Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,747
BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56 (https://dejure.org/1956,747)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1956 - 5 StR 403/56 (https://dejure.org/1956,747)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1956 - 5 StR 403/56 (https://dejure.org/1956,747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 57
  • NJW 1957, 429
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Diese Rechtsprechung (vgl. auch BGHSt 7, 35, 36; 10, 57; 353) hat jedoch nicht den gänzlichen Ausschluß der, wie bereits dargelegt, nicht pathologisch bedingten Störungen der schweren anderen seelischen Abartigkeit aus dem Anwendungsbereich des § 63 StGB zum Ziel.
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    In Fällen, in denen nicht ein solcher Defekt, sondern letztlich der Alkoholgenuß Ausschluß oder Verminderrung der Schuldfähigkeit bei der Tat bewirkt hat, kann § 63 StGB lediglich dann ausnahmsweise angewendet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 60; BGH, Beschl. vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75 - bei Dallinger MDR 1975, 724; BGH, Urt. vom 12. September 1985 - 4 StR 428/85 - bei Holtz MDR 1986, 96, 97; st. Rspr.).

    Im Falle der krankhaft herabgesetzten Alkoholverträglichkeit rechtfertigt sich die Unterbringung aus der Gefahr, die sich daraus ergibt, daß schon geringe Mengen alkoholischer Getränke, wie sie regelmäßig zur Stillung des Durstes oder aus geselligem Anlaß getrunken werden, zur Beeinträchtigung oder zum Ausschluß der Schuldfähigkeit und damit zu einem vom Betroffenen nicht mehr oder nur noch beschränkt kontrollierbaren Verhalten führen können (vgl. BGHSt 10, 57, 61).

    Nun hat der Bundesgerichtshof freilich in verschiedenen Entscheidungen die krankhafte Herabsetzung der Alkoholverträglichkeit als Voraussetzung der Unterbringung nach § 63 StGB nur genügen lassen, wenn schon ganz geringe Mengen Alkohols genügten, den Täter in einen die Schuldfähigkeit zumindest erheblich vermindernden Zustand zu versetzen (BGHSt 10, 57, 61; BGH NStZ 1982, 218; BGH StV 1986, 381; st. Rspr.).

    Eine nähere Umschreibung, welche Menge damit gemeint ist, findet sich jedoch in der bisherigen Rechtsprechung nicht; in einem der entschiedenen Fälle führte zwar schon der Genuß von einem Glas Bier zu Bewußtseinsstörungen und einem Dämmerzustand (BGHSt 10, 57, 61).

  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Es fehlt aber schon an einer umfassenden Würdigung, inwieweit durch den Unfall deutlich ausgeprägte krankhafte Abweichungen von der Norm hervorgerufen worden sind und in welchem Umfang es sich bei den beim Angeklagten zu beobachtenden Besonderheiten um bloße anlagebedingte Charaktermängel handelt (vgl. BGHSt 10, 57, 60; BGH bei Holtz MDR 1981, 265/266 und MDR 1976, 633).

    Sollte das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten, dessen Schuldfähigkeit letztlich auf Grund Alkoholgenusses erheblich vermindert war, im Hinblick auf diese Rechtsprechung angeordnet haben, ist darauf hinzuweisen, daß eine krankhafte Alkoholüberempfindlichkeit nur dann vorliegt, wenn schon ganz geringe Mengen Alkohol genügen, den Täter in einen die Schuldfähigkeit zumindest erheblich verminderten Zustand zu versetzen (vgl. BGHSt 10, 57; OLG Oldenburg NJW 1958, 1200 [OLG Oldenburg 11.02.1958 - Ss 26/58]; Stree in Schönke/Schröder StGB 22. Aufl. § 63 Rdn 12; Lackner StGB 16. Aufl. § 63 Anm. 2 b).

    Möglicherweise hat das Landgericht eine krankhafte Veranlagung des Angeklagten und nicht lediglich eine psychopathische Veranlagung ohne Krankheitswert darin gesehen, daß ein mangelnder Widerstand des Angeklagten gegen die Versuchung, mehr Alkohol zu trinken, als er verträgt, krankhaft bedingt ist (vgl. BGHSt 10, 57, 60).

  • BGH, 05.07.1957 - 1 StR 263/57
    "Leidet der Täter zwar nicht an einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, verfällt er jedoch auf Grund seiner körperlichen und seelischen Beschaffenheit immer wieder der Rauschmittelsucht, sobald er sich wieder in Freiheit befindet, so kann seine Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt auch dann angeordnet werden, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung infolge der langen Haft nicht süchtig ist (im Anschluß an BGHSt 7, 35 f.; BGH NJW 1957, 429 Nr. 14).«.

    Reichsgericht und Bundesgerichtshof haben allerdings mehrfach ausgesprochen, die Unterbringung nach § 42b StGB könne für den Regelfall nur für solche Personen in Betracht kommen, die geisteskrank oder geistesschwach sind oder an mehr oder weniger lange andauernden krankhaften Störungen der Geistestätigkeit leiden (RGSt 73, 44 [46]; 73, 177 [179]; BGHSt 7, 35 f.; BGH NJW 1957, 429 Nr. 14).

    Auch diese krankhafte körperliche Beschaffenheit des Beschwerdeführers, die infolge seiner Haltlosigkeit zur Rauschmittelsucht führt, kann die Grundlage für eine Anordnung nach § 42b StGB bilden (vgl. BGHSt 7, 35 f.; BGH NJW 1957, 429 Nr. 14).

  • BGH, 01.02.2005 - 5 StR 540/04

    Sicherungsverfahren; Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen

    Die Annahme des Landgerichts, daß in dem genannten Problembereich (vgl. hierzu BGHSt 7, 35; 10, 57; 34, 313; 44, 338 und 369; BGHR StGB § 63 Zustand 9, 12, 30; jeweils m.w.N.) hier die Voraussetzungen des § 63 StGB vorliegen, ist ausreichend begründet und aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
  • BGH, 23.08.1983 - 1 StR 141/83

    Verurteilung wegen Totschlags - Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus

    Denn die Unterbringung ist nicht dazu bestimmt, an sich gesunde Personen wegen eines vorübergehenden - sei es auch pathologischen - Rauschzustands zu verwahren, sondern dazu, kranke Menschen von mehr oder weniger lange andauernden Krankheitszuständen zu heilen oder sie zu pflegen, soweit dies das öffentliche Interesse im Hinblick auf ihre Gefährlichkeit erfordert (BGHSt 7, 35, 36; 10, 57, 59).

    Dies kann zwar auch bei solchen Personen in Betracht kommen, bei denen eine krankhaft gesteigerte Alkoholempfindlichkeit die wesentliche Ursache für die Begehung von Straftaten ist, wenn die Gefahr besteht, daß sie trotz Kenntnis ihrer Veranlagung Alkohol zu sich nehmen (BGHSt 10, 57, 61; BGH NStZ 1982, 218).

  • BGH, 02.11.1976 - 1 StR 308/76

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Bewirkt aber erst die Blutalkoholkonzentration die Verminderung der Schuldfähigkeit, kann die Unterbringung nur angeordnet werden, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (BGHSt 7, 35, 36) oder alkoholüberempfindlich ist (BGHSt 10, 57, 61).

    Daß jemand weniger Alkohol verträgt als die meisten anderen Menschen rechtfertigt aber allein in der Regel nicht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 10, 57, 60, 61; BGH, Beschluß vom 17. März 1976 - 3 StR 52/76; BGH, Beschluß vom 30. April 1976 - 2 StR 199/76).

  • BGH, 22.10.1974 - 1 StR 493/74

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer

    Zwar ist die Unterbringung nach § 42 b StGB nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil der Angeklagte die Tat in einem durch Alkoholgenuß hervorgerufenen Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit begangen hat; denn ein Beschuldigter kann z.B. auch dann untergebracht werden, wenn eine besonders starke Empfindlichkeit gegenüber dem Alkohol ihre Grundlage in einer geistigen Erkrankung hat, mag diese auch an und für sich die Zurechnungsfähigkeit nicht beeinträchtigen (RG HRR 1940, 571), oder selbst dann, wenn bei solch hoher Empfindlichkeit gegen Alkohol die mangelnde Widerstandskraft nicht krankhaft bedingt ist (BGHSt 10, 57).

    Die Gefahr, die von einem solchen Menschen ausgeht, bekämpft das Strafgesetzbuch in den §§ 330 a und 42 c, nicht in § 42 b StGB (BGHSt 10, 57, 60; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1973 - 1 StR 445/73).

  • BGH, 21.06.1994 - 4 StR 150/94

    Vollrausch (Merkmale und Voraussetzungen der Annahme eines pathologischen

    Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Annahme eines pathologischen Rausches gelangen, so wird er bei dem Angeklagten, der sich bereits im Übergangsstadium von der psychischen zur physischen Alkoholabhängigkeit befindet, jedoch bislang keine Behandlungsbereitschaft gezeigt hat, unter Berücksichtigung der während seiner vorläufigen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gewonnenen Erkenntnisse bei bestehender Wiederholungsgefahr die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwägen haben (vgl. BGHSt 7, 35; 10, 57; 34, 313; Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 63 ff, 72).
  • BGH, 31.01.1962 - 2 StR 566/61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Sie kann daher nicht angeordnet werden gegen einen Täter, der im vorübergehenden Zustand alkoholbedingter Zurechnungsunfähigkeit oder verminderter Zurechnungsfähigkeit eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, wenn Ursache der Alkoholsucht keine geistige Erkrankung, sondern ein Charaktermangel ist (RGSt 73, 44, 179; BGHSt 10, 57; 5 [BGH 15.11.1956 - 4 StR 396/56]StR 380/60 - Urteil vom 18. Oktober 1960).

    Im Anschluß hieran ist in der Entscheidung in BGHSt 10, 57 die Unterbringung weiter für zulässig erachtet worden, wenn eine krankhaft gesteigerte Alkoholempfindlichkeit des Täters, die nach Genuß von geringem Alkohol zu einer Bewußtseinsstörung und einem Dämmerzustand führen kann" die wesentliche Ursache für die Begehung der Straftat war, demgegenüber das vielleicht schuldhafte Zusichnehmen von Alkohol zurücktrat.

  • BGH, 22.01.1962 - 5 StR 614/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.10.1960 - 5 StR 380/60

    Zulässigkeit einer Unterbringung nach § 42b Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 18.04.1973 - 4 StR 155/73

    Bestimmung des Begriffes der Geisteskrankheit - Anforderungen an eine

  • BGH, 18.08.1961 - 4 StR 290/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87

    Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 239/92

    Voraussetzung der Annahme der verminderten Schuldfähigkeit - Erfordernis der

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 192/75

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei alkoholkrankem Täter

  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 204/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Anforderungen an

  • BGH, 20.05.1980 - 5 StR 254/80

    (Verminderte) Schuldunfähigkeit und aufgrund dessen Erwartung zukünftiger Taten

  • BGH, 26.04.1977 - 1 StR 204/77

    Grad des Krankheitszustandes des Täters als Maßstab für das Ausmaß der

  • BGH, 06.04.1976 - 1 StR 110/76

    Voraussetzungen des Vergleichs des Rechtszustandes, der bei Beendigung der Tat

  • BGH, 17.03.1976 - 3 StR 52/76

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Schuldunfähigkeit oder

  • BGH, 02.11.1971 - 5 StR 591/71

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Anforderungen an die

  • BGH, 21.09.1971 - 5 StR 410/71

    Strafbarkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - Anforderungen an die

  • BGH, 01.03.1994 - 5 StR 767/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falls der Vergewaltigung

  • BGH, 27.04.1976 - 4 StR 180/76

    Anforderungen an die gerichtliche Begründung einer Anordnung der Unterbringung in

  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 586/75

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Brandstiftung in zwei Fällen und wegen

  • BGH, 24.07.1973 - 1 StR 237/73

    Verwirklichung eines Straftatbestandes im Zustand verminderter

  • BGH, 17.11.1970 - 1 StR 450/70

    Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt auch bei Begehung einer Tat

  • BGH, 28.05.1968 - 1 StR 146/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und

  • BGH, 21.09.1965 - 5 StR 341/65

    Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt

  • BGH, 16.10.1963 - 2 StR 302/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 140/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.04.1976 - 2 StR 199/76

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei verminderter

  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 517/74

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Aufhebung einer Anordnung der

  • BGH, 22.08.1972 - 1 StR 378/72

    Unterbringung des Angeklagten in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Grundlagen der

  • BGH, 05.12.1957 - 4 StR 602/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.08.1978 - 2 StR 345/78

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten - Vorliegen einer

  • BGH, 29.03.1966 - 1 StR 16/66

    Rechtmäßigkeit einer Unterbringung des Beschuldigten in einer Heil- oder

  • BGH, 26.11.1957 - 5 StR 514/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.01.1957 - 5 StR 441/56

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht