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   BGH, 01.03.1955 - 5 StR 583/54   

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https://dejure.org/1955,521
BGH, 01.03.1955 - 5 StR 583/54 (https://dejure.org/1955,521)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1955 - 5 StR 583/54 (https://dejure.org/1955,521)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1955 - 5 StR 583/54 (https://dejure.org/1955,521)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 211
  • NJW 1955, 718
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Im Gegensatz dazu ist in einer Reihe von Entscheidungen ausgesprochen, daß die Ursächlichkeit des schuldhaften Verhaltens für einen schädlichen Erfolg nur dann bejaht werden dürfe, wenn eine an Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, daß der Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten ausgeblieben wäre (RGSt 75, 49 und 324; JW 1928, 2716 Nr. 16; BGHSt 7, 211; BGH NJW 1954, 1047; 1955, 1487; VRS 10, 282 und 359; 363).
  • OLG Hamm, 29.11.2001 - 3 Ws 476/00

    Klageerzwingungsverfahren, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung,

    Der vorliegende Fall ist daher nicht vergleichbar mit den in der Kommentarliteratur zitierten Fällen der Ablehnung der Hilfeleistung durch einen diensthabenden Krankenhausarzt (BGHSt 21, 50) oder Bereitschaftsarzt (BGHSt 7, 211; OLG Hamm, NJW 1975, 604) oder durch einen sich zufällig in der Nähe des Unfallortes aufhaltenden Arzt (BGHSt 2, 297).
  • OLG Hamm, 06.09.1974 - 3 Ss 396/74
    Den Bereitschaftsarzt trifft die strafrechtlich geschützte Rechtspflicht, in dringenden Erkrankungsfällen einzugreifen (vgl. BGHSt 7, 211, 212; Schönke-Schröder, Bem. 118 vor § 1 StGB ).
  • BVerwG, 04.03.1970 - II WD 77.69

    Dienstvergehen eines Soldaten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

    Nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung (RGSt 65, 296; BGHSt 4, 230; 5, 252 [BGH 02.10.1953 - 3 StR 151/53]; 7, 214 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 583/54]; 10, 330 [BGH 22.05.1957 - 2 StR 181/57]; 19, 46 [BGH 18.07.1963 - 1 StR 130/63]mit weiteren Nachweisen; BDH Urteile vom 6. Dezember 1966 - I WD 27/66 - und 10. Januar 1967 - II WD 24/66) und Schrifttum (Loewe/Rosenberg, StPO 21. Aufl. § 318 Anm. 1; Müller/Sax (KMR), StPO 6. Aufl. § 318 Anm. 4 d 2; Schwarz/Kleinknecht, StPO 28. Aufl. § 318 Anm. 1, § 327 Anm. 1 bis 4) kann ein Rechtsmittel auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, deren Beurteilung selbständig möglich ist, ohne daß auf den nicht angefochtenen Teil bei der Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung übergegriffen werden müßte.
  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 115/64

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen

    Aus der Entscheidung BGHSt 7, 211 ergibt sich nichts anderes; in jenem Falle war allerdings der Arzt um den sofortigen Besuch gebeten worden, doch oblag ihm auch dann die Prüfung, ob der Besuch nach Sachlage geboten sei.
  • BGH, 15.11.1956 - 4 StR 457/56

    Rechtsmittel

    Daraus und aus der ... Zusammenhang des Urteils ergibt sich die Überzeugung des Tatrichters, es wäre mit an Gewißheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu dem Unfall und seinen Folgen nicht gekommen, wenn der Angeklagte T. anläßlich der Untersuchung diejenigen Maßnahmen veranlaßt hätte, deren Unterlassung ihm vorgeworfen wird (BGHSt 7, 211, 214 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 583/54] , 4 StR 373/55 vom 17. November 1955 S 8, mit Nachweisen).
  • BGH, 03.07.1956 - 5 StR 123/56

    Rechtsmittel

    Auf der auf Seite 33/34 UA mitgeteilten Entscheidung BGHSt 7, 211 [BGH 01.03.1955 - 5 StR 583/54] beruhen die von der Strafkammer getroffenen Feststellungen nicht.
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