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| BGH, 26.09.1957 - 4 StR 264/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 10, 404
- NJW 1957, 1845
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.1955 - 5 StR 300/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 31.08.1940 - 3 D 374/40
Die Sicherheit "der Schiffahrt" beeinträchtigt auch, wer die Sicherheit eines …
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- OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01
Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit
Rn. 22 c) Der Senat kann in entsprechender Anwendung der §§ 353, 354 Abs. 1 StPO den Schuldspruch nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen abändern (vgl. BGHSt 8, 191 [193] = NJW 1956, 32; BGHSt 10, 404 [405] = NJW 1957, 1845; BGH NJW 1964, 210 [212];… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 354 Rdnr. 11 - 17;… Kuckein, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 354 Rdnr. 12, 15;… Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 354 Rdnr. 30). - BGH, 28.10.1971 - 4 StR 384/71
Fahrlässiger gefährlicher Eingriff in die Sicherheit des Schienenbahnverkehrs - …
Die Grenze ist erst da gezogen worden, wo keine unmittelbare Einwirkung auf den Mechanismus des Bahnbetriebes oder seiner Anlagen mehr vorlag (BGHSt 10, 404 [BGH 26.09.1957 - 4 StR 264/57]). - OLG Nürnberg, 20.11.2009 - 1 St OLG Ss 163/09
Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme des Zahngoldes Verstorbener …
Eine derartige Berichtigung ist möglich, wenn die Urteilsfeststellungen hierzu tragfähig und vollständig sind (BGHSt 10, 404, 405; NJW 1985, 3032;… Kuckein, in: KK-StPO 6. Aufl. § 354 Rn. 15 mwN.). - OLG Köln, 06.06.2000 - Ss 227/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen …
Rn. 5 Das Rechtsmittel hat insofern (vorläufigen) Erfolg, als es in entsprechender Anwendung der §§ 353, 354 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 8, 191 [193] = NJW 1956, 32; BGHSt 10, 404 [405] = NJW 1957, 1845; BGH NJW 1964, 210 [212];… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 354 Rdnr. 11 - 17;… Kuckein, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 354 Rdnr. 12, 15;… Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 354 Rdnr. 30) zu einer teilweisen Änderung des Schuldspruchs und im Rechtsfolgenausspruch gemäß §§ 353, 354 Abs. 2 StPO zur Teilaufhebung des angefochtenen Urteil unter Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht führt.
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