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   BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60   

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BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60 (https://dejure.org/1961,309)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1961 - 1 StR 521/60 (https://dejure.org/1961,309)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1961 - 1 StR 521/60 (https://dejure.org/1961,309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang eines Eröffnungsbeschlusses im Strafverfahren - Anklageschrift als Bestandteil eines Eröffnungsbeschlusses - Rechtsunwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses auf Grund eines Mangels an Bestimmtheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 207

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 73
  • NJW 1961, 1366
  • MDR 1961, 870
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60
    Infolge seiner Verbindung mit der Anklageschrift entspricht der Eröffnungsbeschluß auch sachlich den Anforderungen, die nach der Vorschrift des § 207 Abs. 1 StPO und der hierzu entwickelten Rechtsprechung (u.a. RGSt 54, 293; 57, 7, 8; 68, 105; BGHSt 8, 283, 284 [BGH 09.12.1955 - 2 StR 348/55]; 10, 137, 139) [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]an den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses als der Grundlage der Hauptverhandlung zu stellen sind: Er bezeichnet die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so bestimmt, daß - auch bei dem Angeklagten - kein Zweifel über den Gegenstand des Verfahrens aufkommen konnte.

    Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannt, daß die Anklageschrift zur Bestimmung des Inhalts und des Sinnes des Eröffnungsbeschlusses herangezogen werden darf (vgl. Löwe-Rosenberg 20. Aufl. Anm. 7 Abs. 1 zu § 207 StPO und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts, ferner BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; 10, 137, 138 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; BGH NJW 1954, 360 Nr. 18; 1955, 641 Nr. 18; BayObLGStrafs.

    Daß sich der Senat im übrigen mit seinem Urteil vom 27. Januar 1959 nicht in Widerspruch zu den in dem Vorlagebericht angeführten Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; 10, 137, 138 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; NJW 1954, 360 Nr. 18; 1955, 641 Nr. 18) gesetzt hat, bedarf nach den vorausgegangenen Ausführungen keiner Erörterung.

  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60
    Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannt, daß die Anklageschrift zur Bestimmung des Inhalts und des Sinnes des Eröffnungsbeschlusses herangezogen werden darf (vgl. Löwe-Rosenberg 20. Aufl. Anm. 7 Abs. 1 zu § 207 StPO und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts, ferner BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; 10, 137, 138 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; BGH NJW 1954, 360 Nr. 18; 1955, 641 Nr. 18; BayObLGStrafs.

    Daß sich der Senat im übrigen mit seinem Urteil vom 27. Januar 1959 nicht in Widerspruch zu den in dem Vorlagebericht angeführten Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; 10, 137, 138 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; NJW 1954, 360 Nr. 18; 1955, 641 Nr. 18) gesetzt hat, bedarf nach den vorausgegangenen Ausführungen keiner Erörterung.

  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60
    Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannt, daß die Anklageschrift zur Bestimmung des Inhalts und des Sinnes des Eröffnungsbeschlusses herangezogen werden darf (vgl. Löwe-Rosenberg 20. Aufl. Anm. 7 Abs. 1 zu § 207 StPO und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts, ferner BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; 10, 137, 138 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; BGH NJW 1954, 360 Nr. 18; 1955, 641 Nr. 18; BayObLGStrafs.

    Daß sich der Senat im übrigen mit seinem Urteil vom 27. Januar 1959 nicht in Widerspruch zu den in dem Vorlagebericht angeführten Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; 10, 137, 138 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; NJW 1954, 360 Nr. 18; 1955, 641 Nr. 18) gesetzt hat, bedarf nach den vorausgegangenen Ausführungen keiner Erörterung.

  • BGH, 15.01.1954 - 5 StR 703/53
    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60
    Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannt, daß die Anklageschrift zur Bestimmung des Inhalts und des Sinnes des Eröffnungsbeschlusses herangezogen werden darf (vgl. Löwe-Rosenberg 20. Aufl. Anm. 7 Abs. 1 zu § 207 StPO und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts, ferner BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; 10, 137, 138 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; BGH NJW 1954, 360 Nr. 18; 1955, 641 Nr. 18; BayObLGStrafs.

    Daß sich der Senat im übrigen mit seinem Urteil vom 27. Januar 1959 nicht in Widerspruch zu den in dem Vorlagebericht angeführten Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; 10, 137, 138 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; NJW 1954, 360 Nr. 18; 1955, 641 Nr. 18) gesetzt hat, bedarf nach den vorausgegangenen Ausführungen keiner Erörterung.

  • BGH, 27.01.1959 - 1 StR 645/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60
    Das Oberste Landesgericht möchte daher über die - nur auf die Verletzung des sachlichen Rechts gestützte - Revision sachlich entscheiden; es glaubt hieran jedoch durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 1 StR 645/58 vom 27. Januar 1959 (LM Nr. 5 zu § 207 StPO = NJW 1959, 898 Nr. 24 = MDR 1959, 411) gehindert zu sein, wonach das Verfahren mangels eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses einzustellen ist, wenn die Urschrift des Beschlusses offen läßt, welche Teile der Anklageschrift übernommen sein sollen.
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60
    Dieser Fehler ist jedoch schon deshalb unschädlich, weil der Angeklagte nach § 201 Abs. 3 StPO keinen Anspruch auf Zustellung der Anklageschrift hatte und ihm ohne eine solche Zustellung die Beweismittel ohnehin bei der Ladung zur Hauptverhandlung mitzuteilen gewesen wären (Nr. 99 RiStV); hiervon abgesehen könnte der Fehler auch sonst niemals dazu führen, daß der Eröffnungsbeschluß unwirksam wäre und seine Aufgabe als Verfahrensvoraussetzung verlöre (vgl. wegen der unzulässigen Aufnahme des "wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen" in den Eröffnungsbeschluß u.a. BGHSt 5, 261; BGH GA 1959, 277).
  • BGH, 09.12.1955 - 2 StR 348/55
    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60
    Infolge seiner Verbindung mit der Anklageschrift entspricht der Eröffnungsbeschluß auch sachlich den Anforderungen, die nach der Vorschrift des § 207 Abs. 1 StPO und der hierzu entwickelten Rechtsprechung (u.a. RGSt 54, 293; 57, 7, 8; 68, 105; BGHSt 8, 283, 284 [BGH 09.12.1955 - 2 StR 348/55]; 10, 137, 139) [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]an den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses als der Grundlage der Hauptverhandlung zu stellen sind: Er bezeichnet die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so bestimmt, daß - auch bei dem Angeklagten - kein Zweifel über den Gegenstand des Verfahrens aufkommen konnte.
  • RG, 12.03.1934 - 2 D 206/34

    Wie hat das Revisionsgericht zu verfahren, wenn der Eröffnungsbeschluß, auch

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60
    Infolge seiner Verbindung mit der Anklageschrift entspricht der Eröffnungsbeschluß auch sachlich den Anforderungen, die nach der Vorschrift des § 207 Abs. 1 StPO und der hierzu entwickelten Rechtsprechung (u.a. RGSt 54, 293; 57, 7, 8; 68, 105; BGHSt 8, 283, 284 [BGH 09.12.1955 - 2 StR 348/55]; 10, 137, 139) [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]an den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses als der Grundlage der Hauptverhandlung zu stellen sind: Er bezeichnet die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so bestimmt, daß - auch bei dem Angeklagten - kein Zweifel über den Gegenstand des Verfahrens aufkommen konnte.
  • RG, 30.03.1920 - IV 323/20

    Muß das Urteil des außerordentlichen Kriegsgerichts, das die Sache an den

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60
    Infolge seiner Verbindung mit der Anklageschrift entspricht der Eröffnungsbeschluß auch sachlich den Anforderungen, die nach der Vorschrift des § 207 Abs. 1 StPO und der hierzu entwickelten Rechtsprechung (u.a. RGSt 54, 293; 57, 7, 8; 68, 105; BGHSt 8, 283, 284 [BGH 09.12.1955 - 2 StR 348/55]; 10, 137, 139) [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]an den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses als der Grundlage der Hauptverhandlung zu stellen sind: Er bezeichnet die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so bestimmt, daß - auch bei dem Angeklagten - kein Zweifel über den Gegenstand des Verfahrens aufkommen konnte.
  • RG, 10.02.1922 - IV 1418/21

    Muß im Verfahren vor der Strafkammer im Fall des § 19 Abs. 3 des RG. betr.

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60
    Infolge seiner Verbindung mit der Anklageschrift entspricht der Eröffnungsbeschluß auch sachlich den Anforderungen, die nach der Vorschrift des § 207 Abs. 1 StPO und der hierzu entwickelten Rechtsprechung (u.a. RGSt 54, 293; 57, 7, 8; 68, 105; BGHSt 8, 283, 284 [BGH 09.12.1955 - 2 StR 348/55]; 10, 137, 139) [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]an den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses als der Grundlage der Hauptverhandlung zu stellen sind: Er bezeichnet die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht so bestimmt, daß - auch bei dem Angeklagten - kein Zweifel über den Gegenstand des Verfahrens aufkommen konnte.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Dabei darf allerdings die Anklageschrift zur Behebung von Zweifeln herangezogen werden (vgl. BGHSt 16, 73, 77 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Es sieht - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 16, 73, 77 ff) - in dem Beschluß, den der Strafrichter in der Hauptverhandlung verkündet hatte, einen Eröffnungsbeschluß im Sinne des § 207 Abs. 1 StPO.
  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des

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  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72

    Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes

    Eine zu Lebzeiten abgegebene Erklärung, dass er von einer ihm rechtskräftig zuerkannten Bekanntmachungsbefugnis Gebrauch machen werde, liegt nicht vor; auch ist ein Fall einer von der Strafvollstreckungsbehörde zu betreibenden Bekanntmachung nach § 200 Abs. 2 StGB nicht gegeben (vgl. BGHSt 16, 73, 76 f).
  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 12/80

    Standeswidriges Verhalten durch Aufrechterhalten eines von dritter Seite

    Durch diese wird, ebenso wie im Strafverfahren (BGHSt 10, 157 [159]; 16, 73 [75]; BGH, Urteil v. 5. Oktober 1979 - 5 StR 527/79 (S), abgedruckt bei Holtz MDR 1980, 104 [107]), festgelegt, welches Tatgeschehen Gegenstand des Verfahrens und der Urteilsfindung ist (BGHSt 24, 81 [85]).
  • BGH, 08.05.1964 - 3 StR 9/64

    Unterstützen und Fördern einer verbotenen Partei (KPD) - Vorliegen einer

    In dem Beschluss waren die Tatumstände so genau beschrieben, dass keine Unklarheit darüber bestehen konnte, was den Beschwerdeführern zur Last gelegt wurde, worauf sie also ihre Verteidigung einzurichten hatten (BGHSt 16, 73, 75).
  • BGH, 27.11.1962 - 1 StR 381/62

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof (Urt. v. 15. Juli 1960, 4 StR 542/59 = NJW 1960, 2106, 2108 ) einmal ausgesprochen hat, können Gründe, die einen Eröffnungsbeschluß rechtsungültig machen, nur in Mängeln liegen, die er gleichsam "an der Stirn trägt", z.B. wenn der Eröffnungsbeschluß einer Strafkammer erkennbar von weniger als drei Richtern erlassen worden war (BGHSt 10, 278, 279) [BGH 14.05.1957 - 5 StR 145/57] oder bei Unklarheit über Art und Umfang des Schuldvorwurfs (dazu: BGH-Urt. v. 27. Januar 1959, NJW 1959, 898 Nr. 24, erläutert durch BGHSt 16, 73 ff).
  • BGH, 31.10.1961 - 5 StR 260/61

    Rechtsmittel

    Nur eine Unklarheit über Art und Umfang des Schuldvorwurfs würde den Eröffnungsbeschluß als Verfahrensgrundlage untauglich machen und zur Einstellung des Verfahrens führen (BGH NJW 1961, 1366, 1367).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 8/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Durch diese wird, ebenso wie im Strafverfahren (BGHSt 10, 137, 139; 16, 73, 75; BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S), abgedruckt bei Holtz NDR 1980, 104, 107), festgelegt, welches Tatgeschehen Gegenstand des Verfahrens und der Urteilsfindung ist (BGHSt 24, 81, 85).
  • BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61

    Rechtsmittel

    Die Tatzeit ist weder im Eröffnungsbeschluß noch in der zu seiner Ergänzung heranziehbaren Anklageschrift (BGHSt 16, 73, 77 f) [BGH 19.05.1961 - 1 StR 521/60] angegeben.
  • BGH, 15.05.1962 - 1 StR 133/62

    Rechtsmittel

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