umsatzsteuerhinterziehungen könnten sich höhere Vorsteuerabzüge infolge eines höheren Betriebskostenanteils zumindest auf die Strafzumessung auswirken (vgl. dazu BGH wistra 2005, 144, 145; BGHR AO § 370 Abs. 1 Strafzumessung 6).
  • BGH, 12.09.1990 - 3 StR 188/90

    Strafzumessung bei einer Steuerstafsache - Auswirkung der Höhe von

    Sie können aber im Rahmen der Strafzumessung zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHR AO § 370 I Strafzumessung 6).
  • BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    Für die Gewichtung der Tat im Rahmen der Strafzumessung sind sie aber unter dem Gesichtspunkt der verschuldeten Auswirkungen der Tat zu berücksichtigen (BGH GA 1978, 278 ; wistra 1985, 225 ; 1988, 109; BayObLG wistra 1990, 112 ).
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