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   BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86   

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BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86 (https://dejure.org/1987,836)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1987 - 2 StR 652/86 (https://dejure.org/1987,836)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1987 - 2 StR 652/86 (https://dejure.org/1987,836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 4
  • NStZ 1987, 321
  • JR 1988, 209
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 503/83

    Heimtückemord - Strafmaß - Milderungsgründe - "Außergewöhnliche Umstände"

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Die subjektiven Voraussetzungen des Heimtückemordes (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86 - sowie Beschluß vom 22. November 1985 - 2 StR 642/85) sind ausreichend dargetan.

    Auf der Grundlage der Feststellung über das ursprüngliche Verheimlichen der Waffe und den überraschend geführten Angriff - Wegziehen des Kopfes der Ehefrau von der Kopfstütze und unmittelbar anschließende Abgabe von jeweils vier Schüssen - bedurfte es trotz seiner Einlassung, er habe nach dem verbalen Streit mit seiner Ehefrau geglaubt, ihm fliege der Kopf auseinander, hierzu keiner weiteren Ausführungen (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH bei Holtz MDR 1978, 805; BGH, Urteil vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79 - S. 14).

  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Davon, daß er die Waffe nur zum Zweck der Drohung mitgenommen habe, daß er tatsächlich gedroht habe oder daß eine der Frauen zu einer Zeit, als Flucht oder Abwehr noch möglich gewesen wären, die Waffe oder seine Tötungsabsicht wahrgenommen habe (vgl. hierzu BGHSt 33, 363; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86), hatte er damals nichts gesagt.

    Die subjektiven Voraussetzungen des Heimtückemordes (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86 - sowie Beschluß vom 22. November 1985 - 2 StR 642/85) sind ausreichend dargetan.

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Davon, daß er die Waffe nur zum Zweck der Drohung mitgenommen habe, daß er tatsächlich gedroht habe oder daß eine der Frauen zu einer Zeit, als Flucht oder Abwehr noch möglich gewesen wären, die Waffe oder seine Tötungsabsicht wahrgenommen habe (vgl. hierzu BGHSt 33, 363; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86), hatte er damals nichts gesagt.

    Die subjektiven Voraussetzungen des Heimtückemordes (vgl. BGH NStZ 1984, 20, 21; BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86 - und vom 11. November 1986 - 1 StR 367/86 - sowie Beschluß vom 22. November 1985 - 2 StR 642/85) sind ausreichend dargetan.

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Eine weitergehende als die von der Schwurgerichtskammer angestellte Prüfung, ob Strafmilderung nach den in BGHSt 30, 105 dargelegten Grundsätzen in Betracht käme, war nicht geboten.
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Dabei hat sie allerdings fehlerhaft - offensichtlich mit Blick auf den Mittelwert von 0, 15 %o (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 1) und auf der Grundlage der früheren Rechtsprechung, die bei Zuziehung eines Sachverständigen die Feststellung eines individuellen Abbauwertes nicht ausschloß (BGHSt 25, 246, 250) - "zugunsten des Angeklagten" den Rückrechnungswert von 0, 12 %o angewendet.
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Aber auch bei Annahme des zutreffenden Wertes von 0, 1 %o (BGHSt 34, 29, 32; BGH StV 1986, 338) ergibt sich bei Berücksichtigung der Tatsache, daß der zum Mittagessen aufgenommene Alkohol bis 17.00 Uhr vollständig abgebaut war und somit für die Berechnung nur das anschließende Trinkverhalten beachtlich ist, für die Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von weniger als 2 %o. Dafür, daß der Strafkammer in diesem Zusammenhang weitere Fehler zum Nachteil des Angeklagten unterlaufen wären, gibt es keinen Anhalt.
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Das Gericht hat jedoch in Übereinstimmung mit dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen die Überzeugung erlangt, daß "auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen, wonach der Angeklagte bereits beim Aussteigen aus dem Pkw den Plan faßte, seine Ehefrau und Birgit M. notfalls zu töten ...", weder seine Alkoholisierung, noch seine effektive Aufladung (seine aktuelle psychische Situation), noch das "Zusammenwirken" beider Faktoren zu einer erheblichen Verminderung (der Einsichtsfähigkeit - vgl. hierzu BGHSt 21, 27 - oder) der Steuerungsfähigkeit geführt hat.
  • BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86

    Schuldfähigkeit - Urteilsgründe - Anforderungen an Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    zu § 21 StGB: BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86 - und vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - sowie Beschlüsse vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86 - und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84; zu § 20 StGB: BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86 -, vom 14. März 1984 - 2 StR 51/84 -, vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 - und vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 - sowie Beschlüsse vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86 - und vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 20 Rdn. 16, 17 mit Nachweisen; Rasch, Forensische Psychiatrie (1986) S. 285 ff; Mende in Festschrift für Bockelmann (1979) S. 311, 318; Bresser, Forensia 1984 S. 45, 58 f; Forster/Joachim, Blutalkohol und Straftat 1975 S. 202, 205; Saß, Der Nervenarzt 1983 S. 557, 562, 567; ders., Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie und ihrer Grenzgebiete 1985 S. 55, 60 f).
  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    zu § 21 StGB: BGH, Urteile vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 552/86 - und vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86 - sowie Beschlüsse vom 7. Mai 1986 - 3 StR 147/86 - und vom 16. Februar 1984 - 1 StR 44/84; zu § 20 StGB: BGH, Urteile vom 18. Dezember 1986 - 4 StR 576/86 -, vom 14. März 1984 - 2 StR 51/84 -, vom 11. Januar 1984 - 3 StR 443/83 - und vom 27. Januar 1987 - 1 StR 725/86 - sowie Beschlüsse vom 20. August 1986 - 3 StR 369/86 - und vom 2. November 1981 - 3 StR 382/81; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 20 Rdn. 16, 17 mit Nachweisen; Rasch, Forensische Psychiatrie (1986) S. 285 ff; Mende in Festschrift für Bockelmann (1979) S. 311, 318; Bresser, Forensia 1984 S. 45, 58 f; Forster/Joachim, Blutalkohol und Straftat 1975 S. 202, 205; Saß, Der Nervenarzt 1983 S. 557, 562, 567; ders., Fortschritte der Neurologie, Psychiatrie und ihrer Grenzgebiete 1985 S. 55, 60 f).
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 143/86

    Abbauwert der Blutalkoholkonzentration - Abbauwert - Sicherheitszuschlag

    Auszug aus BGH, 06.03.1987 - 2 StR 652/86
    Aber auch bei Annahme des zutreffenden Wertes von 0, 1 %o (BGHSt 34, 29, 32; BGH StV 1986, 338) ergibt sich bei Berücksichtigung der Tatsache, daß der zum Mittagessen aufgenommene Alkohol bis 17.00 Uhr vollständig abgebaut war und somit für die Berechnung nur das anschließende Trinkverhalten beachtlich ist, für die Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von weniger als 2 %o. Dafür, daß der Strafkammer in diesem Zusammenhang weitere Fehler zum Nachteil des Angeklagten unterlaufen wären, gibt es keinen Anhalt.
  • BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82

    Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des

  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines

  • BGH, 11.01.1984 - 3 StR 443/83

    Schuldunfähigkeit auf Grund zu hohen Alkoholgenusses - Strafmilderungsgrund der

  • BGH, 21.10.1981 - 2 StR 264/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Gerichts; Nichtverwerten von Lichtbildern;

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

  • BGH, 02.11.1981 - 3 StR 382/81

    Voraussetzung für das Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit durch eine

  • BGH, 03.01.1986 - 4 StR 645/85

    Hemmungsvermögen - Gleichwertige Abwägung - Äußere Erscheinungsbild -

  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 757/83

    Änderung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht - Wirkung der

  • BGH, 07.05.1986 - 3 StR 147/86

    Gerichtliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration eines des Mordes

  • BGH, 20.08.1986 - 3 StR 369/86

    Ermittlung der Blutalkoholkonzentration (BAK) unter Zugrundelegung eines falschen

  • BGH, 13.11.1979 - 1 StR 526/79
  • BGH, 14.12.1983 - 3 StR 403/83

    Anforderungen an eine verminderte Schuldfähigkeit durch übermäßigen Alkoholkonsum

  • BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85

    Verneinung einer erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 552/86

    Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 51/84

    Beurteilung der wesentlichen Gesichtspunkte bei der Tatbegehung hinsichtlich

  • BGH, 22.11.1985 - 2 StR 642/85
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Der 2. Strafsenat hat eine derartige Gesamtwürdigung neuerdings auch bei einer Blutalkoholkonzentration unter 2 o/oo für notwendig erachtet (JR 1988, 209 ).

    In ihrer Gesamtheit konnten sie dem Tatrichter jedoch durchaus das Bild eines auch in seinem Hemmungsvermögen nicht wesentlich beeinträchtigten Menschen vermitteln (ebenso der 2. Strafsenat des BGH JR 1988, 209, 210 m.w. Nachw.).

  • BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs;

    Er wird ferner in den Blick zu nehmen haben, ob möglicherweise ein Zusammenwirken mehrerer Ursachen zu einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten geführt hat (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 4).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    In ihrer Gesamtheit können sie dem Tatrichter jedoch durchaus das Bild eines auch in seinem Hemmungsvermögen nicht wesentlich beeinträchtigten Menschen vermitteln (BGHSt 35, 308, 317; BGH JR 1988, 209, 210).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Berücksichtigung der Art der Tatausführung

    Eine Bewertung der Schuldfähigkeit allein anhand der Alkoholisierung des Täters ist jedenfalls dann unzureichend, wenn weitere Umstände vorliegen, die für sich genommen oder im Zusammenwirken mit der Alkoholisierung die Steuerungs- oder Einsichtsfähigkeit des Täters zur Tatzeit beeinträchtigen können (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86, BGHR § 21 StGB Ursachen, mehrere 4; vom 13. Juli 2016 - 1 StR 128/16, NStZ 2016, 670, 671).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, daß ab einer Blutalkoholkonzentration von 3 %o (bei Tötungsdelikten ab etwa 3, 3 %o) Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen ist, eine derartige Alkoholisierung aber nicht zwangsläufig Schuldunfähigkeit bedingt und es daher bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 20 StGB unter Einbeziehung des Blutalkoholwertes eine Gesamtschau aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände bedarf, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (siehe etwa BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Ob er es ist, bedarf näherer Erörterung im Urteil unter Berücksichtigung der Blutalkoholkonzentration sowie aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BGH NStZ 1982, 376 und BGH, Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86 - mit ausführlichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Literatur.
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

    Der Tatrichter muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit vorliegen, neben einer festgestellten Blutalkoholkonzentration auch die objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, beurteilen und gegeneinander abwägen (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 4 und 9).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Ohne Rechtsirrtum nimmt es an, daß trotz hochgradiger Alkoholisierung die Anwendung des § 20 StGB hier nicht gerechtfertigt ist (vgl. BGH NStZ 1982, 376; zum Erfordernis einer Gesamtwürdigung vgl. BGH, Urt. vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86).
  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88

    Tötung einer Frau mit einem Messer - Nichtigkeit eines Urteils aufgrund eines

    Wenn das Landgericht trotz der festgestellten Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten, seinem Verhalten vor, während und nach der Tat eine die Schuldfähigkeit vermindernde tiefgreifende Bewußtseinsstörung oder krankhafte seelische Störung (die beiden Merkmale überschneiden sich, ohne daß eines den Vorrang hätte, vgl. BGH StV 1982, 69; Lackner 17. Aufl. § 20 StGB Anm. 2 a aa) ausschließen wollte, hätte es das Gesamtverhalten des Angeklagten eingehend würdigen und nicht getrennt von seiner alkoholischen Beeinflussung, sondern im Zusammenhang mit dieser betrachten müssen (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 4).
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88

    Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke -

    Richtig ist zwar, daß für die Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Täters neben dem Blutalkoholwert der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung wesentliche Bedeutung zukommt; maßgebend ist also eine Gesamtwürdigung (BGH NStZ 1982, 376; 1987, 321).
  • BGH, 16.06.1987 - 1 StR 214/87

    Blutalkohol - Tringewohnt - Schuldfähigkeit - Zwangsläufige Schuldunfähigkeit bei

  • BGH, 30.09.1992 - 4 StR 418/92

    Voraussetzungen für das Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 212/87

    Anforderungen an die Einlegung einer Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren -

  • BGH, 18.10.1988 - 4 StR 509/88

    Bewertung des Zusammenwirkens von alkoholischer Beeinflussung und affektiver

  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 280/92

    Prüfungsvoraussetzungen des § 20 StGB

  • BGH, 19.10.1988 - 2 StR 458/88

    Objektive und subjektive Umstände im Erscheinungsbild und Verhalten eines Täters

  • BGH, 09.04.1992 - 1 StR 152/92

    Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit infolge Alkoholeinflusses -

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 61/92

    Verurteilung eines Täters wegen Begehung eines Mordes unter Alkoholeinfluss -

  • OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ss 256/98

    § 21 StGB, BAK unter 2,0 o/oo, Besonderheiten, unzureichender Ausschluß der

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