Rechtsprechung
| BGH, 11.02.1959 - 4 StR 524/58 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 12, 392
- NJW 1959, 1188 (Ls.)
- NJW 1959, 949
- MDR 1959, 776
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.11.1983 - 4 StR 80/83
Strafbarkeit nach § 6 PlfVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag
Zwar hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 11. Februar 1959 (BGHSt 12, 392) entschieden, daß der Halter eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs sich durch dessen Benutzung nach Art. 1 § 5 KfzPflVG nicht strafbar mache, solange der Versicherungsschutz zugunsten des Geschädigten gemäß § 158c Abs. 2 VVG trotz Ablaufs des Versicherungsvertrages als fortbestehend gelte.Daraus hatte der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 11. Februar 1959 (BGHSt 12, 392) den Schluß gezogen, daß es nicht auf die Frage des Bestehens eines Versicherungsvertrages, sondern auf das Bestehen des Versicherungsschutzes ankomme und demzufolge eine Strafbarkeit verneint, solange der Versicherungsschutz zugunsten des Geschädigten gemäß § 158c VVG trotz Ablaufs des Versicherungsvertrages als fortbestehend gelte.
Aus dieser Änderung der Vorschrift ist in der Literatur zutreffend der Schluß gezogen worden, daß die Entscheidung BGHSt 12, 392 durch die Neufassung des Gesetzes überholt sei (…vergleiche Jagusch/Hentschel, 27. Auflage, vor § 29a StVZO , Rdn. 17; Meyer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Bd. II, § 6 PflVG Anmerkung 3c;… Rüth in Müller, Straßenverkehrsrecht, 22. Auflage, Bd. II, § 6 PflVG Rdn. 2).
- BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84
Strafbarkeit nach § 6 PflVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag
Der Senatsbeschluß BGHSt 12, 392, welcher die Strafbarkeit nach § 6 PflVG an das Fehlen des erforderlichen Versicherungsschutzes gegenüber Dritten, nicht an das Fehlen eines Versicherungsvertrages knüpfte, ist durch die Gesetzgebung überholt und steht der Vorlegung deshalb ebenfalls nicht entgegen (BGHSt 32, 152, 157) [BGH 03.11.1983 - 4 StR 80/83].
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