Rechtsprechung
   BGH, 28.06.1990 - 1 StR 250/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2871
BGH, 28.06.1990 - 1 StR 250/90 (https://dejure.org/1990,2871)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1990 - 1 StR 250/90 (https://dejure.org/1990,2871)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1990 - 1 StR 250/90 (https://dejure.org/1990,2871)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2871) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Freiwilligkeit der Offenbarung - Ausschluss - Tatbeiträge der Mittäter - Bekanntwerden - Wesentlicher Aufklärungsbeitrag - Aufklärungswert - Kenntnis der Ermittlungsbehörden - Verstrickung des Beschuldigten - V-Mann - Änderung der Verdachtslage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 49 Abs. 2
    Wesentlichkeit eines Aufklärungsbeitrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Freiwillig 2
  • StV 1990, 456
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1988 - 1 StR 153/88

    Aussage des Angeklagten - Mittäter - Aufdeckung von Tatbeiträgen - Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 28.06.1990 - 1 StR 250/90
    Auch ein solcher Hergang fällt unter § 31 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1988 - 1 StR 153/88).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 182/10

    Kronzeugenregelung (Anwendung auf das Tatopfer; Freiwilligkeit; Zeugenpflicht);

    Freiwilligkeit ist nach der insoweit auf § 46b StGB übertragbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 31 BtMG dann gegeben, wenn sich der Beschuldigte frei zur Offenbarung entschließen kann; unfreiwillig handelt hingegen, wer meint, nicht mehr anders handeln zu können (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Freiwillig 1 und 2).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 548/90

    Berücksichtigung persönlicher Konflikte bei der Strafrahmenbemessung -

    Die Umstände sprechen sogar eher dafür, daß der Angeklagte den ersten Überfall freiwillig von sich aus eingeräumt hat (vgl. zum Merkmal der Freiwilligkeit in § 31 BtMG BGHR BtMG § 31 Aufdeckung 17 = freiwillig 1; BGH, Beschluß vom 28. Juni 1990 - 1 StR 250/90).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht