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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.12.2002

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2003 - I ZR 174/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1012
BGH, 23.01.2003 - I ZR 174/00 (https://dejure.org/2003,1012)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2003 - I ZR 174/00 (https://dejure.org/2003,1012)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - I ZR 174/00 (https://dejure.org/2003,1012)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    HGB § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ADSp 1998 Nr. 23. 1. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    HGB § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; ADSp 1998 Nr. 23.1.1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Frachtführers - Anspruch auf Schadensersatz aus einem Frachtvertrag - Konkludente Einbeziehung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) - Frachtrechtliche Obhutszeit - Abladen und Einbringen einer Maschine

  • tis-gdv.de

    Bekanntgabe der Haftungsgrenzen der ADSp

  • rabüro.de

    Zur stillschweigenden Einbeziehung einer betragsmäßigen Haftungsbeschränkung des Frachtführers durch ADSp

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung der Haftungsbeschränkung nach ADSp in einen Frachtvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Speditionsrecht - Haftungsbeschränkung des Frachtführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 153, 308
  • NJW 2003, 1397
  • ZIP 2003, 576
  • MDR 2003, 639
  • VersR 2003, 621
  • BGHReport 2003, 431
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 235/86

    Minderung des Anspruchs auf Fracht bei teilweisem Verlust oder Beschädigung des …

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - I ZR 174/00
    Eine stillschweigende Einbeziehung dieser Bestimmung in den Vertrag zwischen der Firma B. und der Beklagten, wie sie für die am 30. Juni 1998 außer Kraft getretenen Vorschriften der ADSp a.F. bejaht wurde (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1988 - I ZR 235/86, TranspR 1989, 141, 142 = VersR 1989, 309; OLG Dresden TranspR 1999, 62, 63, je m.w.N.), scheidet - wie bereits das Landgericht mit Recht angenommen hat - schon im Hinblick auf die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Regelung des § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HGB aus (LG Memmingen TranspR 2002, 82, 83; Koller, TranspR 2000, 1, 3 f. und TranspR 2001, 359, 361 ff.;… Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 9. Aufl., Anh. §§ 9-11 Rdn. 16; a.A. OLG Brandenburg TranspR 2001, 474, 476; Philippi, TranspR 1999, 375, 377 f.; Herzog, TranspR 2001, 244, 246 f.).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01

    Stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - I ZR 174/00
    Eine stillschweigende Einbeziehung dieser Bestimmung in den Vertrag zwischen der Firma B. und der Beklagten, wie sie für die am 30. Juni 1998 außer Kraft getretenen Vorschriften der ADSp a.F. bejaht wurde (…vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1988 - I ZR 235/86, TranspR 1989, 141, 142 = VersR 1989, 309; OLG Dresden TranspR 1999, 62, 63, je m.w.N.), scheidet - wie bereits das Landgericht mit Recht angenommen hat - schon im Hinblick auf die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Regelung des § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HGB aus (LG Memmingen TranspR 2002, 82, 83; Koller, TranspR 2000, 1, 3 f. und TranspR 2001, 359, 361 ff.;… Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 9. Aufl., Anh. §§ 9-11 Rdn. 16; a.A. OLG Brandenburg TranspR 2001, 474, 476; Philippi, TranspR 1999, 375, 377 f.; Herzog, TranspR 2001, 244, 246 f.).
  • OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98

    Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp; …

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - I ZR 174/00
    Eine stillschweigende Einbeziehung dieser Bestimmung in den Vertrag zwischen der Firma B. und der Beklagten, wie sie für die am 30. Juni 1998 außer Kraft getretenen Vorschriften der ADSp a.F. bejaht wurde (…vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1988 - I ZR 235/86, TranspR 1989, 141, 142 = VersR 1989, 309; OLG Dresden TranspR 1999, 62, 63, je m.w.N.), scheidet - wie bereits das Landgericht mit Recht angenommen hat - schon im Hinblick auf die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Regelung des § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HGB aus (LG Memmingen TranspR 2002, 82, 83; Koller, TranspR 2000, 1, 3 f. und TranspR 2001, 359, 361 ff.;… Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 9. Aufl., Anh. §§ 9-11 Rdn. 16; a.A. OLG Brandenburg TranspR 2001, 474, 476; Philippi, TranspR 1999, 375, 377 f.; Herzog, TranspR 2001, 244, 246 f.).
  • OLG Nürnberg, 05.07.2000 - 12 U 913/00

    Vorliegen eines gesetzlichen Forderungsübergangs bzw. Abtretung der Forderung …

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - I ZR 174/00
    Das Berufungsgericht hat die Beklagte unter Abweisung des Klagehauptantrags nach dem Hilfsantrag verurteilt (OLG Nürnberg TranspR 2000, 428).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines …

    Es ist dabei zutreffend und von der Revision auch unbeanstandet davon ausgegangen, daß die Beklagte von der Versicherungsnehmerin der Klägerin als Fixkostenspediteurin i.S. von § 459 HGB beauftragt worden ist und daß sich ihre Haftung daher grundsätzlich nach den Bestimmungen über die Haftung des Frachtführers (§§ 425 ff. HGB) und - bei wirksamer vertraglicher Einbeziehung - ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen beurteilt, soweit diese mit den in § 449 Abs. 2 HGB enthaltenen Regelungen in Einklang stehen (vgl. dazu BGHZ 153, 308, 310 f.).
  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem …

    Es ist dabei zutreffend und von der Revision auch unbeanstandet davon ausgegangen, daß die Beklagte von der Versenderin als Fixkostenspediteurin i.S. des § 459 HGB beauftragt worden ist und daß sich ihre Haftung daher grundsätzlich nach den Bestimmungen über die Haftung des Frachtführers (§§ 425 ff. HGB) und - aufgrund vertraglicher Einbeziehung - ihren Beförderungsbedingungen beurteilt, soweit diese mit den in § 449 Abs. 2 HGB enthaltenen Regelungen in Einklang stehen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.1.2003 - I ZR 174/00, TranspR 2003, 119, 120).
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 61/12

    Speditionsvertrag: Begrenzung der Haftung für Güterschäden bei …

    Das kann auch dem Senatsurteil vom 23. Januar 2003 (I ZR 174/00, BGHZ 153, 308, 310) nicht entnommen werden.
  • BGH, 27.10.2022 - I ZR 139/21

    Beförderungsvertrag mit Geltung der ADSp 2017: Höchstbetrag der Haftung des …

    Im Revisionsverfahren ist zugunsten der Beklagten zu unterstellen, dass sie - wenn sie Verwenderin der ADSp 2017 gewesen sein sollte - auf eine Abweichung von § 431 Abs. 1 HGB in der erforderlichen Weise gemäß § 449 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB hingewiesen hat (zu § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HGB in der vom 1. Juli 1998 bis zum 24. April 2014 geltenden Fassung vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - I ZR 174/00, BGHZ 153, 308 [juris Rn. 14]).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 138/04

    Ende einer Seestrecke im Rahmen eines multimodalen Transports

    Keinen rechtlichen Bedenken unterliegt schließlich die - auch von der Revision nicht beanstandete - Beurteilung des Berufungsgerichts, die Haftung der Beklagten sei nicht gemäß der Klausel 8.3 ihrer Multimodal Transport Bill of Lading summenmäßig beschränkt, weil die dort vorgesehene Haftungsbeschränkung entgegen § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HGB nicht in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorgehoben gewesen sei (vgl. BGHZ 153, 308, 310 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2018 - 12 U 46/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung eines …

    Dass dem Vertragspartner nicht der gesamte Text der ADSp zur Kenntnis gebracht werden muss, enstpricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 23.01.2003 - I ZR-174/00, BGHZ 153, 308, 311; s.a. Vogt, TranspR 2010, 15, 17).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes …

    Es ist dabei zutreffend und von der Revision auch unbeanstandet davon ausgegangen, daß die Beklagte von der Versicherungsnehmerin als Fixkostenspediteurin i.S. von § 459 HGB beauftragt worden ist und daß sich ihre Haftung daher grundsätzlich nach den Bestimmungen über die Haftung des Frachtführers (§§ 425 ff. HGB) und - bei wirksamer vertraglicher Einbeziehung - ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen beurteilt, soweit diese mit den in § 449 Abs. 2 HGB enthaltenen Regelungen in Einklang stehen (vgl. dazu BGHZ 153, 308, 310 f.).
  • OLG Celle, 13.06.2019 - 11 U 6/19

    Schadensersatz wegen des Diebstahls einer Sattelaufliegerladung; Begriff der …

    Rn. 107 In seinem Urteil vom 23. Januar 2003 (I ZR 174/00, juris Rn. 13) hat der Bundesgerichtshof von dieser Rechtsprechung für die nach 1998 geltende Fassung der ADSp jedenfalls hinsichtlich einer einzelnen Klausel mit der Begründung ausdrücklich Abstand genommen, dass eine besondere Norm des neuen Frachtrechts einer stillschweigenden Einbeziehung entgegenstehe.
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 6 U 178/03

    Rechtsnatur des Umschlags von Gütern von Seeschiffen auf den LKW; Ersatz von …

    Gemäß § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HGB wäre hierfür erforderlich, dass der von § 431 HGB abweichende Betrag in drucktechnisch deutlicher Gestaltung besonders hervorgehoben ist (vgl. OLG Hamburg, TranspR 2003, 72 f.; BGHZ 153, 308 f. = TranspR 2003, 119 f.).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2004 - 18 U 225/03

    Zahlung einer Vergütung für die Auslieferung von Waren an Kunden aufgrund eines …

    Rn. 50 Zwar kann nach dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes nicht mehr daran festgehalten werden, dass die ADSp stillschweigend Vertragsbestandteil werden (vgl. BGHZ 153, 308).

    Rn. 52 Entgegen der Auffassung der Beklagten stehen der Rechtswirksamkeit von Ziffer 19 ADSp die Rechtsgrundsätze nicht entgegen, die der BGH in seiner Entscheidung BGHZ 153, 308 aufgestellt hat.

  • OLG Naumburg, 10.07.2003 - 7 U (Hs) 12/03

    Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz

  • OLG Stuttgart, 20.09.2006 - 3 U 115/06

    Frachtführerhaftung: Grobes Organisationsverschulden beim Umschlag der …

  • OLG Stuttgart, 25.08.2004 - 3 U 76/04

    Vertrag über eine multimodale Güterbeförderung: Konkludente Rechtswahl und …

  • AG München, 02.03.2012 - 123 C 28438/11
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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2591
BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01 (https://dejure.org/2002,2591)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2002 - IV ZR 302/01 (https://dejure.org/2002,2591)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01 (https://dejure.org/2002,2591)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Judicialis

    B-BUZ § 7

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen für die Verweisung eines berufsunfähigen selbständigen Gärtners - Darlegungslast des Versicherten - Darlegungslücke

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente - Befreiung von der Beitragspflicht zu einer Kapitallebensversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Verweisung des Versicherten auf eine andere Tätigkeit - Feststellungen zur beruflichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    B-BUZ § 2 Abs. 1
    Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 383
  • BGHReport 2003, 431
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche …

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01
    Eine Vergleichstätigkeit ist mithin dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung wie in ihrer Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinkt (st. Rspr. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II, 3 b).

    Allerdings verhält sich das Vorbringen der für den Wegfall der Berufsunfähigkeit im Rahmen des § 7 B-BUZ beweispflichtigen Beklagten (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1996 aaO unter II 1 a) zur Ausgestaltung der vom Kläger zuletzt ausgeübten Tätigkeit als Gärtner nicht.

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01
    Soweit das Berufungsgericht eine Vergleichbarkeit der Lebensstellung schon deshalb verneint, weil der Kläger seine Selbständigkeit eingebüßt habe, hat es nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt, daß auch einem früher Selbständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 unter 4; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 unter 2 b).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01
    Will der Versicherte geltend machen, die von ihm neu ausgeübte Tätigkeit entspreche nicht seiner bisherigen Lebensstellung, ist es an ihm, die konkreten Umstände darzulegen, aus der sich die fehlende Vergleichbarkeit ergeben soll (BGH, Urteil vom 3. November 1999 - IV ZR 155/99 - VersR 2000, 171 unter III); das gilt auch und gerade, wenn er sich auf solche Umstände stützen will, die sich aus Art und Ausgestaltung seiner früheren Tätigkeit ergeben.
  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84

    Begriff der Berufsunfähigkeit und Lage auf dem Arbeitsmarkt

    Auszug aus BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01
    Soweit das Berufungsgericht eine Vergleichbarkeit der Lebensstellung schon deshalb verneint, weil der Kläger seine Selbständigkeit eingebüßt habe, hat es nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berücksichtigt, daß auch einem früher Selbständigen die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 19. November 1985 - IVa ZR 23/84 - VersR 1986, 278 unter 4; vom 11. November 1987 - IVa ZR 240/86 - VersR 1988, 234 unter 2 b).
  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6 …

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (…Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, r+s 2003, 164 unter II 1; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b m.w.N.).

    Rn. 16 Da die Berufsausübung in gesunden Tagen vor Eintritt des Versicherungsfalles die Vergleichsmaßstäbe dafür liefert, ob die neue Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht, muss bekannt sein, wie sie konkret ausgestaltet war, welche Anforderungen sie an den Versicherten stellte, welche Fähigkeiten sie voraussetzte, welches Einkommen sie ihm sicherte und wie sich seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten real darstellten (…Senatsurteile vom 21. April 2010 aaO; vom 11. Dezember 2002 aaO).

    Rn. 18 aa) Es ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass es Sache des Versicherers ist, im Nachprüfungsverfahren zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr erfüllt sind (…Senatsurteile vom 21. April 2010 aaO Rn. 13;… vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09, VersR 2010, 619 Rn. 10; vom 11. Dezember 2002 aaO unter II 3;… vom 3. November 1999 aaO unter I 3 b).

    Will der Versicherungsnehmer - wie hier die Klägerin - geltend machen, die von der versicherten Person neu ausgeübte Tätigkeit entspreche nicht ihrer bisherigen Lebensstellung, so obliegt es ihm, die konkreten Umstände darzulegen, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit ergeben soll (…Senatsurteile vom 21. April 2010 aaO; vom 11. Dezember 2002 aaO m.w.N.).

  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 8/08

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf eine andere Tätigkeit

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (Senatsurteile vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01 - NJW-RR 2003, 383 unter II 1; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 3 b m.w.N.).

    Da die Berufsausübung vor Eintritt des Versicherungsfalles die Vergleichsmaßstäbe dafür liefert, ob die neue Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht, muss bekannt sein, wie sie konkret ausgestaltet war, welche Anforderungen sie an den Versicherten stellte, welche Fähigkeiten sie voraussetzte, welches Einkommen sie ihm sicherte und wie sich seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten real darstellten (Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 aaO).

    Rn. 13 a) Zwar ist es Sache des Versicherers, im Nachprüfungsverfahren zu beweisen, dass die Voraussetzungen seiner Leistungspflicht nicht mehr erfüllt sind (Senatsurteile vom 24. Februar 2010 - IV ZR 119/09 - juris Tz. 10; vom 11. Dezember 2002 aaO unter II 3).

    Das gilt auch und gerade dann, wenn er sich auf solche Umstände stützen will, die sich aus der Art und Ausgestaltung der früheren Tätigkeit ergeben (Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 aaO m.w.N.).

  • BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeitsprüfung bei Verweisung eines …

    Ihre Berücksichtigung sondert Tätigkeiten aus, deren Ausübung deutlich geringere Fähigkeiten und Erfahrung erfordert als der bisherige Beruf (…Senatsurteile vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08, VersR 2010, 1023 Rn. 11; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 unter II 1 [juris Rn. 13];… vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95, VersR 1997, 436 unter II 3 b [juris Rn. 29]).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 12 U 93/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines früher selbständig …

    Auch einem früher Selbständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar (BGH RuS 2003, 164).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08

    Zulässigkeit der mehrfachen Befristung des Anerkenntnisses des Versicherers in …

    Der Umstand, dass ihr Arbeitsvertrag befristet ist, steht einer Verweisung nicht entgegen, weil sich darin nicht das versicherte Risiko sondern das allgemeine Arbeitsplatzrisiko widerspiegelt (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

    Unabhängig von dem ursprünglichen Berufsbild und den hierfür erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist es dem Versicherer nach Maßgabe der "Umschulungsklausel" im Rahmen der Nachprüfung gestattet, auch andere Tätigkeiten zu berücksichtigen, die der Versicherte aufgrund neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten, so zum Beispiel durch Umschulung, ausübt (…BGH, aaO.; BGH, NJW-RR 2003, 383 ).

    Sache des Versicherers ist es dann, diesen Vortrag zu widerlegen (…BGH, aaO.; BGH, Urteil vom 11.122002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

    Auch einem früher Selbständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar (BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

  • OLG Jena, 19.06.2025 - 4 U 537/23

    Fortzahlung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; …

    Rn. 49 b) Dem Versicherungsnehmer kommt hinsichtlich seiner Behauptungen, die eine Verweisung ausschließen sollen, eine sekundäre Darlegungslast zu (vgl. BGH…, Urteil vom 7. Dezember 2016 - IV ZR 434/15 -, Rn. 18;… Urteil vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08 -, Rn. 13; Urteil vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01 -, Rn. 18, juris).

    In der Entscheidung vom 21.04.2010 geht der Bundesgerichtshof ausdrücklich von der allgemeinen Beweislast des Versicherers zu den Voraussetzungen der konkreten Verweisung aus und schränkt dies nur hinsichtlich der Darlegungslast des Versicherungsnehmers, der den Beruf bereits ausübt, ein (…vgl. BGH, a.a.O. Rn. 13; Urteil vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01 -, Rn. 18, juris).

  • OLG Jena, 21.12.2017 - 4 U 699/13

    Beufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Kriterien zur Festestellung der …

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (Senatsurteile vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01 - NJW-RR 2003, 383 unter II 1; vom 11. Dezember 1996 - IV ZR 238/95 - VersR 1997, 436 unter II 3 b m.w.N.).

    Da die Berufsausübung vor Eintritt des Versicherungsfalles die Vergleichsmaßstäbe dafür liefert, ob die neue Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung entspricht, muss bekannt sein, wie sie konkret ausgestaltet war, welche Anforderungen sie an den Versicherten stellte, welche Fähigkeiten sie voraussetzte, welches Einkommen sie ihm sicherte und wie sich seine beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten real darstellten (Senatsurteil vom 11. Dezember 2002 aaO); BGH, Urteil vom 21. April 2010 - IV ZR 8/08 -, a.a.O.

  • OLG Karlsruhe, 05.12.2024 - 12 U 34/24

    Anforderungen an die Verweisungtätigkeit bei einem in einer privaten …

    Rn. 98 Derartige Gehaltseinbußen können auch im Rahmen einer Gesamtbetrachtung, bei der auch die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen in den jeweiligen beruflichen Tätigkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 302/01, juris Rn. 14; BGH…, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 8/08, juris Rn. 11;… Rogler, in: Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl. 2024, § 2 BUV Rn. 496: Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl. 2020, Kap. 8 Rn. 138 ff.), nicht mehr kompensiert werden.
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 7 U 124/15

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berücksichtigung und Erwerb neuer Fähigkeiten bei …

    Denn auch einem früher Selbstständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar (vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 302/01, r+s 2003, 164 unter II 2).
  • OLG Jena, 17.12.2021 - 4 U 138/20

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Darlegungslast bei einer konkreten …

    Rn. 26 Übt der Versicherungsnehmer - wie hier - eine neue Tätigkeit aus, muss er konkrete Umstände darlegen, aus denen sich die fehlende Vergleichbarkeit ergeben soll (BGH NJW-RR 2003, 383;… BGH NJW-RR 2010, 906 Rn. 13).

    Ist er dieser Darlegungslast nachgekommen, obliegt es nach allgemeinen Beweislastgrundsätzen wiederum dem Versicherer, zu beweisen, dass Vergleichbarkeit gegeben ist (BGH NJW-RR 2003, 383 [unter 3.]).

    Die in der Literatur zögerlich vertretene Gegenposition (…Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 4. Aufl. 2020, Kap. 14 Rn. 187), nach der der Versicherungsnehmer die fehlende Vergleichbarkeit nicht nur darlegen, sondern auch beweisen muss, modifiziert die Beweislastverteilung entgegen den generellen Beweislastprinzipien ohne erkennbaren Grund zugunsten des Versicherers (im Ergebnis wie hier BGH NJW-RR 2003, 383 [unter 3.]).

  • OLG Frankfurt, 20.02.2007 - 14 U 225/05

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung eines Lokomotivführers auf …

  • KG, 10.01.2017 - 6 U 89/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nachweis des Wegfalls der Berufsunfähigkeit …

  • LG Kiel, 28.05.2014 - 17 O 169/13

    Einstellung der Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 27/15

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Köln, 22.07.2011 - 20 U 127/10

    Eintrittspflicht der Berufungsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit …

  • OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Selbstbindung durch Leistungsanerkenntnis

  • OLG Brandenburg, 30.04.2025 - 11 U 45/24

    Anspruch aus privaten Unfallversicherungen wegen der Verletzung der Schulter und …

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 194/02

    Zu den Rechten und Pflichten eines Versicherers nach § 7 BB-BUZ gegenüber dem …

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 U 51/10

    Verweisung des Versicherungsnehmers in der privaten Unfallversicherung auf eine …

  • OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06

    Möglichkeit der Berufung auf den Wegfall einer Leistungspflicht zur Zahlung einer …

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 437/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auf Erzielung von Einkommen gerichtete …

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11

    Invaliditäts-Zusatzversicherung: Auslegung einer die Verweisung auf eine andere …

  • OLG Saarbrücken, 14.01.2004 - 5 U 437/02

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer vollständigen Berufsunfähigkeit; Umfang …

  • LG Arnsberg, 22.12.2005 - 4 O 261/05

    Ein Berufsunfähigkeitszusatzversicherer ist zur Kündigung der Leistungen aus der …

  • LG Aurich, 31.05.2011 - 3 O 724/10

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Verweisung auf eine vergleichbare …

  • OLG Frankfurt, 22.01.2025 - 14 U 132/24

    Aufhebung und Zurückverweisung erstinstanzlichen Urteils wegen Übergehens von …

  • KG, 30.10.2012 - 6 U 81/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung eines Kraftfahrers im …

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