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BGH, 28.06.1990 - 1 StR 250/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Freiwilligkeit der Offenbarung - Ausschluss - Tatbeiträge der Mittäter - Bekanntwerden - Wesentlicher Aufklärungsbeitrag - Aufklärungswert - Kenntnis der Ermittlungsbehörden - Verstrickung des Beschuldigten - V-Mann - Änderung der Verdachtslage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 31 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 49 Abs. 2
Wesentlichkeit eines Aufklärungsbeitrages - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Freiwillig 2
- StV 1990, 456
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1988 - 1 StR 153/88
Aussage des Angeklagten - Mittäter - Aufdeckung von Tatbeiträgen - Strafmilderung
Auszug aus BGH, 28.06.1990 - 1 StR 250/90
Auch ein solcher Hergang fällt unter § 31 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1988 - 1 StR 153/88).
- BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10
Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht); …
Freiwilligkeit ist nach der insoweit auf § 46b StGB übertragbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 31 BtMG dann gegeben, wenn sich der Beschuldigte frei zur Offenbarung entschließen kann; unfreiwillig handelt hingegen, wer meint, nicht mehr anders handeln zu können (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Freiwillig 1 und 2). - BGH, 18.12.1990 - 4 StR 548/90
Berücksichtigung persönlicher Konflikte bei der Strafrahmenbemessung - …
Die Umstände sprechen sogar eher dafür, daß der Angeklagte den ersten Überfall freiwillig von sich aus eingeräumt hat (…vgl. zum Merkmal der Freiwilligkeit in § 31 BtMG BGHR BtMG § 31 Aufdeckung 17 = freiwillig 1; BGH, Beschluß vom 28. Juni 1990 - 1 StR 250/90).