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   BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51   

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https://dejure.org/1952,62
BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51 (https://dejure.org/1952,62)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1952 - 1 StR 123/51 (https://dejure.org/1952,62)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1952 - 1 StR 123/51 (https://dejure.org/1952,62)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor einem Kriegsgericht - Rechtswidrigkeit der Anzeige eines Verstoßes gegen eine positive gesetzliche Vorschrift - Rechtswidrigkeit einer Kriegsgerichtsentscheidung - Bestimmung des Strafmaßes im ...

  • junsv.nl

    Denunziation eines Ehegatten nach Streit über die Untreue der Gattin, die wegen abfälliger Äusserungen über die deutsche Kriegslage und über Adolf Hitler Anzeige erstattete. Die Ehefrau beeidete ihre Aussage vor einem Militärgericht, das daraufhin ein später nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 110
  • NJW 1952, 1024
 
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Wird zitiert von ... (80)

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    In einer Reihe weiterer Entscheidungen geht der Bundesgerichtshof ohne weitere Begründung bei uneingeschränkt verantwortlich handelnden Tatmittlern von mittelbarer Täterschaft des Hintermannes aus: So hat bereits BGHSt 3, 110 bei einer wahren Anzeige, die zu einer rechtswidrigen, freilich nicht vollstreckten Todesstrafe geführt hatte, versuchte vorsätzliche rechtswidrige Tötung durch den Anzeigenden in mittelbarer Täterschaft angenommen und herausgestellt, die Rechtswidrigkeit sei für alle Beteiligten, mithin einschließlich der Richter, gleich zu beurteilen, so daß von einem uneingeschränkt tatbestandsmäßigen Verhalten der Richter als Tatmittler auszugehen sei.

    Darüber hinaus kommt eine so verstandene mittelbare Täterschaft auch in Fällen in Betracht, in denen, wie in dem der Entscheidung BGHSt 3, 110 zugrundeliegenden Sachverhalt, der Täter bewußt einen rechtswidrig handelnden Staatsapparat für die Verfolgung eigener Ziele ausnutzt.

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Sie haben die Auffassung vertreten, es könne Vorschriften und Anordnungen geben, denen trotz ihres Anspruchs, Recht zu setzen, der Rechtscharakter abzusprechen sei, weil sie jene rechtlichen Grundsätze verletzten, die unabhängig von jeder staatlichen Anerkennung gelten; wer sich solchen Vorschriften entsprechend verhalte, bleibe strafbar (vgl. OGHSt 2, 231 ff.; BGHSt 1, 391 ; 2, 173 ; 2, 234 ; 3, 110 ; 3, 357 ).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Der Bundesgerichtshof hat zahlreiche Urteile aus der nationalsozialistischen Zeit aufgehoben, weil er sie als "Unrechtsrechtsprechung" ansehen mußte; es handelt sich dabei auch um Urteile hoher Gerichte, wie des Volksgerichtshofs (vgl. etwa BGHZ 17, 327 [333]) auch Urteil vom 28. Juni 1956 - 3 StR 366/55 -) und des Reichskriegsgerichts (etwa BGHSt 3, 110 [116, 117]).

    Zur allgemeinen Kennzeichnung der damaligen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 3, 127 [richtig: BGHSt 3, 110, 127 - d. Red.] folgendes ausgeführt:.

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