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   BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61   

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https://dejure.org/1961,42
BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61 (https://dejure.org/1961,42)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1961 - 2 StR 289/61 (https://dejure.org/1961,42)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1961 - 2 StR 289/61 (https://dejure.org/1961,42)
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Selbstbedienung

§ 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewahrsamsbegründung durch Stecken von Waren in Zueignungsabsicht in die Kleidung oder eine mitgeführte Tasche in einem Selbstbedienungsladen - Relevanz einer Beobachtung für die Gewahrsamsbegründung - Vollendung der Wegnahme einer Sache - Vorliegen tatsächlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242, § 370 Abs. 1 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 271
  • NJW 1961, 2266
  • MDR 1962, 67
  • DB 1961, 1692
 
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Wird zitiert von ... (109)

  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob das Ergebnis des konkreten Revisionsverfahrens als solches durch die Beantwortung der Vorlagefrage durch den Großen Senat für Strafsachen beeinflusst wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 278; vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 102; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 128; vom 17. März 2015 - GSSt 1/14, NJW 2015, 3800; SSW-StPO/Quentin, 2. Aufl., § 132 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 RVs 56/13

    Selbstbedienungskasse getäuscht - Diebstahl begangen

    Soweit die Mitnahme der Zeitschriften durch einen als Detektiv angestellten Mitarbeiter beobachtet worden ist, schließt dies die Gewahrsamserlangung durch den Angeklagten nicht aus, weil § 242 StGB Heimlichkeit gerade nicht voraussetzt (vgl. BGHSt 16, 271, 273 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1988, 1335; Fischer, a.a.O., § 242 Rdnr. 21).
  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 333/18

    Diebstahl (Wegnahme; Gewahrsam; Geldscheine im Ausgabefach eines Geldautomaten;

    Ob sie vorliegt bzw. wer sie innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des täglichen Lebens (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273 f.; 10 11 12 Urteile vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255; vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; Beschluss vom 9. Januar 2019 - 2 StR 288/18, juris Rn. 5).
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