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   BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57   

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BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57 (https://dejure.org/1958,457)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1958 - 1 StR 387/57 (https://dejure.org/1958,457)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1958 - 1 StR 387/57 (https://dejure.org/1958,457)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 207
  • NJW 1958, 599
  • MDR 1958, 350
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.2022 - VI ZR 172/20

    Zur Wittenberger Sau

    Diese Personengruppe ist durch den nationalsozialistischen Völkermord zu einer Einheit verbunden, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 1958 - 1 StR 387/57, BGHSt 11, 207, 209).
  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

    Demgemäß wurde eine kollektive Beleidigung u.a. anerkannt für den preußischen Richterstand (RGRspr. 1, 292), die Großgrundbesitzer mit Ausnahme etwa sozialdemokratisch gesinnter (RGSt 33, 46 [47]), die deutschen Offiziere (RG LZ 1915, 60), die deutschen Ärzte (RG JW 1932, 31, 13), die in Deutschland lebenden Juden, die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen waren (BGHSt 11, 207 [208]); verneint wurde die Beleidigungsfähigkeit für "alle an der Entnazifizierung Beteiligten", die Katholiken, die Protestanten, die Akademiker (BGHSt 11, 207 [209]), "die Robenknechte von Moabit" (KG JR 1978, 422), die Polizei in ihrer Gesamtheit (OLG Düsseldorf NJW 1981, 1522).

    Als wesentliches Kriterium für die Möglichkeit der Kollektivbeleidigung wurde in der bisherigen Rechtsprechung - weil feststehen müsse, welche einzelnen Personen beleidigt sind - angesehen, daß sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebe, daß der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt sei (vgl. z.B. BGHSt 2, 38 [39]; 11, 207 [208]; RGSt 33, 46 [47]).

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu seiner sonst einengenden Haltung gegenüber anderen Kollektivbeleidigungen bejaht und ausgeführt, zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates seien die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbinde sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lasse und personal in jedem ihr Zugehörenden verkörpert werde (BGHSt 11, 207, 208 ff [BGH 28.02.1958 - 1 StR 387/57]; 13, 32, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 16, 49, 57 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 17, 28, 35 [BGH 12.12.1961 - 3 StR 35/61]; BGH Urteile vom 23. November 1951-2 StR 612/51 - NJW 1952, 392;vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 = NJW 1952, 1183, 1184;vom 25. Juli 1963 - 3 StR 4/63 - NJW 1963, 2034; so auch schon OHGSt 2, 291, 312).
  • LG Karlsruhe, 08.12.2011 - 11 Ns 410 Js 5815/11

    Beleidigung: Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls bei

    Voraussetzung der Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung ist, dass sich die bezeichnete Personengruppe auf Grund bestimmter Merkmale so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebt, dass der Kreis der Betroffenen klar abgegrenzt ist (BGHSt 2, 38, 39; 11, 207, 208; BGH MDR 1989, 558).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07

    Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv

    Dabei besteht freilich weitgehend Einigkeit darüber, daß - von den Sonderfällen der Beleidigung der Juden abgesehen (vgl. etwa BGHSt 11, S. 207 ff.; BGHZ 75, S. 160 ff.) - herabsetzende Äußerungen dann nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Mitglieds des angegriffenen Kollektivs durchschlagen, wenn es sich dabei um eine unüberschaubar große Gruppe handelt (etwa Erman/Ehmann, a.a.O.; Hager, a.a.O, Rdn. C 23 zu § 823; Rixecker, a.a.O.).
  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Dass diese Personengruppe als Gesamtheit Gegenstand von Beleidigungen sein kann, hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 11, 207 [BGH 28.02.1958 - 1 StR 387/57] entschieden.
  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63

    Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines

    Daß diese Personengruppe als Gesamtheit Gegenstand von Beleidigungen sein kann, hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 11, 207 entschieden.
  • BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59

    Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

    Diese Personengruppe kann als Gesamtheit Gegenstand von Beleidigungen sein (BGHSt 11, 207 [BGH 28.02.1958 - 1 StR 387/57]) Da der äußere Tatbestand des § 93 StGB erfüllt ist, brauchen Gesichtspunkte des Beleidigungsrechte jedoch nicht weiter geprüft zu werden.
  • LG Hamburg, 26.07.1978 - 74 O 235/78

    Sexismus-Klage

    So hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung BGHSt 11, 207/208 ausgeführt, dass "die Juden, die jetzt in Deutschland leben und Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen gewesen sind, eine so umgrenzte Gruppe bilden, die sich aus der Allgemeinheit infolge ihres ungewöhnlich schweren Schicksals abhebt".
  • KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98

    Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine

    Die Beleidigung einzelner Angehöriger der Bundeswehr unter einer sogenannten "Kollektivbezeichnung" ist möglich, weil sich die damit bezeichnete Personengruppe so deutlich aus der Allgemeinheit heraushebt, dass der Kreis der Betroffenen hinreichend abgrenzbar ist (vgl.; BGHSt 11, 207, 208; 2, 38, 39; BGH, NJW 1989, 1365 ).
  • LG Saarbrücken, 05.12.2019 - 5 T 438/19

    Klage eines Juden gegen Konzertveranstalter wegen antisemitischer Inhalte

  • KG, 27.09.2000 - 1 Ss 365/99

    Beleidigung eines Polizeibeamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.1998 - 5 A 7193/95

    Anspruch auf sachliche Prüfung und Bescheidung einer Petition

  • BGH, 18.04.1962 - 2 StR 644/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 01.03.1960 - 5 StR 34/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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