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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1951 - 2 StR 249/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,278
BGH, 21.09.1951 - 2 StR 249/51 (https://dejure.org/1951,278)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1951 - 2 StR 249/51 (https://dejure.org/1951,278)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1951 - 2 StR 249/51 (https://dejure.org/1951,278)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 309
  • NJW 1951, 931
  • NJW 1952, 394
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • RG, 07.04.1930 - VI 400/29

    1. Zur Auslegung des § 8 Nr. 2 des Kraftfahrzeuggesetzes. 2. Kann die …

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  • RG, 09.01.1936 - 2 D 716/35

    Handelt ein Kraftwagenführer fahrlässig, der einen Radfahrer, den er angefahren …

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  • BGH, 03.02.1954 - VI ZR 153/52

    Schadensausgleich zwischen Gesamtschuldnern

    Da das entgegenkommende Fahrzeug nicht plötzlich und überraschend auftauchte, hätte der Kläger bei ungünstiger Sicht seine Fahrweise rechtzeitig so einrichten müssen, daß er keineswegs in einen nicht zu übersehenden Raum fuhr, zumal auf einer Strasse in der Stadt immer damit zu rechnen ist, daß Fußgänger die Fahrbahn überqueren (BGHSt 1, 309 ff; BGH VerkRSamml 4, 598; Urteil des erkennenden Senats vom 11. Februar 1953 - VI ZR 81/52 -).
  • BGH, 17.09.1958 - 4 StR 235/58

    Kraftfahrer - Abblendlicht - Blendung durch Fernlicht

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  • BGH, 13.06.1958 - VI ZR 147/57

    Rechtsmittel

    Das gilt in besonderem Maße für unbeleuchtete Dorfstraßen, wo jederzeit mit unachtsamen Fußgängern und abgestellten unbeleuchteten Fahrzeugen gerechnet werden muß (BGHSt 1, 309; 2, 188; BGH VRS 3, 247; 3, 405; 6, 87; 6, 296; 12, 289; LM § 1 StVO Nr. 12).

    Diese Meinung würde häufig die rechtmäßigen Wegebenutzer, die in eine Gefahrenlage geraten sind, die sie weder verursacht noch verschuldet haben, unbegründet schutzlos stellen (ebenso BGH VRS 4, 126; 6, 203; 6, 393; LM § 9 StVO Nr. 55 BGHSt 1, 309).

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