Rechtsprechung
| BGH, 05.07.1957 - 1 StR 263/57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 353
- NJW 1957, 1410 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.05.1954 - 1 StR 146/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.07.1957 - 1 StR 263/57
"Leidet der Täter zwar nicht an einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, verfällt er jedoch auf Grund seiner körperlichen und seelischen Beschaffenheit immer wieder der Rauschmittelsucht, sobald er sich wieder in Freiheit befindet, so kann seine Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt auch dann angeordnet werden, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung infolge der langen Haft nicht süchtig ist (im Anschluß an BGHSt 7, 35 f.; BGH NJW 1957, 429 Nr. 14).«.Reichsgericht und Bundesgerichtshof haben allerdings mehrfach ausgesprochen, die Unterbringung nach § 42b StGB könne für den Regelfall nur für solche Personen in Betracht kommen, die geisteskrank oder geistesschwach sind oder an mehr oder weniger lange andauernden krankhaften Störungen der Geistestätigkeit leiden (RGSt 73, 44 [46]; 73, 177 [179]; BGHSt 7, 35 f.; BGH NJW 1957, 429 Nr. 14).
Auch diese krankhafte körperliche Beschaffenheit des Beschwerdeführers, die infolge seiner Haltlosigkeit zur Rauschmittelsucht führt, kann die Grundlage für eine Anordnung nach § 42b StGB bilden (vgl. BGHSt 7, 35 f.; BGH NJW 1957, 429 Nr. 14).
- BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
Auszug aus BGH, 05.07.1957 - 1 StR 263/57
"Leidet der Täter zwar nicht an einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit, verfällt er jedoch auf Grund seiner körperlichen und seelischen Beschaffenheit immer wieder der Rauschmittelsucht, sobald er sich wieder in Freiheit befindet, so kann seine Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt auch dann angeordnet werden, wenn er im Zeitpunkt der Entscheidung infolge der langen Haft nicht süchtig ist (im Anschluß an BGHSt 7, 35 f.; BGH NJW 1957, 429 Nr. 14).«.Reichsgericht und Bundesgerichtshof haben allerdings mehrfach ausgesprochen, die Unterbringung nach § 42b StGB könne für den Regelfall nur für solche Personen in Betracht kommen, die geisteskrank oder geistesschwach sind oder an mehr oder weniger lange andauernden krankhaften Störungen der Geistestätigkeit leiden (RGSt 73, 44 [46]; 73, 177 [179]; BGHSt 7, 35 f.; BGH NJW 1957, 429 Nr. 14).
Auch diese krankhafte körperliche Beschaffenheit des Beschwerdeführers, die infolge seiner Haltlosigkeit zur Rauschmittelsucht führt, kann die Grundlage für eine Anordnung nach § 42b StGB bilden (vgl. BGHSt 7, 35 f.; BGH NJW 1957, 429 Nr. 14).
- BGH, 29.05.1951 - 1 StR 231/51
Auszug aus BGH, 05.07.1957 - 1 StR 263/57
Das hat die Strafkammer rechtlich einwandfrei mit der Begründung bejaht, der Beschwerdeführer werde infolge seiner Haltlosigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit wieder der Rauschmittelsucht verfallen und dann erhebliche Straftaten begehen (vgl. hierzu BGH 1 StR 231/51 vom 29. Mai 1951). - RG, 21.04.1939 - 4 D 203/39
Ein vorsätzliches Vergehen gegen den § 330 a StGB. kann kennzeichnende Tat i. S. …
Auszug aus BGH, 05.07.1957 - 1 StR 263/57
Reichsgericht und Bundesgerichtshof haben allerdings mehrfach ausgesprochen, die Unterbringung nach § 42b StGB könne für den Regelfall nur für solche Personen in Betracht kommen, die geisteskrank oder geistesschwach sind oder an mehr oder weniger lange andauernden krankhaften Störungen der Geistestätigkeit leiden (RGSt 73, 44 [46]; 73, 177 [179]; BGHSt 7, 35 f.; BGH NJW 1957, 429 Nr. 14). - RG, 22.12.1938 - 3 D 948/38
1. Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt eignet sich nur für Täter, …
Auszug aus BGH, 05.07.1957 - 1 StR 263/57
Reichsgericht und Bundesgerichtshof haben allerdings mehrfach ausgesprochen, die Unterbringung nach § 42b StGB könne für den Regelfall nur für solche Personen in Betracht kommen, die geisteskrank oder geistesschwach sind oder an mehr oder weniger lange andauernden krankhaften Störungen der Geistestätigkeit leiden (RGSt 73, 44 [46]; 73, 177 [179]; BGHSt 7, 35 f.; BGH NJW 1957, 429 Nr. 14).
- BGH, 26.11.1957 - 5 StR 514/57
Rechtsmittel
Allerdings kann eine körperliche Krankheit einer geistigen Erkrankung dann gleichstehen, wenn sie infolge der Haltlosigkeit eines Menschen leicht zur Rauschmittelsucht führen kann (vgl. die beiden oben angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und die für die Amtliche Sammlung bestimmte Entscheidung 1 StR 263/57 vom 5.7.1957).Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem des Urteils des Bundesgerichtshofs 1 StR 263/57 vom 5.7.1957.
- BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85
Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung …
Eine aus psychischer Erkrankung erwachsene oder auf krankhafte körperliche Beschaffenheit zurückgehende Alkohol sucht (vgl. BGHSt 7, 35; 10, 353) liegt beim Angeklagten ersichtlich nicht vor. - BGH, 06.07.1965 - 1 StR 204/65
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Anforderungen an …
Zwar darf dann die Vorschrift angewendet werden wenn der Angeklagte alkoholsüchtig oder alkoholüberempfindlich ist, sofern nicht etwa schon eine Maßnahme nach § 42 c StGB ausreicht (BGHSt 7, 35; 10, 57 [BGH 12.12.1956 - 4 StR 481/56]; 10, 353) [BGH 04.07.1957 - 2 StR 48/57].
- BGH, 02.11.1971 - 5 StR 591/71
Rechtmäßigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Anforderungen an die …
Schließlich hat der Bundesgerichtshof noch entschieden, daß auch die krankhafte körperliche Beschaffenheit eines Täters, die infolge seiner Haltlosigkeit beim Auftreten von Schmerzen zur Rauschmittelsucht führt, die Grundlage für eine Anordnung nach § 42 b StGB bilden kann (BGHSt 10, 353, 354) [BGH 05.07.1957 - 1 StR 263/57]. - BGH, 21.09.1971 - 5 StR 410/71
Strafbarkeit wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses - Anforderungen an die …
Schließlich hat der BGH noch entschieden, daß auch die krankhafte körperliche Beschaffenheit eines Täters infolge seiner Haltlosigkeit beim Auftreten von Schmerzen die Grundlage für eine Anordnung nach § 42 b StGB bilden kann (BGHSt 10, 353, 354) [BGH 05.07.1957 - 1 StR 263/57]. - BGH, 23.09.1971 - 4 StR 370/71
Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Strafbarkeit wegen Notzucht - …
Im allgemeinen liegen die Voraussetzungen dieser Vorschrift nicht vor, wenn erst durch Hinzutreten weiterer nicht unmittelbar auf den Schwachsinn des an sich voll zurechnungsfähigen Täters zurückzuführender Umstände seine Zurechnungsfähigkeit ausgeschlossen oder erheblich beschränkt wird (vgl. BGHSt 10, 353, 354) [BGH 05.07.1957 - 1 StR 263/57]. - BGH, 17.11.1970 - 1 StR 450/70
Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt auch bei Begehung einer Tat …
Dabei ist davon auszugehen, daß es sich bei dem Täter um eine Person handeln muß, die entweder geistesschwach ist oder an einer länger dauernden, jedenfalls nicht nur vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit leidet; eine solche Störung kann auch auf Alkoholsucht beruhen (BGHSt 7, 35; 10, 57 [BGH 12.12.1956 - 4 StR 481/56]; 10, 353) [BGH 04.07.1957 - 2 StR 48/57]. - BGH, 23.07.1975 - 2 StR 283/75
Strafbarkeit wegen versuchter sexueller Nötigung bei Annahme eines minderschweren …
Zu der Frage, in welchen Grenzen verminderte Zurechnungsfähigkeit infolge von Alkoholgenuß Grundlage für eine Unterbringung sein kann (vgl. BGHSt 7, 35; 10, 353), hat sich das Landgericht nicht geäußert.
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