Rechtsprechung
| BGH, 10.04.1951 - 1 StR 10/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- degruyterbrill.com
§ 265 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 1, 209
- JR 1951, 687
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- RG, 19.10.1934 - 1 D 910/34
Zum Begriff der betrügerischen Absicht im § 265 StGB.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 06.01.1941 - 3 D 782/40
Gemäß dem § 265 i. Verb. m. dem § 2 StGB. ist der Brandstifter zu bestrafen, der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 11.03.1926 - II 71/26
Können vorsätzliche Brandstiftung und Brandversicherungsbetrug tateinheitlich …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 27.09.1928 - II 659/28
Zum Begriff der betrügerischen Absicht beim Versicherungsbetrug (§ 265 StGB.).
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 15.10.1935 - VII 78/35
1. Über den Begriff der "Repräsentanz". 2. Unter welchen Voraussetzungen kann bei …
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- BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53
Rechtsmittel
Dafür ist es zunächst wesentlich, daß die Karl F. & Co. GmbH, wie der Angeklagte wußte, nach § 62 VVG aus dem Versicherungsfalle keine Ansprüche gegen den Versicherer herleiten konnte; die vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch ihren gesetzlichen Vertreter muß die Versicherungsnehmerin gegen sich gelten lassen (RGZ 66, 181; vgl. ferner BGHSt 1, 209). - BGH, 25.10.1983 - 1 StR 682/83
Inbrandsetzung - Feuerversicherung - Gebäude - Leistungspflicht
- BGH, 24.11.1953 - 1 StR 349/53
Rechtsmittel
Eine solche Absicht ist nur gegeben, wenn der Täter für sich selbst oder einen anderen einen Vorteil erstrebt, der ganz oder teilweise rechtswidrig ist, also eine Versicherungssumme erlangen will, auf die der Versicherungsnehmer oder - bei Versicherung auf fremde Rechnung - der Versicherte keinen Anspruch hat (u.a. RGSt 62, 297; 69, 1; BGHSt 1, 209 und BGH 1 StR 878/51 vom 6. Juni 1952).Gegen die Annahme von Tateinheit zwischen Versicherungsbetrug und dem Verbrechen der Brandstiftung bestehen keine Bedenken (u.a. RGSt 60, 129; BGHSt 1, 209).
- BGH, 14.07.1987 - 1 StR 290/87
Abänderung des Schuldausspruchs durch Verringerung des Schuldumfangs - …
Insoweit kann er aber nur dann in betrügerischer Absicht gehandelt haben, wenn diese darauf gerichtet war, seiner Frau durch Täuschung über den Eintritt des Versicherungsfalles einen Vermögensvorteil in Gestalt der ihr von Rechts wegen nicht zustehenden Entschädigungssumme zu verschaffen (vgl. BGHSt 1, 209). - BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76
Verurteilung wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - …
Diese Voraussetzung ist nur gegeben, wenn der Täter in der Absicht handelt, durch Täuschung über den Eintritt eines Versicherungsfalls für sich oder einen anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil in Gestalt der Versicherungssumme zu erlangen; sie fehlt daher bei der Feuerversicherung, wenn sie dahin geht, dem Versicherungsnehmer (Versicherten) eine ihm von Rechts wegen zustehende Brandentschädigung zu verschaffen (RGSt 69, 1; BGHSt 1, 209;… Lackner in LK, 9. Aufl. § 265 Rdn. 5-7 mit Nachweisen; abw. u.a. RGSt 75, 60 zu § 265 i.Verb. mit § 2 a.F. StGB; OLG Celle SJZ 50, 681). - BGH, 30.09.1987 - 2 StR 351/87
Anstiftung zur schweren Brandstiftung - Möglichkeit der Begrenzung eines (Brand-) …
Zugunsten des Angeklagten ist von der Version auszugehen, nach der er die zum Wegfall der Leistungspflicht der Versicherung führende außerstrafrechtliche Regelung nicht gekannt, sondern an das Bestehen des Anspruchs der BGB-Gesellschaft auf die Leistungen aus der Gebäudeversicherung geglaubt hat (vgl. BGHSt 1, 209; BGH NJW 1976, 2271; BGH wistra 1986, 172 sowie - zu § 396 RAO - BGHSt 5, 90, 92). - BGH, 24.06.1975 - 1 StR 127/75
Voraussetzungen einer rechtmäßigen richterlichen Ablehnung der Einholung eines …
Führt dieser vorsätzlich einen Versicherungsfall herbei, hat das die (formale) Versicherungsnehmerin wie eigenes Verschulden zu vertreten (RGZ 149, 69; RG HRR 1937, 1354;… LK StGB 9. Aufl. § 265 Rdn. 6; Bockelmann in Anmerkung zu OLG Celle SJZ 1950, 682; in BGHSt 1, 209, 211 offen gelassen). - BGH, 06.06.1952 - 1 StR 878/51 In rechtlicher Beziehung ist es zwar zutreffend davon ausgegangen, dass ein Handeln in betrügerischer Absicht im Sinne des § 265 StGB nur gegeben ist, wenn der Täter für sich selbst oder einen anderen einen Vermögensvorteil erstrebt, der ganz oder teilweise rechtswidrig ist, also eine Versicherungssumme erlangen will, auf die der Versicherungsnehmer keinen Anspruch hat (BGHSt 1 S 209).
- BGH, 09.08.1951 - 2 StR 378/51
Rechtsmittel
(BGH Urteil vom 10. April 1951 - 1 StR 10/51). - BGH, 18.11.1955 - 5 StR 299/55
Rechtsmittel
Sie fehlt, wenn sie dahin geht, dem Versicherten eine ihm von Rechts wegen zustehende Brandentschädigung zu verschaffen (vgl BGHSt 1, 209 im Anschluß an RGSt 69, 1). - BGH, 02.06.1955 - 4 StR 155/55
Rechtsmittel
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