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   BGH, 25.07.1990 - 3 StR 172/90   

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https://dejure.org/1990,1660
BGH, 25.07.1990 - 3 StR 172/90 (https://dejure.org/1990,1660)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1990 - 3 StR 172/90 (https://dejure.org/1990,1660)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 3 StR 172/90 (https://dejure.org/1990,1660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abwesenheit des Angeschuldigten - Verfahrenseinstellung - Vorläufige Einstellung - Unmögliche Gestellung - Auslandsaufenthalt - Steuerstraftat - Erneuerung der Fahndungsmaßnahme - Deutsches Fahndungsbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 10
    Verjährungsunterbrechung bei vorläufiger Verfahrenseinstellung wegen Abwesenheit des im Ausland aufhältigen Angeschuldigten

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 145
  • NJW 1991, 114
  • MDR 1990, 1028
  • NStZ 1990, 584
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt dem unerlaubten Besitz im Betäubungsmittelrecht vornehmlich eine Funktion als "Auffangtatbestand" zu; der Besitz ist in aller Regel schon Bestandteil einer anderen nach ihrer tatbestandlichen Ausgestaltung umfassenderen Form des strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln von gesteigertem, keinesfalls aber geringerem Unrechtsgehalt als der bloße Besitz (vgl. BGHSt 25, 290, 293; 25, 385; 37, 145, 151 f; BGH NStZ 1981, 263; vgl. auch BGH NStZ 1993, 44, 45).
  • OLG Oldenburg, 21.07.2020 - 1 Ws 262/20

    Beschleunigungsgebot bei vorläufiger Verfahrenseinstellung nach § 205 StPO;

    In derartigen Fällen ist eine Abwesenheit im Sinne des § 205 StPO gem. § 276 StPO nur dann gegeben, wenn die Gestellung des Angeklagten nicht möglich ist oder nicht angemessen erscheint (vgl. BGH, Urteil v. 25.07.1990 - 3 StR 172/90, juris).
  • OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
    Insbesondere kann offen bleiben, ob mit Vollendung der Umsatzsteuerhinterziehung (eingetreten mit Ablauf der Erklärungsfrist nach § 149 II 1 AO, vgl. BGHR AO § 370 Verjährung 6) und der Einkommensteuerhinterziehung (eingetreten mit Bekanntgabe des Schätzungsbescheides, vgl. BGHSt 37, 145, bzw. Abschluß der allgemeinen Veranlagungsarbeiten, vgl. BGHSt 36, 105, 111) die Tat gleichzeitig beendet ist (so die Rspr. des BGH, vgl. zur Umsatzsteuerhinterziehung BGHR AO § 370 Verjährung 6 und zur Einkommensteuerhinterziehung BGHR AO § 370 Verjährung 3) oder ob wegen Fortdauer der steuerrechtlichen Erklärungspflicht z.B. nach § 149 I 4 AO die Beendigung nicht eintritt, solange der rechtswidrige Zustand nicht beseitigt ist (vgl. HansOLG Hamburg MDR 1970, 441 und OLG Köln, wistra 1988, 274, 275f. - jew. für Umsatzsteuer; BGHSt 28, 371, 380 für Konkursverschleppung; OLG Düsseldorf, JZ 1985, 48 für RVO-Vergehen; OLG Zweibrücken MDR 1981, 1042 für MeldeG; HansOLG Hamburg MDR 1990, 850 für Anzeigepflicht nach BKGG), was im wesentlichen davon abhängt, ob die Steuerhinterziehung nach § 370 I Nr. 2 AO als Erfolgsdelikt (vgl. BGH, NStZ 1984, 414; Kohlmann SteuerstrafR, § 370 Rn 103) ein echtes (so Himsel in Koch/Scholz AO, 4. Aufl., § 370 Rn 26) oder unechtes (so Kohlmann aaO, Rn 70; Übersicht zum Streitstand bei Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO, § 370 Rn 13) Unterlassungsdelikt beinhaltet, wobei die Verjährung in Fällen unechter Unterlassungsdelikte mit Eintritt des Erfolges (vgl. OLG Köln VRS 65, 73, 74; LK- Jähnke 11. Aufl., § 78a Rn 9), hingegen bei echten Unterlassungsdelikten mit Wegfall der Handlungspflicht (vgl. OLG Stuttgart VRS 22, 273; Dreher/Tröndle 47 Aufl., § 78a Rn 8 mwN) beginnt sowie die Abgrenzung zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten generell (vgl. einerseits BGHSt 14, 280, 281, andererseits S/S- Stree 24. Aufl., vor § 13 Rn 137; Überblick bei LK- Jescheck 11. Aufl., vor § 13 Rn 91) und im einzelnen (zum Erfolgsbegriff vgl. einerseits BayObLG JR 1979, 289, 291, andererseits LK- Jescheck aaO, § 13 Rn 2, 15) umstritten ist.
  • BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00

    Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens

    Nur dann aber hätte diese Entscheidung den Lauf der Verjährungsfrist nicht unterbrochen (vgl. z.B. BGHSt 9, 198/203; 11, 335/338; 12, 335/338; 37, 145/147; BayObLGSt 1976, 28/32; 1999, 128/129 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 302/91

    Ausführung von Umsätzen oder Leistung von Zahlungen als Voraussetzungen für den

    Dies wäre zumindest nach §§ 41, 42 AO zu würdigen gewesen (vgl. BGH JZ 1982, 301; BGH wistra 1983, 202; BGHR AO § 42 Basisgesellschaft 2).
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