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   BGH, 02.12.1959 - 2 StR 497/59   

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BGH, 02.12.1959 - 2 StR 497/59 (https://dejure.org/1959,896)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1959 - 2 StR 497/59 (https://dejure.org/1959,896)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1959 - 2 StR 497/59 (https://dejure.org/1959,896)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 356
  • NJW 1960, 251
  • MDR 1960, 237
  • JR 1960, 104
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Berlin, 05.04.2004 - 505 Qs 37/04

    Zeitliche Begrenzung der Bewilligung von Zahlungserleichterungen bei Verurteilung

    Dies sei mit dem Gebot einer zügigen Vollstreckung (vgl. § 2 StVollStrO und BGHSt 13, 356 [BGH 02.12.1959 - 2 StR 497/59] ) nicht zu vereinbaren".

    Die beiden Ansichten, die für eine zeitliche Begrenzung eintreten, berufen sich im Wesentlichen auf ein Urteil des 2. Strafsenates des Bundesgerichtshofes vom 2. Dezember 1959 (BGHSt 13, 356, 357) [BGH 02.12.1959 - 2 StR 497/59] .

  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 2 Ws 75/11

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 5,-

    Bei der Ermessensausübung zu Art und Maß von Zahlungserleichterungen ist darauf Bedacht zu nehmen, die Stundungsdauer bzw. die Ratenhöhe so zu bemessen, dass die Strafe durch den Täter noch als spürbares Übel erlebt wird (vgl. BGHSt 13, 356, 357; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 42 Rdn. 10), und den Ratenzahlungszeitraum nicht derart weit in die Zukunft zu erstrecken, dass der Zusammenhang mit der Tat in strafzweckwidriger Weise für den Täter nicht mehr vor Augen steht (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rdn. 94).
  • KG, 12.11.2020 - 5 Ws 192/20

    Zahlungserleichterungen im Vollstreckungsverfahren betreffend die Einziehung von

    Allerdings kommen Zahlungserleichterungen nicht in Betracht, wenn die Zahlung nicht nur nicht sofort erfolgen kann, sondern wenn sie auch innerhalb einer gewissen Frist oder in angemessenen Teilbeträgen nicht zu erwarten ist; denn in diesem Fall sind die Voraussetzungen des § 42 Satz 1 StGB nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1959 - 2 StR 497/59 -, BGHSt 13, 356; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 1993 - 3 Ws 48/93 -, juris Rn. 13, 19 f.; KG, Beschlüsse vom 25. März 2014 - 2 Ws 104/14 - vom 17. August 2000 - 5 Ws 574/00 -, juris Rn. 3; Appl, a. a. O.; Fischer, a. a. O., Rn. 5; Nestler in: Münchener Kommentar, StPO, § 459a Rn. 9).
  • AG Köln, 24.11.2017 - 716 Ds 171/17

    Bestimmung der Tagessatzhöhe nach Schuldspruch wegen fahrlässiger Trunkenheit im

    Sie stellt - bei Ausübung pflichtgemäßen Ermessens - aber gleichzeitig sicher, dass durch die Ratenanordnung das Wesen der Geldstrafe nicht beeinträchtigt wird und der Strafcharakter erhalten und für den Angeklagten fühlbar bleibt (s. BGH, Urteil vom 02.12.1959 - 2 StR 497/59).
  • LG Berlin, 20.02.2001 - 537 Qs 12/01

    Voraussetzungen zur Gewährung einer Zahlungserleichterung hinsichtlich einer

    Allerdings ist die Vergünstigung der Ratenzahlung dann nicht zu gewähren, wenn nicht absehbar ist, dass Zahlungserleichterungen die Zumutbarkeit der Geldstrafenzahlung beeinflussen werden (OLG Stuttgart a.a.O.) oder wenn die Raten, die der Verurteilte zu zahlen wirtschaftlich imstande ist, so niedrig zu bemessen wären, dass sie die Geldstrafe - mangels fühlbaren Strafübels - in ihrem Wesen verändern würden (BGHSt 13, 356 f.).
  • BGH, 04.03.1970 - 3 StR 277/69

    Fehlerhafte Vernehmung eines Zeugen durch den Berichterstatter - Illegale

    Deshalb ist Schuldner, wer ein Geschäft als eigenes betreibt, mag es auch auf den Namen eines anderen eingetragen sein (RGSt 26, 187; BGH JR 1960, 104).
  • BGH, 06.09.1966 - 1 StR 396/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs im Rückfall - Bemessung der

    Diese Pflicht besteht nur dann, wenn Zahlung durch den Verurteilten überhaupt zu erwarten ist (BGHSt 13, 356 [BGH 02.12.1959 - 2 StR 497/59]).
  • BGH, 20.09.1960 - 1 StR 323/60

    Rechtsmittel

    Das Gesetz schreibt überhaupt keinen festen Umrechnungsmaßstab vor, sondern überläßt es dem freien Ermessen des Gerichts, das rechte Verhältnis je nach der Gestaltung des Falles zu finden (vgl. § 29 Abs. 3 StGB; RGSt 58, 106, 109), Dabei ist es allein an die Grenzen der §§ 27, 29 Abs. 2 StGB gebunden (BGHSt 13, 356, 357 [BGH 02.12.1959 - 2 StR 497/59] und 13, 399, 403).
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