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   BGH, 04.03.1987 - 3 StR 623/86   

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https://dejure.org/1987,2544
BGH, 04.03.1987 - 3 StR 623/86 (https://dejure.org/1987,2544)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1987 - 3 StR 623/86 (https://dejure.org/1987,2544)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1987 - 3 StR 623/86 (https://dejure.org/1987,2544)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafzumessung - Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 2 Strafzumessung 1
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BayObLG, 20.03.2024 - 204 StRR 77/24

    Anwesenheit des Angeklagten, Verfahrensrüge, Berufung der Staatsanwaltschaft,

    Wie der Senat aufgrund der zulässig erhobenen Verfahrensrüge des Angeklagten durch einen Blick in die Akten selbst ergänzend feststellen kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.03.2006 - 1 StR 577/05 -, NStZ 2006, 587, juris Rn. 5; Urteil vom 04.03.1987 - 3 StR 623/86 -, juris Rn. 4; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 3 Ss 20/13 -, juris Rn. 13; s.a. Thüringer OLG, Beschluss vom 07.03.2006 - 1 Ss 193/05 -, NStZ-RR 2006, 278, juris Rn. 32), ergibt sich auch aus der Verfügung des Vorsitzenden der Berufungskammer über die Bestimmung des Hauptverhandlungstermins und über die Ladung zu diesem kein Hinweis darauf, dass auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.
  • BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09

    Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte

    Bei der gebotenen Gesamtschau (vgl. hierzu BGH NStZ 1987, 21) sind dabei auch solche Milderungsgründe zu berücksichtigen, die bei der Strafzumessung oder der Prognoseentscheidung herangezogen worden sind (vgl. BGH NStZ 1987, 21; BGHR StGB § 56 Umstände, besondere 3, 8; Fischer, StGB 56. Aufl. § 56 Rdn. 20 m.w.N.), woran es vorliegend mangelt.
  • BayObLG, 28.12.2023 - 204 StRR 548/23

    Verfahrensrüge, Berufungsgericht, Ausbleiben des Angeklagten,

    Wie der Senat ergänzend aufgrund der zulässigen Aufklärungsrüge durch einen Blick in die Akten feststellen kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.03.2006 - 1 StR 577/05 -, NStZ 2006, 587, juris Rn. 5; Urteil vom 04.03.1987 - 3 StR 623/86 -, juris Rn. 4; OLG Bamberg, Beschluss vom 06.03.2013 - 3 Ss 20/13 -, juris Rn. 13; s.a. Thüringer OLG, Beschluss vom 07.03.2006 - 1 Ss 193/05 -, NStZ-RR 2006, 278, juris Rn. 32), erfolgte ein gleichlautender Hinweis des Berufungsgerichts nochmals, nachdem sich der Angeklagte mit am 22.05.2023 eingegangenem Schreiben persönlich mit dem Berufungsgericht in Verbindung gesetzt und darum gebeten hatte, ihm die Möglichkeit zu geben, ein Visum zur Teilnahme an der Sitzung zu erhalten.
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2011 - 4 RBs 170/11

    Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung bei standardisierten Messverfahren als

    Die aufgrund der Rüge zulässige Überprüfung der Sachakte (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Strafzumessung 1) ergibt folgendes: Dem Messprotokoll (Bl. 3 d. A.) ist - wie von der Rechtsbeschwerde zutreffend ausgeführt - zu entnehmen, dass nur drei der vier gemäß Gebrauchsanweisung erforderlichen Funktionstests durchgeführt worden sind.
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 353/05

    Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte (Ermessensspielraum des Tatrichters;

    Bei der gegebenen Sachlage reichte es aus, dass das Landgericht mit knapper Begründung die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB für gegeben erachtet (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3) und im Rahmen seiner Gesamtwürdigung die besonderen Umstände in der Tat und der Persönlichkeit des Täters angenommen hat, zumal keine der verhängten Einzelfreiheitsstrafen ein Jahr überstieg (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7).
  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner

    Diese Wertung liegt innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsspielraums und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3).
  • BGH, 21.05.1991 - 4 StR 144/91

    Möglichkeit der Verletzung des Verschlechterungsverbots im Falle einer

    Die Wertung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, wenn sie sich innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsrahmens hält, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich wäre (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3; Urteil des Senats vom 14. März 1991 - 4 StR 76/91).
  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89

    Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine

    Die Entscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, wenn sie innerhalb des ihm obliegenden Beurteilungsrahmens liegt, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich wäre (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 432/97

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - Aussetzung der

    Die Wertung liegt innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsspielraums und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, auch wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3).
  • BGH, 04.09.1991 - 2 StR 300/91

    Strafmilderungsgrund - Wirtschaftliche Situation des Angeklagten - Geständnis -

    Der Bundesgerichtshof hat indes schon häufig darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters über das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB in Zweifelsfällen bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen hat (BGH NStZ 1982, 114; 1982, 285 (286); BGH StV 1983, 502; BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Umstände, besondere 3 und BtMG § 29 - Bewährung 1).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.1996 - 2 Ss 272/95
  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 676/95

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Gerichts - Revisionsrechtlicher

  • BGH, 19.09.1995 - 1 StR 431/95

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 70/93

    Verletzung des Aufklärungsgebots eines Gerichts

  • BGH, 02.08.1990 - 1 StR 358/90

    Aussetzung der Strafe zur Bewährung aufgrund positiver Veränderung und

  • BGH, 05.12.1989 - 1 StR 608/89

    Strafmaßbestimmung bei Amtsdelikten in Würdigung der beruflichen Stellung des

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