Rechtsprechung
   BGH, 11.12.1987 - 2 StR 595/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2130
BGH, 11.12.1987 - 2 StR 595/87 (https://dejure.org/1987,2130)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1987 - 2 StR 595/87 (https://dejure.org/1987,2130)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1987 - 2 StR 595/87 (https://dejure.org/1987,2130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1
  • NStZ 1988, 176
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Berlin, 19.11.2019 - 532 Ks 7/16

    Zwei Berliner Frauenärzte wegen bewusster Tötung eines kranken Zwillingskindes

    Das Gericht darf ein Berufsverbot jedoch auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird (Hanack, a.a.O., § 70 Rdnr. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10

    Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt

    Der Strafrichter darf es auch bei grober Verletzung der Berufspflichten nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter bei weiterer Ausübung seines Berufs erhebliche rechtswidrige Taten unter grober Verletzung von Berufspflichten begehen wird ( Hanack, a.a.O., § 70 Rdn. 37, BGH wistra 1982, 66, 67; BGHSt 22, 144, 146; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 und 2).
  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94

    Berufsverbot - Berufs- und Gewerbetätigkeit - Präventionswirkung

    Die strafbare Handlung muß vielmehr Ausfluß der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein (RGSt 68, 97; BGHSt 22, 144; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1).
  • BGH, 06.06.2003 - 3 StR 188/03

    Berufsverbot (berufstypischer Zusammenhang; Betrug)

    Die strafbare Handlung muß vielmehr Ausfluß der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein und einen berufstypischen Zusammenhang erkennen lassen (st. Rspr., z. B. BGHSt 22, 144; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1, 2, 6, 7).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

    Die strafbare Handlung muß vielmehr Ausfluß der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein (RGSt 68, 97; BGHSt 22, 144; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1 = wistra 1988, 176).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 523/91

    Vorliegen des Betrugstatbestandes bei Erschleichen von Kreditmitteln durch

    Es genügt nicht, daß der Beruf rein äußerlich die Möglichkeit gibt, bestimmte strafbare Handlungen zu begehen (BGH NJW 1983, 2099; NStZ 1988, 176; NStZ 1989, 1115).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.1994 - 2 Ws 219/94
    Es ist in der Rechtsprechung (vgl. nur BGHSt 22, 144, 145 f.; BGH MDR 1968, 550 [b. Dall.]; NJW 1983, 2099 ; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1; BGH, B.v. 12.09.1994 -5 StR 487/94-) und in der Literatur (vgl. nur Tröndle a.a.O. Rdnr. 3; Hanack a.a.O. 10. Aufl. Rdnr. 18 - 20; Stree a.a.O. Rdnr. 6; jew. zu § 70 und m.w.N.; Maurach/Gössel/Zipf Strafrecht AT, Teilbd. 2, 7. Aufl. S. 699) anerkannt, daß ein Mißbrauch des Berufs nur vorliegt, wenn der Täter unter bewußter Mißachtung der ihm gerade durch seinen Beruf gestellten Aufgaben seine Tätigkeit ausnützt, um einen diesen Aufgaben zuwiderlaufenden Zweck zu verfolgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht